Mit dem Zweiten Bevölkerungsschutzgesetz sollen bundesgesetzlich bereits getroffenen Regelungen weiterentwickelt und ergänzt werden. Unter anderem sollen Testungen ausgeweitet und die Kosten für symptomunabhängige Testungen in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden. Außerdem soll der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) durch Maßnahmen des Bundes während der Pandemie unterstützt werden. Pflegeeinrichtungen werden zur Zahlung von gestaffelten Sonderleistungen (Corona-Prämien) an ihre Beschäftigten verpflichtet. Der Druck, der durch die ver.di-Tarifinitiative aufgebaut wurde, hat Wirkung gezeigt. Jetzt braucht es noch eine verbindliche Finanzierungszusage für den Teil der Prämie, der von Ländern/Arbeitgebern erbracht werden muss.
ver.di kritisiert, dass bereits mit den verabschiedeten Schutzschirmen die GKV-Beitragszahler*innen den ganz überwiegenden Anteil an den pandemiebedingten Kosten im Gesundheitswesen tragen. Aufgrund der deutlich gestiegenen Leistungsausgaben, denen spürbar geringere Beitragseinnahmen entgegenstehen, ist eine finanzielle Absicherung und Stabilisierung durch Maßnahmen des Bundes erforderlich. Schließlich handelt es sich bei der Bewältigung der Corona-Krise um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, deren Lasten im Gesundheitswesen nicht allein die Beitragszahler*innen schultern können. Dringend erforderlich ist kurzfristig die Erhöhung der Bundeszuschüsse an den Gesundheitsfonds. Daneben ist die Private Krankenversicherung angemessen an der Finanzierung zu beteiligen.
ver.di Bundesverwaltung