COVID-19

Konflikte um Kurzarbeit

In weiten Teilen des Gesundheits- und Sozialwesens ist Kurzarbeit der falsche Weg. Wo sie nicht zu vermeiden ist, streiten Interessenvertretungen für Aufstockung der Beträge.
29.05.2020


Ein Teil der Beschäftigten des Gesundheits- und Sozialwesens ist infolge der Corona-Pandemie besonders gefordert. In Laboren, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Wohnheimen für Menschen mit Behinderung arbeiten Belegschaften vielerorts am Limit – auch, weil die Personalbesetzung schon vor der Verbreitung des Coronavirus unzureichend war. Anderswo steht nahezu alles still. Fast jeder dritte Betrieb in Deutschland hat Kurzarbeit angemeldet. Darunter sind auch Gesundheits- und Sozialeinrichtungen. Selbst manche Akutkliniken haben versucht, ihre Lohnkosten durch Kurzarbeit zu reduzieren, bis die Bundesagentur für Arbeit dagegen einschritt. ver.di tritt dafür ein, dass Kurzarbeit im Gesundheits- und Sozialwesen wo immer möglich vermieden wird. Wenn das nicht geht, müssen die Bezahlung aufgestockt und die Refinanzierung sichergestellt werden.

 
Erzieherin in einer Kita

Schulassistenz ohnehin prekär und besonders betroffen

Für den April weist die Statistik der Bundesagentur für Arbeit im Sozialwesen über 6.000 Betriebe aus, die Kurzarbeit beantragt haben, mit insgesamt mehr als 132.000 potenziell betroffenen Beschäftigten. Noch nicht bekannt ist bislang, wie viele Beschäftigte tatsächlich in Kurzarbeit sind oder waren. Klar ist aber: Die Schulassistenz ist besonders stark betroffen.

So zum Beispiel beim »CeBeeF – Inklusion und Schule« in Frankfurt am Main, wo fast alle der rund 280 Schulassistent*innen in Kurzarbeit sind. »Es sind noch einige wenige Kolleginnen und Kollegen im Einsatz, aber die meisten sind seit den Schulschließungen auf Kurzarbeit null«, berichtet die Betriebsratsvorsitzende Sandra Auth. Im März und April wurde das Kurzarbeitergeld auf den bisherigen Nettoverdienst aufgestockt. Dennoch mussten einige Beschäftigte bereits deutliche Einbußen verkraften: Ihre 20-Stunden-Verträge waren befristet auf bis zu 32 Wochenstunden erhöht worden. Für etwa 100 Kolleg*innen lief diese Regelung im April aus, weshalb sie bis zu einem Drittel ihres Einkommens verlieren.

 

»Es wäre sinnvoll, diese anspruchsvolle Arbeit zu professionalisieren und vor allem auch besser zu bezahlen. Das gilt schon für den Schulalltag – und jetzt erst recht.«

Sandra Auth, Betriebsratsvorsitzende CeBeeF – Inklusion und Schule

Und es könnte noch weitaus schlimmer kommen. Denn das Unternehmen hat angekündigt, das Kurzarbeitergeld nicht mehr aufzustocken, weil die Refinanzierung durch die Stadt nicht gesichert sei. Für die Beschäftigten wäre das eine Katastrophe. »Bei 20 Wochenstunden gehen Schulassistenten mit etwa 1.100 Euro netto nach Hause«, rechnet Auth vor. »In einer Stadt wie Frankfurt mit ihren hohen Mieten kommt man schon damit kaum über die Runden – geschweige denn mit dem gesetzlichen Kurzarbeitergeld.« Die Betriebsrätin kritisiert die große Unsicherheit, der die Kolleginnen und Kollegen ausgesetzt werden. »Die Stadt entscheidet jeden Monat neu über die Finanzierung. Das ist kein Zustand. Wir brauchen klare Finanzierungszusagen und eine verlässliche Umsetzung.«

