Die freien und kommunalen Träger der Kinder,- Jugend-, und Behindertenhilfe bekommen Post. Und zwar mit einer klaren Botschaft: ver.di fordert die Arbeitgeber und die Länder auf, den Gesundheitsschutz der Beschäftigten in Kitas, Horten, der Kinder-und Jugendhilfe sowie der Behindertenhilfe zu realisieren.
Verfasst wurde der Brief von ver.di-Mitgliedern, die sich ehrenamtlich in der Bundesfachgruppe Sozial-, Kinder-, und Jugendhilfe, der Bundesfachkommission Sozial- und Erziehungsdienst sowie der Bundesfachkommission Behindertenhilfe) engagieren. Auch Sylvia Bühler und Christine Behle, beide im ver.di-Bundesvorstand, haben den Brief unterzeichnet.
Hier ein Auszug des Briefes an die Vertreter*innen der Träger der Kinder-, Jugend-und Behindertenhilfe
»Für die Beschäftigten der Sozialen Arbeit kommen in Kitas, Horten, Wohngruppen etc. die allgemein verbindlichen Arbeitsschutzregeln, wie die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel, in weiten Teilen nicht zur Anwendung. Entweder weil Mindestabstände aufgrund der Adressat*innenbeziehungen nicht eingehalten werden können oder der Mund-Nasen-Schutz in der pädagogischen Arbeit nicht immer angebracht ist oder wie z.B. bei der Gebärdensprache angewendet werden kann. Wir fordern Sie daher dringend auf, die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter*innen bestmöglich zu schützen und folgende Maßnahmen zu ergreifen:
Sollte der/die Betriebsärzt*in bei einer/einem Beschäftigten einenTätigkeitswechsel empfehlen, ist der betreffenden Person im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten eine andere Tätigkeit zuzuweisen.«
»Liebe Kollegin, lieber Kollege, um zu verhindern, dass ihr als Fachkräfte in dieser Situation Belastungen ausgesetzt seid oder diese sich verstetigen müssen wir aktiv werden. Der Appell an die arbeitgeberseitige Pflichterfüllung allein wird nicht genügen. Seit Beginn der Öffnung der Einrichtungen nach dem ersten Lockdown haben sich die Arbeitsbedingungen weiter verschlechtert. Die Frage ist: Was können wir tun?
In jedem Fall sollte das Instrument der Gefährdungsanzeige genutzt werden. Darüber hinaus stehen der gesetzlichen Pflicht des Arbeitgebers Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen, tarifvertragliche individuelle Rechtsansprüche gegenüber. Diese zu nutzen ist aktuell wichtiger denn je. Alle Beschäftigten, die im Sozial-und Erziehungsdienst im Geltungsbereich des TVöD tätig sind haben das Recht auf:
Diese tarifvertraglichen Ansprüche können direkt beim Arbeitgeber formlos geltend gemacht werden. Dort wo davon Gebrauch gemacht wurde, konnte einiges erreicht werden. ist nun notwendig, dass du für dich und ihr füreinander einsteht. Nutzt eure Rechte! Lasst eure Bemühungen nicht verpuffen und bezieht eure betriebliche Interessenvertretung und eure ver.di vor Ort mit ein.«
Den Brief in voller Länge findet ihr hier zum Download.