Gemeinsame Pressemitteilung von ver.di und MB vom 2.11.2017. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Marburger Bund (MB) beabsichtigen, eine Vereinbarung zum Umgang mit den Auswirkungen des Tarifeinheitsgesetzes zu schließen. Mit der Vereinbarung soll verhindert werden, dass Arbeitgeber die Gewerkschaften auf Kosten der Beschäftigten gegeneinander ausspielen können. Die bisherige Möglichkeit tarifpluraler Regelungen soll auch unter den Rahmenbedingungen des Tarifeinheitsgesetzes für die Zukunft erhalten bleiben. Unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juli 2017 zu den von beiden Gewerkschaften eingebrachten Verfassungsbeschwerden gegen das Tarifeinheitsgesetz wollen ver.di und Marburger Bund durch eine in allen Kollisionsfällen wirksame tarifdispositive Abrede verhindern, dass der Tarifvertrag der jeweils anderen Gewerkschaft durch eine etwaige Mehrheitsfeststellung im Betrieb verdrängt werden kann.
Die ausgehandelte Vereinbarung sieht vor, dass eine entsprechende Klausel zum Ausschluss der Verdrängungswirkung stets als weitere Tarifforderung gegenüber Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden zum Gegenstand der Verhandlungen und zur Voraussetzung eines Tarifabschlusses gemacht wird. Beide Gewerkschaften werden keinen Antrag auf Feststellung der gewerkschaftlichen Mehrheit im Betrieb stellen und wollen die Arbeitgeber gleichfalls zu einem solchen Antragsverzicht vertraglich verpflichten. Die Vereinbarung der Gewerkschaften soll nun in den zuständigen Gremien von ver.di und Marburger Bund eingehend beraten und danach gemeinsam unterzeichnet werden.
Für die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft erklärte Sylvia Bühler, Mitglied des ver.di-Bundesvorstandes und Leiterin des Fachbereiches Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen: „Durch die Vereinbarung machen wir deutlich, dass nicht die jeweils andere Gewerkschaft das Problem ist, sondern die oft sture Verweigerung der Arbeitgeber, die Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen entscheidend zu verbessern. Ein Versuch, uns gegeneinander ausspielen zu wollen, ist zwecklos. Sich als Krankenhausträger auf das Tarifeinheitsgesetz berufen zu wollen, wäre außerdem absurd. Schließlich haben die Klinken ihre Betriebe in immer kleinere Einheiten zerlegt, Tochtergesellschaften gegründet und Leistungen an Fremdfirmen vergeben. Und das alles, um aus der einheitlichen Tarifbindung auszuscheren und die Belegschaften zu schwächen.“
Für den Marburger Bund erklärte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des MB Bundesverbandes: „Eine gemeinsame Vereinbarung sichert unsere gewachsenen Tarifstrukturen und gibt der Arbeitgeberseite eine klare Nachricht: Wir lassen es nicht zu, dass Gewerkschaften gegeneinander ausgespielt werden. Gemeinsames Anliegen ist es, im Interesse unserer Mitglieder und des Betriebsfriedens die schädlichen Rechtsfolgen des Tarifeinheitsgesetzes auszuschließen. Wir richten unsere Energie nicht auf die Konkurrenz untereinander, sondern auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen unserer Mitglieder. Daran arbeiten wir – jeder für sich und auch gemeinsam.“
ver.di Bundesverwaltung