Die aktuelle Situation mache auch grundlegende Probleme sichtbar, betont Auth. »Eigentlich bräuchten die Schülerinnen und Schüler gerade jetzt viel individuelle Unterstützung«, erklärt die Förderschulpädagogin. Doch die meisten Schulassistent*innen seien keine ausgebildeten Pädagog*innen und nicht dafür qualifiziert, Lehrkräfte zu ersetzen und eigenständig zu unterrichten – obwohl sie allzu oft anders eingesetzt würden. »Es wäre sinnvoll, diese anspruchsvolle Arbeit zu professionalisieren und vor allem auch besser zu bezahlen. Das gilt schon für den Schulalltag – und jetzt erst recht.«

 

Krise legt systemische Probleme offen

Annette Klausing vom ver.di-Landesbezirk Niedersachsen-Bremen sieht es ebenfalls so, dass die Pandemie systemische Probleme offenlegt. »Man will Inklusion und dass Kinder mit Behinderung die Möglichkeit haben, Regelschulen zu besuchen. Die Voraussetzung dafür ist Verlässlichkeit. Doch diese ist weder für Klienten und Beschäftigte noch bei der Finanzierung gegeben.« Oft laufen die Arbeitsverträge nur so lange, wie die Unterstützung für ein bestimmtes Kind genehmigt wurde. Etliche Beschäftigte haben nur wenige Stunden per Arbeitsvertrag garantiert, viele Einrichtungen haben weder einen Tarifvertrag noch eine betriebliche Interessenvertretung. Klausing schätzt, dass allein in der Schulassistenz in Niedersachsen mehrere tausend Beschäftigte in Kurzarbeit sind – viele von ihnen ohne dass das Kurzarbeitergeld aufgestockt wird.

Eine Schwierigkeit sieht die Gewerkschafterin darin, dass eine Vielzahl kleiner und größerer Anbieter je nach Leistungsart und Region unterschiedlichen Kostenträgern gegenübersteht. »Das ist extrem kleinteilig und macht es in der aktuellen Situation schwer, die Arbeit sinnvoll zu organisieren.« So würden Beschäftigte, deren Tätigkeit wegfällt, lediglich bei großen Trägern in Bereiche versetzt, in denen sie gebraucht werden. Bei kleinen und spezialisierten Trägern sei das im bisherigen System kaum möglich.

Wo dies klappt, ist zum Beispiel in der Hamburger Lebenshilfe-Werk gGmbH, in der 24 Beschäftigte 16 schwerstmehrfachbehinderte Menschen betreuen – in einem Wohnhaus und in einer dazugehörigen Tagesförderstätte. Letztere ist infolge der Pandemie geschlossen. »Die Kolleg*innen aus der Tagesförderstätte wurden nicht etwa in Kurzarbeit geschickt, sondern sie helfen im Wohnhaus aus«, berichtet der Heilerziehungspfleger Christopher Kube-Hemp. »Das ist gut, auch wenn sie eingearbeitet werden müssen und es an Platz fehlt.«

Stefan Röhrhoff vom ver.di-Landesbezirk Hessen befürchtet, dass sich die Situation im Sozial- und Erziehungsdienst in den kommenden Monaten zuspitzen könnte. »Aktuell wird vieles noch refinanziert, aber mit zunehmender Dauer könnte das immer mehr in Frage gestellt werden«, so der Gewerkschafter. Auch er verweist auf den »Flickenteppich« bei der Finanzierung: »Dieselbe Leistung wird im einen Landkreis bezahlt, im Landkreis nebenan aber nicht. Bei Trägern mit mehreren Einrichtungen kann das zu völlig absurden Situationen führen.« Um die Betriebe und Arbeitsplätze zu erhalten, müsse die Finanzierung überall dauerhaft abgesichert werden, fordert Röhrhoff. »Sonst droht ein Desaster, das allen Forderungen nach Teilhabe und Inklusion zuwiderläuft.«

