Pressemitteilung. Berlin, 07.05.2020. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Ausweitung der Corona-Testungen, die in dem am heutigen Donnerstag (7. Mai) im Deutschen Bundestag beratenen Zweiten Bevölkerungsschutzgesetz vorgesehen ist und fordert die flächendeckende Testung von Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialwesen. Statt wie geplant die Finanzierung der Testungen der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzubürden, müssten die Kosten durch die öffentliche Hand getragen werden. "Regelmäßige und symptomunabhängige Tests des Personals sind nicht nur in Krankenhäusern notwendig, sondern vor allem auch in Altenpflege-Einrichtungen und in der Behindertenhilfe", sagte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. Solche Tests schafften Sicherheit für Patientinnen und Patienten, für Pflegebedürftige und für Menschen mit Behinderungen, und sie dienten dem dringend notwendigen Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten.
Schließlich werde das Corona-Virus zunehmend auch innerhalb von Krankenhäusern und Pflege-Einrichtungen verbreitet. Bühler: "Dieser gefährliche Trend muss dringend gestoppt werden."
Die Übertragung der Kosten der Tests auf die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler der Gesetzlichen Krankenversicherung lehne ver.di entschieden ab, so Bühler weiter. "Diese Tests dienen der epidemiologischen Gefahrenabwehr und sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sie gehören in die Finanzverantwortung der öffentlichen Hand und sind aus Steuermitteln abzudecken."
ver.di Bundesverwaltung