Wie lauten die Grundsätze des ver.di-Fachbereiches Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft, welche Berufsgruppen gehören dazu, welche Aufgaben hat er und wie ist er organisiert? Antworten auf die wichtigsten Fragen gibt es hier. Es handelt sich um einen Auszug aus dem aktuellen Statut des Fachbereiches, der 2022 fusionierte. Das Statut kann in Gänze hier heruntergeladen werden, ebenso wie der dazugehörige Begleitbeschluss.
»Dem Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft werden alle Beschäftigten in allen Berufsgruppen, freiberuflich Tätigen, arbeitnehmerähnliche Beschäftigte, Auszubildende und sonstige Personen nach § 6 Abs. 1 Satz 1 der ver.di-Satzung zugeordnet, die als Mitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in den nachfolgenden Branchen, Unternehmen, Betrieben und Einrichtungen in öffentlichen, gemeinnützigen, kirchlichen oder privaten Trägerstrukturen tätig sind.
Insbesondere gehören hierzu:
Grundsätzlich gilt das Zuordnungshandbuch.
Der Fachbereich nimmt die Aufgaben der fachbezogenen mitglieder- und betriebsnahen Interessenvertretung wahr. Die Pflichtaufgaben der Fachbereiche ergeben sich aus dem Aufgabenkatalog der §§ 46, 47 der Satzung, die eigenständig wahrgenommen werden.«