Es ist offensichtlich nicht überall gewährleistet, dass Kolleginnen und Kollegen, deren Arbeitsbereiche ausgegliedert worden sind, ausreichend in die Schutzkonzepte einbezogen sind. Ob z.B. Beschäftigte im Reinigungsdienst, die bei Tochtergesellschaften oder Fremdfirmen angestellt sind, alle notwendigen Informationen zu ihrem eigenen Schutz und dem von Patient*innen bekommen. Wir haben von Fällen gehört, in denen versäumt wurde aufzuklären, in welchen Zimmern Patient*innen mit einer Covid 19-Infektion liegen. Beschäftigte aus sogenannten „patientenfernen“ Berufen, die in Patienten- bzw. Bewohnerzimmern ihrer Arbeit nachgehen (z.B. Handwerker*innen), sollen nicht immer die richtige oder sogar gar keine Schutzkleidung erhalten. Die Verantwortung für das Stellen von Schutzkleidung wird in manchen Fällen offensichtlich zwischen dem Dienstleister und dem Krankenhaus/der Pflegeeinrichtung hin- und hergeschoben. Und nicht immer sind die Kolleg*innen aus ausgegliederten Bereichen in die Testkonzepte sachgemäß einbezogen.
Wir bitten die Interessenvertretungen, ein besonderes Augenmerk auf umfassenden Arbeits- und Gesundheitsschutz aller Beschäftigten zu legen, die in den Einrichtung arbeiten. Unabhängig davon, wer ihr Arbeitgeber ist. Mit den unten stehenden Hinweisen, wollen wir dabei unterstützen, dass Betriebs- und Personalräte und Mitarbeitervertretungen auch für den Arbeitsschutz dieser Kolleg*innen eintreten können.
Die Pandemie erfordert, dass wir alle ganz besonders aufeinander achten. Niemand darf uns aus dem Blick geraten. Wie schädlich die Zersplitterung unserer Betriebe im Gesundheits- und Sozialwesen ist, wird uns in der Pandemie einmal mehr deutlich. Deshalb bleiben wir mit Energie an unserem Thema dran: Ein Betrieb – eine Belegschaft!
Auch in anderen Situationen vertreten wir, dass Interessenvertretungen bei allen Fragen des Arbeitsschutzes im Betrieb mitbestimmen müssen, unabhängig davon, in welchem Arbeitsverhältnis die Beschäftigten stehen. Angesichts der gegenseitigen Gefährdung bei einer Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus im Betrieb gilt dies ganz besonders. Denn wenn die Kolleg*innen in den ausgegliederten Bereichen nicht ausreichend geschützt sind, gefährdet es die Bewohner*innen oder Patient*innen, aber auch alle Beschäftigten. Damit ist eure Zuständigkeit zweifelsohne gegeben.
Wir möchten euch deshalb herzlich bitten, auf die Einbeziehung aller im Betrieb Tätigen in die Hygiene- und Arbeitsschutzkonzepte zu bestehen und dies in euren Mitbestimmungsaktivitäten zu einer Richtschnur zu machen.
Arbeitgeber müssen in manchen Fällen daran erinnert werden: