Die Corona-Pandemie bedeutet für alle Bereiche des Gesundheits- und Sozialwesens eine besondere Herausforderung. Die Beschäftigten sind überall engagiert, um ihre Patient*innen und Klient*innen bestmöglich zu versorgen. Zugleich vertreten sie kollektiv ihre eigenen Interessen. Seit langem fordern sie gemeinsam mit ihrer Gewerkschaft ver.di bessere Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung. Die gegenwärtige Krise bestätigt unsere Kritik an Kürzungen und an der Ökonomisierung unserer Branche. Deshalb streiten wir weiter für ein solidarisch finanziertes und bedarfsorientiertes Gesundheits- und Sozialwesen – und für den Schutz der Gesundheit und der Arbeitsplätze unserer Kolleginnen und Kollegen in dieser Krise.
Auch auf die Rehabilitation hat die Pandemie große Auswirkungen. Etliche Einrichtungen laufen derzeit leer – weil Patient*innen nicht mehr kommen oder ihren Aufenthalt abbrechen, weil Bundesländer die Belegung beschränken oder weil sich die Kliniken auf die Aufnahme von Akutpatient*innen vorbereiten. Manche Betreiber beantragen Kurzarbeit. Dabei werden die Einrichtungen und Beschäftigten zur Bewältigung der Krise dringend gebraucht. Bevor Hotels und Hallen in Krankenhäuser umfunktioniert werden, sollten die viel besser geeigneten Reha-Kliniken für die Akutversorgung genutzt werden. Nur wo das nicht sinnvoll ist und alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, kann Kurzarbeit ein Weg sein. Das allerdings zu Bedingungen, unter denen die Beschäftigten nicht das Weite suchen. Übrigens: Die Mitbestimmung ist auch in dieser Krise nicht außer Kraft gesetzt. Besonders bei Kurzarbeit und Versetzungen sind die betrieblichen Interessenvertretungen gefordert, Einfluss zu nehmen und ihre Mitwirkungsrechte zu nutzen.
»Die Menschen brauchen die Reha-Einrichtungen – auch und gerade jetzt. Von den Akutkliniken werden Patientinnen und Patienten zum Teil noch schneller entlassen. In der aktuellen Situation ist es für viele schwierig, allein zu Hause zurechtzukommen. Die Reha kann sie auffangen, auch psychisch. Zudem halten wir 15 Betten für Patienten aus Akutkliniken frei, um diese gegebenenfalls entlasten zu können. Diese Zahl kann wöchentlich angepasst werden. Das wird für uns eine Herausforderung, weil wir noch nicht genau wissen, was auf uns zukommt. Alle sind bereit, in dieser Krise ihr Bestes zu geben. Und alle werden gebraucht.«
Claudia Sundermeier ist gelernte Altenpflegerin und Betriebsratsvorsitzende in der Klinik am Rosengarten im nordrhein-westfälischen Bad Oeynhausen.
Die Bundesregierung hat einen Schutzschirm für Reha-Kliniken aufgespannt. Anfangs waren nur Reha-Kliniken abgesichert, die von den Rentenversicherungen belegt werden. ver.di hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass auch Reha-Kliniken Zuschüsse erhalten, die von der Krankenversicherung belegt werden. Allerdings erhalten sie nur bis zu 60 Prozent der bisherigen Vergütung, von der Rentenversicherung belegte Kliniken hingegen bis zu 75 Prozent. Diese Ungleichbehandlung muss korrigiert werden, denn 60 Prozent sind völlig unzureichend, wenn Kliniken wegen der Pandemie längere Zeit nicht ausgelastet sind. Nicht nachvollziehbar ist auch, warum ambulante Reha-Einrichtungen, deren Leistungen durch die Krankenkassen vergütet werden, nicht abgesichert sind. Gleiches gilt für Einrichtungen für Mutter/Vater-Kind-Kuren. Hier muss dringend nachgebessert werden. Reha-Kliniken brauchen dauerhafte Sicherheit – auch diejenigen, die sich für die Akutversorgung nicht eignen. Wenn Einrichtungen wegen der Pandemie Insolvenz anmelden müssten, würde das der Gesundheitsversorgung großen Schaden zufügen. Die Regierung ist gefordert, das zu verhindern.
