Infos zu Gefährdungsanzeigen

Wie die Gefährdungsanzeige im Arbeitsalltag richtig eingesetzt wird
04.12.2023

Aktiv gegen Überlastung und Gefahren

Als Beschäftigte kennt ihr euren Arbeitsplatz am besten. Ihr könnt entscheidend dazu beitragen, dass sich eure Arbeitsbedingungen genau dort verbessern, wo es bei euch im Betrieb bisher nicht rundläuft. 

Wie das geht? Ganz einfach! Ihr weist auf Mängel in eurem Arbeitsumfeld hin. Und zwar mit einer Gefährdungsanzeige.

 
Broschüre: Aktiv gegen Überlastung und Gefahren

Warum ist es wichtig, auf Mängel hinzuweisen?

Mit einer Gefährdungsanzeige erfüllt ihr eure vertraglichen Pflichten gegenüber eurem Arbeitgeber, Gefährdungen und mögliche Qualitätsmängel zu melden. Obendrein sichert ihr euch juristisch ab.

Denn Beschäftigte müssen im Rahmen ihrer arbeitsvertraglichen Nebenpflichten ihrem Arbeitgeber unmittelbare Gefahren für ihre eigene Sicherheit sowie die Sicherheit der Adressat*innen ihrer Arbeit mitteilen. Dabei kann es sich zum Beispiel um organisatorische Mängel bei der Personalplanung oder das Überschreiten der zulässigen Arbeitszeiten handeln. Beides führt dazu, dass ihr einer immer größeren Arbeitsbelastung ausgesetzt seid. Gefährliche Fehler bei der Erledigung eurer Arbeitsaufgaben schleichen sich in Überlastungssituationen leichter ein.

  • Mit dem Absenden der Gefährdungsanzeige seid ihr nicht mehr haftbar für Mängel, die aus der angezeigten Gefährdung bestehen.

 
Broschüre: Aktiv gegen Überlastung und Gefahren

Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht

Auch euer Arbeitgeber hat Pflichten. Er muss die Gefährdungen im Betrieb so gering wie möglich halten. Dieser Verpflichtung kann euer Arbeitgeber allerdings nur gerecht werden, wenn er über die konkrete Situation an den Arbeitsplätzen informiert ist. Dazu bedarf es der Meldung durch euch. Der Gesetzgeber hat eine Art Rückkopplungssystem geschaffen, in dem den Beschäftigten das Instrument der Gefährdungsanzeige zur Verfügung steht.

Ohne Interessenvertretungen geht nichts

So weit, so gut. Was aber, wenn euer Arbeitgeber die Hinweise nicht ernst nehmen will und keine Abhilfe schafft? Oder wenn er sogar Einfluss auf die Kolleg*innen nimmt, die auf Mängel hinweisen? Dann ist die betriebliche Interessenvertretung gefordert. Diese kann aber nur aktiv werden, wenn viele Kolleg*innen regelmäßig und qualifiziert auf Mängel und Gefahren hinweisen. Es ist wie so oft: Nur gemeinsam seid ihr stark!

  • Wichtig: Jede und jeder Beschäftigte hat das Recht, individuelle Gefährdungen anzuzeigen.

 

Wir unterstützen euch

Um einen guten Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb zu etablieren, braucht ihr Zeit und auch ein bisschen Durchhaltevermögen. Am besten geht das gemeinsam mit der Interessenvertretung in eurem Betrieb. Und natürlich steht auch ver.di an eurer Seite. Auf unserer Website findet ihr aktuelle Informationen rund um das Thema Gefährdungsanzeige.

Und bei ver.di Bildung + Beratung bieten wir euren Interessenvertretungen maßgeschneiderte Seminare an, in denen wir die rechtlichen Grundlagen und Anforderungen an eine  Gefährdungsanzeige vermitteln. Dort lernen sie, das Instrument der Gefährdungsanzeige systematisch in eurem Betrieb zu anzuwenden. Für eine spürbare Verbesserung der Arbeits- und Gesundheitsbedingungen.

 

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