Interview mit Gerd Dielmann. Der Krankenpfleger und Diplompädagoge war viele Jahre beim ver.di-Bundesvorstand für Berufspolitik zuständig. Er hat Fachbücher und etliche Artikel zu berufspolitischen Themen veröffentlicht.
Die Einrichtung von Pflegekammern wird weiterhin kontrovers diskutiert. In diesem Zusammenhang wird manchmal behauptet, ver.di sei gegen die Professionalisierung der Pflegeberufe. Ist das so?
Es kommt darauf an, was man mit Professionalisierung bezeichnet. Wenn man darunter die Verberuflichung der Pflegearbeit versteht, dann sind die Gewerkschaften selbstverständlich dafür. Wir sind immer dafür eingetreten, dass die Pflege als professionelle Berufstätigkeit anerkannt wird, mit guten Bedingungen und anständig bezahlt. Die ersten gewerkschaftlich organisierten Schwestern haben schon vor 120 Jahren dafür gekämpft, aus dem Ruch der Schwesternschaften herauszukommen, bei denen diese Arbeit unentgeltlich gegen Kost und Logis geleistet wurde. Im Unterschied zu den Berufsverbänden hat die Gewerkschaft auch in der Praxis viel dafür getan, über Tarifverträge eine auskömmliche Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen zu erreichen.
In dieser Sichtweise wäre Professionalisierung nicht mit Akademisierung gleichzusetzen.
Genau. Dem entgegen steht der von Soziolog*innen entwickelte Professionsbegriff, der weder etwas mit dem umgangssprachlichen Verständnis von professionellem Handeln zu tun hat noch mit der Verberuflichung ehemals ehrenamtlich ausgeübter Tätigkeiten. Ein soziologisch definiertes Professionsmerkmal ist die universitäre Ausbildung – allerdings für alle Berufsangehörigen, nicht nur für einen Teil. Hinzu kommen unter anderem Selbstverwaltung und ein eigenes Disziplinarrecht sowie Handlungsautonomie. Diese Merkmale erfüllen hierzulande nur Ärzt*innen und Jurist*innen. Dass sich die Pflegeberufe daran orientieren sollten, ist völlig abwegig. Denn die überwältigende Mehrheit der Pflegekräfte arbeitet als Angestellte und ist weisungsgebunden. Und dass sämtliche Pflegekräfte eine akademische Ausbildung haben sollten, fordert nicht einmal der Berufsverband. Ergo: Die genannten Kriterien passen auf die Pflegebranche überhaupt nicht.
ver.di ist stets für ein duales System der Berufsausbildung in der Pflege eingetreten. Warum?
Das ist ein Streitpunkt mit dem Berufsverband, der schon immer für eine schulische Ausbildung und gegen die Zahlung einer Ausbildungsvergütung war. Für die ver.di-Vorgängerorganisation ötv war die tarifliche Vergütung der Auszubildenden in der Pflege hingegen ein wichtiges Ziel. Dass wir es erreicht haben, hat die Verberuflichung massiv befördert. Wenn Auszubildende nicht bezahlt werden und ihren Eltern auf der Tasche liegen müssen – was hat das mit Professionalisierung zu tun? Dieselbe Diskussion hatten wir zuletzt bei angehenden Medizinisch-Technischen Assistent*innen, Physio- und Ergotherapeut*innen, Diätassistent*innen, Orthoptist*innen und Logopäd*innen. Auch diese Auszubildenden brauchen eine Vergütung, damit sie eigenständig leben können. In den öffentlichen Krankenhäusern hat ver.di nun dafür gesorgt.
Was spricht gegen eine schulische Ausbildung?
Ein Ausbildungsvertrag mit dem Betrieb inklusive angemessener Vergütung ist ein wichtiger Bestandteil des Berufsbildungsgesetzes. Bei einer schulischen Ausbildung gibt es hingegen keine Arbeitnehmerrechte. Dabei wurde in der Pflegeausbildung schon früher der überwiegende Teil im Betrieb durchgeführt. Im ersten Krankenpflegegesetz von 1938 lag die Zahl der theoretischen Stunden noch bei 200. Selbst bei der ersten dreijährigen Ausbildung nach dem Gesetz von 1957 waren es erst 400 theoretische Unterrichtsstunden als Mindestvorgabe. Inzwischen wurde dieser Anteil auf 2.100 Stunden angehoben, er liegt aber immer noch unter den 2.500 Stunden, die für die praktische Ausbildung vorgesehen sind. Wenn die Praxis überwiegt, aber nicht vergütet wird, dann ist das alles andere als eine Professionalisierung.
