Seit Mitte Juni ist sie da und steht zum Download bereit: Die offizielle Corona-Warn-App. Damit steht ein weiterer Baustein zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus zur Verfügung. Die App kann zwar keine Schutzmaßnahmen ersetzen, aber sie kann helfen Ansteckungsgefahren zu reduzieren, sie kann auch helfen die Mitarbeiter*innen im Gesundheitswesen zu schützen, genauso wie Patient*innen und ihre Angehörigen.
Was wir jetzt auf unsere Smartphones laden können ist eine Tracing-App und keine Tracking-App: Es können keine Bewegungsprofile damit erstellt werden, das System schützt die Privatsphäre und die Daten werden dezentral gespeichert. Die App folgt dem Prinzip der doppelten Freiwilligkeit, sowohl in Bezug auf die Installation als auch mit Hinblick auf die Entscheidung über die Weitergabe der durch die App generierten Daten – das ist wichtig und richtig. Die Sicherheit der Daten und das Prinzip der Freiwilligkeit fungieren als vertrauensbildende Maßnahmen in der Bevölkerung. Und je mehr Menschen die App nutzen, desto besser ist der Schutz für die Anwender*innen und deren Umgebung. Vor allen Dingen aber auch für kranke und alte Menschen, und für die Menschen, die kein geeignetes Smartphone besitzen.
Ja, die Technologie hat Schwächen und es gibt auch problematische Aspekte: Da ist die mangelnde Einbettung der App in die Abläufe im Gesundheitssystem. So verfügen beispielsweise nicht alle Labore über die Ausstattung, um im Falle eines positiven Testergebnisses einen QR-Code auszugeben, der App-Nutzer*innen das Hochladen eines Schlüssels in der App ermöglicht. Erst dann kann das System die Warnung an andere Nutzer*innen auslösen. Daher müssen Infizierte in diesem Fall das Testergebnis über eine telefonische Hotline bestätigen.
Auch garantiert das Prinzip der Freiwilligkeit noch lange nicht den Schutz vor Diskriminierung – gerade für Arbeitnehmer*innen eine zentrale Frage: Kann ein Arbeitgeber seine Beschäftigten dazu drängen die App herunterzuladen und ihr Handy immer dabei zu haben, um die Einrichtung/den Betrieb virenfrei zu halten- selbst wenn der Staat auf Freiwilligkeit setzt? Gerade im Gesundheitswesen eine mehr als berechtigte Frage. Aber auch im privaten Bereich stellt sich manche*r die Frage, ob mir der Zutritt zum Supermarkt, einer Kneipe, einem Restaurant oder Fitnessstudio verwehrt werden kann, wenn ich die Corona-Warn-App nicht auf meinem Smartphone installiere? Ungemütliche Fragen, auf die klare Antworten folgen müssen.
Es muss ausgeschlossen sein, dass ein Arbeitgeber im Rahmen des Direktionsrechts die Nutzung der Corona-App anordnen kann. Das gilt für dienstliche mobile Endgeräte, aber auch für private Endgeräte, die (zeitweise) dienstlich genutzt werden. Es muss darüber hinaus sichergestellt werden, dass Beschäftigte keine arbeitsrechtlichen Maßnahmen zu befürchten haben oder auch nur mittelbar diskriminiert werden können, wenn sie die Tracing-App nicht nutzen.
Hier sind klare Regelungen seitens des Gesetzgebers nötig, zum Schutz der Beschäftigten, aber auch um Unsicherheiten und Unklarheiten zu beseitigen und damit das Vertrauen in der Bevölkerung für die Corona-Warn-App zu erhöhen. Der entsprechende Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen bietet eine gute Grundlage für die nun anstehenden Debatten im Bundestag.
Und wenn Apple und Google nun auch noch dafür Sorge tragen würden, dass die App nicht nur auf modernen Smartphones funktioniert, dann würde auch ich die App auf meinem Smartphone installieren können – freiwillig natürlich.
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