COVID-19

1.500 Euro für die Altenpflege

22.04.2020

Erfolg für ver.di-Tarifinitiative: bundesweiter Anspruch auf 1.500-Euro-Prämie für Altenpflegerinnen und Altenpfleger

Pressemitteilung, Berlin, 22.04.2020. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die heutige Empfehlung der vormaligen Pflegekommission an die Bundesregierung, bundesweit einen Anspruch für alle Beschäftigten in der Altenpflege und den ambulanten Diensten zu regeln und damit die besonderen Belastungen durch die Corona-Krise anzuerkennen. „Die Beschäftigten in der Pflege leisten Außerordentliches und gefährden zum Teil in besonderer Weise ihre eigene Gesundheit; sie haben die Prämie absolut verdient. Die Durchsetzung der Prämie für die Pflege ist ein gewerkschaftlicher Erfolg. Wir streben vergleichbare Regelungen auch für weitere Branchen und Tätigkeiten an“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. Die geplante Prämie von 1.500 Euro für alle Pflegekräfte in Pflegebetrieben in Deutschland sei insbesondere ein Erfolg der ver.di-Tarifinitiative für allgemeinverbindliche Regelungen in der Altenpflege. „Mit anderen Worten: ver.di wirkt. Ohne unsere Einigung auf einen Tarifvertrag für eine Corona-Sonderprämie mit der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) hätten sich die Beteiligten nicht zu dieser Empfehlung durchgerungen“, betonte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler.

 

Die vormalige Pflegekommission hatte auf Bitten der Bundesminister Jens Spahn und Hubertus Heil aufgrund der Einladung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Vorschläge zur Ausgestaltung einer Prämie und Anforderungen an mögliche Finanzierungs- und Durchführungswege im Regelungsbereich des SGB XI erarbeitet. Die Politik sei nun gefordert, die notwendigen Regelungen zur Umsetzung und Refinanzierung der Prämie zeitnah zu treffen, so Werneke weiter. Die Kosten der Prämie dürften nicht zu einer Erhöhung der Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen oder ihrer Angehörigen führen.

Im Einzelnen sieht die Empfehlung vor, dass die Prämie Beschäftigte erhalten sollen, die im Zeitraum vom 1. März bis 31. Oktober 2020 mindestens drei Monate tätig waren. Eine Prämie in Höhe von 1.500 Euro erhalten Beschäftigte in Vollzeit, die hauptsächlich in der pflegerischen Betreuung tätig sind, also etwa Pflegefach- und Pflegehilfskräfte, Alltagsbegleiter/innen sowie Beschäftigte in der hauswirtschaftlichen Versorgung. Eine Prämie in Höhe von 1.000 Euro erhalten Kräfte, die mindestens ein Viertel ihrer Arbeitszeit mit Pflegebedürftigen verbringen, das können in dieser Krise zum Beispiel auch Küchenkräfte, Reinigungskräfte oder Beschäftige der Gartenpflege sein. Eine Prämie in Höhe von 500 Euro erhalten alle sonstigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Pflegeeinrichtungen. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Prämie anteilig. Pflege-Auszubildende erhalten eine Prämie von 900 Euro. Die Prämie soll ab Juli 2020 ausbezahlt werden.

Die Sonderzahlungen ersetzten jedoch keinesfalls eine bessere Bezahlung in der Altenpflege, so Bühler weiter. „Für die Zukunft sind deshalb dauerhaft bessere tarifliche Entgelte und Regelungen erforderlich.“ Über Pflegemindestlöhne könnten keine fairen Entgelte erzielt werden, dies zeige die Praxis. ver.di setze sich weiterhin für einen bundesweiten Tarifvertrag Altenpflege ein, der vom Bundesarbeitsminister auf das gesamte Arbeitsfeld erstreckt werde. Einen solchen Tarifvertrag müssten dann auch Arbeitgeber einhalten, die bislang sehr niedrige Löhne zahlten und schlechte Arbeitsbedingungen böten; er sichere das Lohnniveau nach unten ab und schütze auch Arbeitgeber vor einem ruinösen Wettbewerb. „Die Corona-Pandemie führt allen vor Augen, wie wichtig die Versorgung von alten und pflegebedürftigen Menschen ist. Markt und Wettbewerb haben hier nichts verloren, die Politik muss hier dringend umsteuern“, so Bühler.

Die wichtigsten Fragen und Antworten haben wir hier zusammengestellt:

 

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