 
Beschäftigte in Reha-Einrichtungen

Betriebsrat stellt klare Forderungen

Hart getroffen von den pandemiebedingten Einschränkungen ist auch die Rehabilitation. Bis April hatten laut Statistik der Arbeitsagentur fast 5.500 Reha-Kliniken Kurzarbeit angemeldet, mit insgesamt mehr als 43.000 potenziell Betroffenen. Um die Einrichtungen zu unterstützen, denen ab Mitte März in der Regel zunächst keine Patient*innen mehr zugewiesen wurden, hat die Bundesregierung einen Rettungsschirm aufgespannt. Bei Belegung durch die Rentenversicherung erhalten die Kliniken bis zu 75 Prozent, bei Belegung durch die Krankenversicherung allerdings nur maximal 60 Prozent der bisherigen Vergütung.

Wie in allen anderen Reha-Einrichtungen hatten die Belegungsrückgänge auch in der Vamed-Klinik Schloss Schönhagen in Schleswig-Holstein dramatische Auswirkungen, in der sonst bis zu 260 Krebspatient*innen Platz finden. »Wir sind nach und nach quasi leergelaufen, auf dem Tiefpunkt waren nur noch zehn Patienten im Haus«, berichtet der stellvertretende Betriebsratsvorsitzende Thomas Hoy. »Im März haben wir das noch mit Überstundenabbau und dem freiwilligen Verschieben von Urlaub überbrückt. Im April blieb dann nur noch Kurzarbeit.«

 

»Im März haben wir das noch mit Überstundenabbau und dem freiwilligen Verschieben von Urlaub überbrückt. Im April blieb dann nur noch Kurzarbeit.«

Thomas Hoy, stellv. Betriebsratsvorsitzender der Vamed-Klinik Schloss Schönhagen

Davon sind fast alle der 110 Beschäftigten betroffen. Doch der Betriebsrat stellte in den Verhandlungen über eine Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit klare Forderungen. Und er stand damit nicht allein. »Wir haben ein gutes Netzwerk unter den Betriebsräten der Region, die zu Vamed gehören«, sagt Hoy. »Der Mutterkonzern Fresenius steht wirtschaftlich gut da, deshalb war für uns klar, dass wir eine deutliche Aufstockung des Kurzarbeitergeldes verlangen.« Und das gelang: Beschäftigte mit Kindern erhalten 95, alle anderen 93 Prozent ihres bisherigen Nettoentgelts. Alle zwei Wochen legen die Betriebsparteien auf Grundlage der aktuellen Belegungszahlen und -prognosen den Anteil der Kurzarbeit neu fest. »Wir gehen die einzelnen Bereiche durch und stellen fest, wie hoch der Personalbedarf ist. So bleiben wir flexibel und vermeiden unnötige Kurzarbeit«, erklärt Hoy.

Jetzt ist das besonders wichtig, denn seit einiger Zeit darf die am Ostseestrand gelegene Reha-Klinik wieder Patient*innen aufnehmen. »Das ist auch sehr sinnvoll, denn die Rehabilitation spielt eine wichtige Rolle dabei, krebskranke Patienten körperlich und psychisch wieder aufzubauen«, betont der Physiotherapeut. Nach und nach wird die Belegung wieder ausgeweitet. Eine volle Auslastung wie vor der Pandemie wird es aber auf absehbare Zeit nicht mehr geben, weil Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden müssen. Hoy selbst ist aktuell noch zu 30 Prozent in Kurzarbeit und 70 Prozent seiner Arbeitszeit im Einsatz. Vor Kurzem war es noch genau umgekehrt. Ob die Rahmenvereinbarung zur Kurzarbeit noch einmal verlängert wird, müssen Betriebsrat und Management jetzt klären. Aus Hoys Sicht spräche vieles dafür, die Kurzarbeit auslaufen zu lassen. »Volle Belegung bedeutet immer großen Stress. Ich hätte nichts dagegen, wenn man mit weniger Patienten mal etwas ruhiger arbeiten könnte.«

 