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat der Gewerkschaft in einem Beitrag »mangelnde Streikbereitschaft« attestiert und sogar vorgeworfen, »das dienende Element der Pflege manifestiert« zu haben. Ist das stichhaltig?
Es ist besonders kurios, dass dieser Vorwurf von einem Berufsverband erhoben wird, der stets gegen Arbeitskämpfe war – übrigens in trauter Gemeinsamkeit mit den kirchlichen Schwestern. Wer zu den Tarifabschlüssen nichts beigeträgt, sollte sich in der Kritik zurückhalten. Es ist immer leichter, am Spielfeldrand zu stehen und anschließend die Akteure und das Ergebnis zu kritisieren. Richtig ist, dass Pflegekräfte bei Streiks früher weniger stark einbezogen wurden als heute. In der Vergangenheit waren es vor allem die Arbeiterbereiche des öffentlichen Dienstes, die die Tarifverträge erkämpften. Damals wie heute besteht das Problem, dass die Patient*innen versorgt und Notdienstvereinbarungen geschlossen werden müssen. Ein Minimum an Versorgung muss stets sichergestellt sein.
Hier hat sich in den vergangenen Jahren aber doch einiges verändert – gerade bei den Tarifauseinandersetzungen für Entlastung.
Ja. Schon seit den 1970er Jahren geht die Entwicklung dahin, dass sich Pflegekräfte aktiver an Streiks beteiligen und nicht mehr nur an Warnstreiks teilnehmen. Das hat damit zu tun, dass sich die Pflegekräfte über ihren Status als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stärker bewusst geworden sind. Ein weiterer Grund ist, dass Streiks in Krankenhäusern ohne die Pflege heute kaum Durchschlagskraft entwickeln können. Die Servicebereiche wurden fast überall ausgegliedert, haben eigene oder gar keine Tarifverträge. Deshalb ist die Pflege heute stärker gefordert, sich selbst für gute Tarifverträge zu engagieren. Die Pflegekräfte haben das gelernt und inzwischen sind beispielsweise die Universitätskliniken im Tarifbereich der Länder die wichtigsten Streikbetriebe.
Ist nicht auch das – sich als Arbeitnehmer*innen zu fühlen und seine Interessen gegebenenfalls auch mit Arbeitskämpfen durchzusetzen – ein Element von Professionalisierung?
Wenn man es so versteht, dass Pflegearbeit professionell ausgeübt wird und die Pflegekräfte lernen, ihre kollektiven Interessen als Arbeitnehmer*innen zu artikulieren, dann ist dies eine Form von Professionalisierung. Anders ist es, wenn man ein Professionsverständnis zugrundelegt, das auf Freiberufler abzielt – doch dieses trifft auf die wenigsten Pflegekräfte zu.
Es wird argumentiert, in der Vergangenheit sei wegen einer »fehlenden Orientierung an Professionalität in der Pflege« Personal abgebaut worden. Stimmt dieser Zusammenhang?
Diesen Zusammenhang sehe ich überhaupt nicht. Die Ursachen des Stellenabbaus waren die ökonomischen Rahmenbedingungen und Änderungen im System der Krankenhausfinanzierung. Das System der Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups, DRG) übt einen starken Druck auf die Kliniken aus, insbesondere in der Pflege, aber auch beim Servicepersonal zu kürzen. Mit fehlender Professionalität hat das herzlich wenig zu tun.
Unstrittig ist, dass sich die Bedingungen in der Pflege verbessern müssen. Was ist dafür notwendig?
In der Kritik an den schlechten Arbeitsbedingungen waren sich Gewerkschaft und Berufsverbände immer einig. Schon die Krankenschwester Agnes Karll, die als Gründerin des gleichnamigen Berufsverbands, heute DBfK, in der Pflege gilt, hatte lange Arbeitszeiten, schlechte Arbeitsbedingungen und unzureichende oder fehlende Bezahlung kritisiert. Das sind bis heute die zentralen Probleme. Die Gesundheitseinrichtungen brauchen eine bedarfsgerechte Personalbesetzung. Die Beschäftigten müssen entsprechend qualifiziert sein und angemessen bezahlt werden. Das müssen wir angehen. Wobei klar sein sollte: Eine Pflegekammer kann zur Lösung dieser zentralen Problemen nicht beitragen – sie kann weder die Arbeitsbedingungen noch die Qualität der Pflege wirklich beeinflussen.
ver.di Bundesverwaltung