Unzureichend und ungerecht

17.03.2022

ver.di kritisiert geplante Umsetzung des Pflegebonus als unzureichend und ungerecht

Pressemitteilung, 17.03.2022. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert die bisherigen Regierungspläne zur Umsetzung des sogenannten Pflegebonus. „Die besonderen Leistungen und Belastungen der Beschäftigten im Gesundheitswesen während der Corona-Pandemie finanziell zu würdigen, ist unbedingt angebracht“, betonte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand, anlässlich einer morgen stattfindenden Verbändeanhörung. „Wenn allerdings, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, viele Beschäftigte leer ausgehen, wird die gute Absicht zunichte gemacht.“ Zentrales Problem sei die Begrenzung der Ausgaben auf insgesamt eine Milliarde Euro. „Das reicht hinten und vorne nicht, um allen Beschäftigten, die während der Pandemie hohen Belastungen ausgesetzt sind, einen angemessenen Bonus zu zahlen. Beschäftigte, die nichts bekommen sollen, werden das als Affront empfinden“, warnte Bühler.

Laut einer Formulierungshilfe des Bundesgesundheitsministeriums zum Pflegebonusgesetz soll jeweils die Hälfte der veranschlagten Summe auf Beschäftigte von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen verteilt werden. „Es ist gut, dass der Bundesgesundheitsminister konkrete Regelungen zur Verteilung der Prämie schaffen und diese Aufgabe nicht den Einrichtungen und betrieblichen Interessenvertretungen aufbürden will“, sagte Bühler. Das sei in der Vergangenheit anders gewesen und habe in den Betrieben zu Unfrieden geführt. 

„Doch die bisherigen Pläne sind unzureichend und ungerecht“, so die Gewerkschafterin. „Im Krankenhaus werden Berufsgruppen außerhalb der Pflege ausgeschlossen und selbst nicht alle Pflegepersonen sollen einen Bonus erhalten. Und wie will man begründen, dass Beschäftigte im Rettungsdienst, in Psychiatrien, Reha-Kliniken und in der Behindertenhilfe keine finanzielle Anerkennung bekommen sollen? Ihre Leistungen müssen ebenfalls honoriert werden.“

 

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