Seit dem 25. Mai greift die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Rang einer Verordnung sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in neuer Fassung. Mit dieser Mustermail können sich Beschäftigte an ihren Arbeitgeber wenden:
Sehr geehrte Damen und Herrn,
leider ermöglichen Sie mir nicht den umfassenden Einblick in die von Ihnen geplanten und dokumentierten Arbeitszeiten, deren Verrechnung mit meiner vertraglichen Zeitschuld oder deren Übermittlung an die Lohnbuchhaltung. Dies erschwert mir, die Richtigkeit der so über mich gespeicherten und verarbeiteten Informationen zu überprüfen.
Ersatzweise bitte ich Sie nun um Mitteilung all derjenigen Daten, die Sie gespeichert haben über
sowie
Ich beantrage dies bei Ihnen in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte Sie jedoch um Auskunft in Form von Ausdrucken, um mir deren weitere Behandlung zu ermöglichen (DSGVO Artikel 15 Abs. 3).
Mit freundlichen Grüßen … -tob