Alternativen zu Kurzarbeit ausschöpfen

Dass Betriebsräte bei Kurzarbeit Einfluss nehmen können zeigt auch das Beispiel der Schildautalkliniken im niedersächsischen Seesen, die sowohl Reha- als auch Akutbereiche umfassen. Im April drängte das Asklepios-Management den Betriebsrat zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Kurzarbeit. »Wir haben in der Vereinbarung festgelegt, dass zunächst alle anderen Mittel ausgeschöpft sein müssen, bevor es zu Kurzarbeit kommt«, erläutert der Betriebsratsvorsitzende Oliver Kmiec. »Zudem muss das Kurzarbeitergeld in diesem Fall auf 80 Prozent des Nettoverdienstes aufgestockt werden.«

Bevor Kurzarbeit aber tatsächlich umgesetzt wird, müssen beide Seiten laut Vereinbarung über die konkrete Situation in den betroffenen Bereichen diskutieren. Dazu kam es zwei Mal im Reha-Bereich. Und in beiden Fällen wurde letztlich entschieden, doch niemanden in Kurzarbeit zu schicken. »Der eine Bereich war sowieso personell unterbesetzt, so dass Kurzarbeit nicht in Frage kam«, berichtet Kmiec. »Und aus dem anderen Bereich wurde eine Kollegin freiwillig in die Akutklinik versetzt. Damit war auch hier Kurzarbeit unnötig.« Für die kürzlich ausgegliederte Therapie GmbH schloss der Betriebsrat erst gar keine Vereinbarung ab. »Hier hat das Unternehmen nicht das nötige Datenmaterial vorgelegt, mit dem Kurzarbeit begründbar wäre«, erklärt Kmiec.

 

Bundesagentur schiebt Kurzarbeit in Akutkliniken einen Riegel vor

Kurzarbeit in Akutkrankenhäusern während einer Pandemie? Diese Debatte zettelten zu Beginn tatsächlich einige, vor allem kommerzielle Betreiber an. Während sich die Krankenhäuser im ganzen Land für die Aufnahme von Covid-19-Patient*innen rüsteten, meldeten sie Bedarf an Kurzarbeit. Ihre Begründung: Durch die Absage verschiebbarer Operationen sinke die Auslastung. Dies war in der Tat flächendeckend der Fall, weshalb die Bundesregierung mit dem Krankenhausentlastungsgesetz unter anderem eine pauschale Ausgleichszahlung von 560 Euro für jedes Bett beschloss, das infolge der Maßnahmen nicht belegt werden kann. Einige, wie die Schön Klinik, hielten das für unzureichend und erklärten, sie müssten dennoch Kurzarbeit beantragen, »um die Umsatzeinbußen abzufangen«. Auch die katholische Marienhaus-Gruppe behauptete in einem Schreiben an die Belegschaften im Saarland, die Ausgleichszahlung reiche »bei Weitem« nicht, weshalb man sich »leider gezwungen« sehe, Kurzarbeit anzumelden. Das taten auch einige andere Klinikbetreiber wie die Lubinus-Stiftung in Schleswig-Holstein und Asklepios auf der Insel Sylt.

Grit Genster, die beim ver.di-Bundesvorstand für den Bereich Gesundheitspolitik verantwortlich ist, nannte es »bemerkenswert, welche Träger sich am Lautesten über die unzureichende Pauschale beschweren«. Zwar gebe jede dritte Klinik bei einer Umfrage des Deutschen Krankenhausinstituts an, dass die Ausgleichszahlungen deutlich geringer sind als die Erlösausfälle. »Das betrifft aber vor allem die großen Krankenhäuser der Maximalversorgung, die permanent ein breites Leistungsspektrum vorhalten müssen – nicht spezialisierte Privatkliniken.« Genster teilt die Forderung der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dass die durch die Corona-Maßnahmen bedingten Erlösausfälle und Ausgabensteigerungen vollständig refinanziert werden müssen.

