Pflegebonus

Viele Beschäftigte gehen leer aus

Ungerechte Verteilung des unzureichenden Pflegebonus sorgt in Krankenhäusern für Unmut. Kolleg*innen aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen protestieren mit Foto-Petition.
21.12.2022

Er sollte bis spätestens Ende 2022 zu gleichen Teilen an die Beschäftigten in der ambulanten und stationären Altenpflege sowie in den Krankenhäusern gehen – der Pflegebonus der Bundesregierung. Eine Milliarde Euro stehen dafür zur Verfügung, zu wenig, wie Grit Genster von ver.di kritisiert. Sie ist Bereichsleiterin für das Gesundheitswesen und die Gesundheitspolitik. 

 
Wir wurden vergessen-Aktion Erfurt Die Beschäftigten in Erfurt wollten nicht hinnehmen, dass nicht alle Kolleginnen und Kollegen den Pflegebonus bekommen und haben protestiert.

Hinzu kommt: Beschäftigte und Beschäftigte sind nicht das Gleiche. Denn Pflegehelfer*innen, Reinigungskräfte, Angestellte etwa im Hol- und Bringedienst, in den Laboren und Notaufnahmen der Krankenhäuser gehören nicht dazu. Anders ist das in der Altenpflege, dort soll der Pflegebonus zum Beispiel auch Freiwilligendienstleistenden zugutekommen. Ausgenommen sind aber wiederum Beschäftigte in Psychiatrien, Reha-Kliniken, in der Behindertenhilfe und im Rettungsdienst.

Und auch wer im vergangenen Jahr weniger als 185 Tage, also etwa sechs Monate, im Krankenhaus gearbeitet hat, erfüllt die Kriterien der Bundesregierung für den Pflegebonus nicht. Das betrifft einen Teil der Auszubildenden und damit junge Kolleginnen und Kollegen. Intensivpflegekräfte bekommen wiederum den 1,5-fachen Betrag, aber nur unter der Bedingung, dass sie eine Fachweiterbildung für Intensivpflege und Anästhesie abgeschlossen haben.

 

Feste Kriterien, die jedoch ungerecht sind

ver.di kritisiert diese ungerechte Verteilung, sie sorge für große Unzufriedenheit unter den Beschäftigten, zum Teil sprechen diese von einer Spaltung der Belegschaften. Bereits beim letzten staatlichen Bonus wegen besonderer Leistung und Belastungen in Zeiten der Corona-Pandemie im Jahr 2020 waren viele Beschäftigte außen vor geblieben. Damals war den Einrichtungen selbst überlassen, wie sie das Geld verteilten. Die betrieblichen Interessenvertretungen sollten daran mitwirken, was viele ablehnten. Der Unmut war so groß, dass die Bundesregierung diesmal klare Kriterien festlegte. »Aber von einer Wertschätzung für alle kann leider immer noch keine Rede sein«, stellt Grit Genster fest.

 
Wir wurden vergessen-Aktion Magdeburg Gewerkschaftssekretärin Manuela Hase, rechts im Bild, übergibt mit Kollegin Petra Richter für die Beschäftigten des Harzklinikums die Petition an Dennis Helmich, Landesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen.

Aktion vor Ort: Beschäftige setzen sich ein

ver.di will das nicht hinnehmen und hat zum Beispiel im Landesfachbereich Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen eine Foto-Petition organisiert, an der sich etwa 2.000 Beschäftigte beteiligt haben. Sie fordern, dass alle Beschäftigten den Pflegebonus erhalten, die Covid-19-Patient*innen versorgt haben. Das Motto: Wir wurden vergessen. Der ver.di-Landesfachbereich hat die Petition am 19. Dezember unter anderem in Erfurt an den Bundestagsabgeordneten Carsten Schneider übergeben, den Ostbeauftragten der Bundesregierung.

Dazu sagte Bernd Becker, Landesfachbereichsleiter für das Gesundheitswesen: »Wir haben Kenntnis von Pflegekräften, die ihre Prämien an die leer ausgegangenen Kolleginnen verteilen wollen – ein beispielloses solidarisches Handeln, was nicht darüber hinwegtäuschen kann, dass die Verteilungsregularien ungerecht sind. Ein Krankenhaus ist wie ein Uhrwerk, ohne das kleinste Zahnrad läuft nichts. Diese Binsenweisheit sollte endlich in der Politik angekommen sein«.  

 
Wir wurden vergessen-Aktion Chemnitz Die Beschäftigten fordern, dass alle den Pflegebonus bekommen, die Covid-19-Patient*innen versorgt haben.

veröffentlicht/aktualisiert am 20. Dezember 2022

 

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Kontakt

  • Grit Genster

    Be­reichs­lei­te­rin Ge­sund­heits­we­sen/­Ge­sund­heits­po­li­tik

    030/6956-1810

  • Bernd Becker

    Lan­des­fach­be­reichs­lei­ter Sach­sen, Sach­sen-An­halt und Thü­rin­gen

    0341 / 52 901-230