Zwischen März und Mai werden überall in Deutschland Betriebsräte (neu) gewählt. Das ist für alle Beschäftigten von hoher Bedeutung. Denn ohne Betriebsrat entscheidet der Arbeitgeber alleine. Über ihre Interessenvertretung können Beschäftigte demokratisch mitbestimmen, unter welchen Bedingungen sie arbeiten. Das ist auch und gerade in den Bereichen Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft von hoher Bedeutung, wo vielerorts großer Leistungsdruck und prekäre Arbeitsverhältnisse herrschen. Es lohnt, sich für konsequente und durchsetzungsfähige Betriebsräte einzusetzen. Sei dabei!
Im Gesundheits- und Bildungswesen werden 48 Prozent der Beschäftigten durch einen Betriebsrat vertreten. Das liegt zwar etwas über dem Gesamtdurchschnitt aller Branchen, bedeutet aber, dass mehr als die Hälfte keine kollektive Interessenvertretung im Betrieb hat. Die Folge ist, dass die Betroffenen dem Arbeitgeber einzeln gegenübertreten und ihre Rechte einfordern müssen. Das fällt oft schwer, denn es besteht ein Machtgefälle: Die Beschäftigten sind in der Regel auf ihren Job angewiesen, während Arbeitgeber ihn oft auch mit jemand anderem besetzen können. Selbst in Bereichen mit akutem Fachkräftemangel, wie aktuell in der Pflege, ist es bei Konflikten wichtig, Unterstützung durch kompetente Interessenvertreter*innen zu erhalten.
Betriebsräte setzen sich für verlässliche Arbeitszeiten ein und sind gegen Überlastung aktiv. Zwar entscheidet der Arbeitgeber allein über den Personaleinsatz. Betriebsräte bestimmen aber zum Beispiel über Dienstpläne mit und nehmen so im Sinne der Beschäftigten Einfluss. Sie kümmern sich um faire Regeln für mobiles Arbeiten, streiten für sichere Beschäftigung und helfen bei individuellen Problemen und Konflikten am Arbeitsplatz.
Betriebsräte können unter anderem mitbestimmen über Arbeits- und Pausenzeiten, Überstunden, Dienst- und Urlaubspläne, Einstellungen, Kündigungen, Versetzungen oder Eingruppierungen, den Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitsabläufe sowie die Gestaltung von Arbeitsplätzen. Bei anderen Themen haben sie Informations-, Anhörungs- und Beratungsrechte. Das hat nachweisbar positive Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen. Gemeinsam mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung
gestalten sie die Ausbildungsbedingungen mit.
DIE BETRIEBLICHE MITBESTIMMUNG SORGT LAUT EMPIRISCHEN STUDIEN DAFÜR, DASS…
Auch in den Bereichen Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft gibt es viele Beispiele dafür, wie Betriebsräte etwas im Sinne der Kolleginnen und Kollegen bewegen. Und dabei beschränken sie sich nicht immer allein auf ihre gesetzlichen Mitbestimmungsrechte. So setzte sich zum Beispiel der Betriebsrat des Klinikums Peine 2020 nach dessen Insolvenz für eine Rekommunalisierung ein. Gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di und mit großer Unterstützung aus der Bevölkerung forderte die Belegschaftsvertretung die Rücküberführung des 2003 privatisierten Klinikums in öffentliche Trägerschaft. Über 12.000 Menschen sprachen sich mit ihrer Unterschrift für diese Forderung aus, letztlich stimmten alle Parteien im Kreistag dafür. So konnte der Betriebsrat dazu beitragen, die Krankenversorgung in der Region und die 650 Arbeitsplätze zu erhalten – und wurde dafür mit dem Betriebsrätepreis in Silber geehrt.
Der Betriebsrat des AWO-Seniorenzentrums Recklinghausen wurde für den gleichen Preis nominiert, weil er sich in der Pandemie erfolgreich für mehr Hygiene und Infektionsschutz eingesetzt hat. Er erreichte unter anderem gemeinsam mit dem Gesamtbetriebsrat, dass für alle 59 Seniorenzentren der Arbeiterwohlfahrt Westliches Westfalen dienstliche Arbeitskleidung beschafft und regelmäßig desinfizierend gereinigt wird.
Bei der DRK-Rettungsdienst Rhein-Mosel-Eifel GmbH ging es dem Betriebsrat um die Entlastung älterer Beschäftigter.
Er schloss nach 18 Monaten und mehr als 20 Verhandlungsrunden eine Betriebsvereinbarung, wonach Beschäftigte ab 55 keinen Nachtdienst mehr leisten müssen. Dafür erhielt das Gremium den DGB-Innovationspreis Mitbestimmung.
Betriebsräte, die auf diese Weise Verbesserungen durchsetzen, sind in aller Regel gewerkschaftlich organisiert. Denn es braucht einen festen und klaren Standpunkt, sich konsequent für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen einzusetzen – und dabei auch Konflikte mit dem Arbeitgeber nicht zu scheuen. Und es braucht eine starke Gewerkschaft, die den organisierten Betriebsräten beratend und schützend zur Seite steht. Darüber hinaus ist ein Verständnis für überbetriebliche Zusammenhänge nötig, und die Kenntnis der Gesetze, Tarifverträge, Abläufe, Formalien. All das vermittelt ver.di neu gewählten und altgedienten Betriebsräten in ihrer Bildungsarbeit.
Deutlich geworden ist dieser Zusammenhang auch in der Corona-Pandemie. Wie eine Studie der TU Darmstadt zeigt, haben etliche Arbeitgeber in der ersten Corona-Welle versucht, die Mitbestimmungsrechte zu umgehen. Ihre Rechte und die Beschäftigteninteressen verteidigen konnten demnach vor allem Interessenvertretungen mit starker gewerkschaftlicher Anbindung.
Gute Löhne und Arbeitsbedingungen in Tarifverträgen durchzusetzen, ist Aufgabe der Gewerkschaft, nicht des Betriebsrats. Als Gewerkschafter*innen können Betriebsratsmitglieder aber eine wichtige Rolle dabei spielen, die Belegschaft zu organisieren. Eine starke Gewerkschaft und durchsetzungsfähige Betriebsräte – das gehört zusammen.
Kompetente Betriebsräte bewegen eine Menge für die Kolleginnen und Kollegen: Gemeinsam mit einer durchsetzungsfähigen Gewerkschaft geht es noch besser. Deshalb: Wählt die Listen und Kandidat*innen von ver.di und schafft euch eine starke Interessenvertretung!
ver.di Bundesverwaltung