 
Abb. 2: Angemessenheit von Ausgleichszahlungen – Krankenhäuser nach Bettengrößenklassen

In einer Stellungnahme plädiert ver.di zudem für die Aussetzung des Finanzierungssystems über Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups, DRG) während der Krise und für »ein nachvollziehbares und einfach handhabbares System«. Werde die Finanzierung »auf der Grundlage des Vorjahresbudgets unter Hinzuziehung der Veränderungsrate und pandemiebedingter Zuschläge« gesichert, könne verhindert werden, dass es unter den Krankenhäusern wirtschaftliche »Krisengewinner« und »Krisenverlierer« gibt.

Zugleich stellt ver.di klar, dass es keinerlei Rechtfertigung dafür gibt, in Akutkliniken Kurzarbeit anzumelden. »Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Im Gesundheitswesen wird weiterhin jede qualifizierte Hand gebraucht«, betont Genster. Medienberichte und die von ver.di und anderen geäußerte Kritik an drohender Kurzarbeit in Krankenhäusern setzten eine öffentliche Debatte in Gang, die eine Klarstellung von Seiten der Bundesagentur für Arbeit bewirkte. Per Weisung legte die Behörde am 7. Mai 2020 fest, dass Krankenhäusern kein Kurzarbeitergeld gezahlt wird, da ihnen ihre Kosten durch die Ausgleichspauschale ausgeglichen würden. »Wenn das Betriebsrisiko anderweitig aufgefangen wird, darf der Arbeitgeber von seiner Lohnzahlungspflicht nicht durch die Gewährung von Kurzarbeitergeld entlastet werden«, heißt es in der Weisung.

 

Ausgegliederte Tochtergesellschaften können Kurzarbeitergeld kassieren

Doch es gibt ein Schlupfloch: In formal eigenständigen Tochterunternehmen ist Kurzarbeit weiterhin möglich, wie ein Sprecher der Arbeitsagentur auf Nachfrage bestätigt. Tochtergesellschaften, die zum Beispiel die Reinigung oder Verpflegung in einem Krankenhaus übernehmen, seien »nicht Adressaten der Ausgleichszahlungen«, weshalb diese Ansprüchen auf Kurzarbeitergeld nicht entgegenstünden. Gisela Neunhöffer, die in der ver.di-Bundesverwaltung für Servicegesellschaften zuständig ist, sieht das kritisch. »Die Krankenhäuser müssen ihre Infrastruktur wie Reinigung und Küche auch bei einer geringeren Auslastung aufrechterhalten. Wenn sie wegen der Pandemie Kapazitäten freihalten, bekommen sie dafür die Ausgleichszahlung. Wenn Tochterunternehmen zusätzlich durch Kurzarbeit Löhne sparen, kassiert irgendwer doppelt – entweder das Klinikum oder die Tochter.« Damit würden Krankenhäuser für Ausgliederungen belohnt.

Gleiches gilt für die Auslagerung an externe Unternehmen. So hat zum Beispiel die Firma Klüh Catering, die die Küche am Uniklinikum Essen betreibt, einen Teil der dort Beschäftigten in Kurzarbeit geschickt. »Auch wenn wir für diese Kollegen formal nicht zuständig sind, haben wir darauf gedrängt, dass ihnen alternative Einsatzmöglichkeiten angeboten werden«, sagt die Personalratsvorsitzende der Uniklinik, Alexandra Willer. Bei 3 der 19 Betroffenen gelang das auch: Zwei Klüh-Beschäftigte werden in der Näherei eingesetzt, eine Kollegin als Servicekraft in der Betriebs-Kita. »Im Uniklinikum gibt es überall genug Arbeit«, ist Willer überzeugt. »Zum Beispiel könnten die in der aktuellen Situation besonders geforderten Reinigungskräfte Unterstützung durch Hilfskräfte gebrauchen.« Gerade für gering entlohnte Kolleginnen habe Kurzarbeit oft dramatische Auswirkungen. »Die Folgen der Krise dürfen nicht auf die Beschäftigten abgewälzt werden – ob über Kurzarbeit oder sonstwie«, betont Willer. »Das können wir nur gemeinsam verhindern.«

Daniel Behruzi

 

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