Das Know-how der Reha-Kliniken und ihrer Beschäftigten wird gerade jetzt benötigt. Kurzarbeit ist daher nur in den Einzelfällen zu erwägen, in denen die Umwidmung der Klinik oder einzelner Abteilungen zur akutstationären Versorgung nicht sinnvoll oder möglich ist und die Häuser über längere Zeit leerlaufen bzw. unterbelegt sind. Andernfalls bleibt keine Zeit für Kurzarbeit, denn die Beschäftigten müssen auf die neuen Aufgaben vorbereitet und dafür geschult werden. Da Kurzarbeit in aller Regel Lohnverlust bedeutet, sollte sie erst beantragt werden, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind – inklusive der Beantragung von Zuschüssen aus dem Sozialdienstleister-Entlastungsgesetz (siehe Infokasten). Falls Kurzarbeit nicht vermeidbar ist, fordert ver.di, dass die Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld auf das bisherige Gehalt aufstocken. Wenn Beschäftigte nur 60 Prozent erhalten, werden sich viele von ihnen angesichts des Arbeitskräftemangels anderswo bewerben. Die Zukunft der Einrichtungen wäre trotz des staatlichen Schutzschirms gefährdet. Die betriebliche Interessenvertretung sollte versuchen, in Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen die Aufstockung des Kurzarbeitergelds festzuschreiben. Kurzarbeit darf in Betrieben mit Betriebsrat nur mit dessen Zustimmung beantragt werden.
»Kurzarbeit in Reha-Kliniken? Das dürfte es nicht geben, denn gerade jetzt werden die Einrichtungen und das Know-how der Kolleginnen und Kollegen gebraucht. Sowohl während als auch nach der Krise gilt: Reha-Kliniken sind ein wichtiger Teil der medizinischen Versorgung. Die Krise darf keinesfalls dazu führen, dass sich große, kommerzielle Konzerne weiter ausbreiten. Es muss damit Schluss sein, dass der Profit im Vordergrund steht und die Leistung der Beschäftigten nicht angemessen entlohnt wird. So verweigert zum Beispiel Asklepios seiner Belegschaft an den Schildautalkliniken im niedersächsischen Seesen den Schutz eines Tarifvertrags. Mit solchen Praktiken wird das Gesundheitswesen ruiniert. So darf es nicht weitergehen.«
Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand
Bei der Umwidmung von Reha- zu Akutkliniken müssen die Beschäftigten geschult und vorbereitet werden. Darauf achtet die betriebliche Interessenvertretung. Und sie drängt darauf, frühzeitig eingebunden zu werden. Das ist auch für die Einrichtung sinnvoll, denn die Beschäftigten sind die Expert*innen vor Ort. Bei Versetzungen pocht die Interessenvertretung darauf, dass diese zeitlich begrenzt und möglichst freiwillig sind. Sollte das nicht gehen, schlägt der Betriebsrat Auswahlkriterien vor: Wer gehört einer Risikogruppe an oder versorgt besonders gefährdete Menschen? Auch körperliche Einschränkungen können berücksichtigt werden. All das wird per Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung geregelt.
Jetzt gilt es, alle Ressourcen zur Bewältigung der Pandemie zu mobilisieren und zugleich die Rechte der Beschäftigten zu sichern. Die Krise zeigt, wie wichtig unser Kampf für bessere Bedingungen, für mehr Personal, Aufwertung und Entlastung im Gesundheitswesen ist. Dafür steht ver.di. Mach mit!
Wenn Reha-Kliniken für die Akutversorgung umgewidmet werden, werden sie während der Corona-Krise wie zugelassene Krankenhäuser behandelt und haben Anspruch auf dieselbe Vergütung wie diese. Wenn sie aufgrund der Umstellung oder aus anderen Gründen nicht mehr (voll) belegt werden können, erhalten sie Ausgleichszahlungen auf der Grundlage von zwei Gesetzen:
Krankenhausentlastungsgesetz
Sozialdienstleister-Entlastungsgesetz (SodEG)
In beiden Fällen werden Ausgleichszahlungen mit anderen Zuschüssen wie zum Beispiel dem Kurzarbeitergeld verrechnet.
ver.di Bundesverwaltung