Unser Plan für gute Pflege
Die Pflegeversicherung muss dringend reformiert werden. Denn die Kosten für Pflegebedürftige steigen rasant. Geht nicht anders? Geht doch. Mit der Solidarischen Pflegegarantie.DIE PFLEGEVERSICHERUNG MUSS WEITERENTWICKELT WERDEN
Die Zukunft der Pflege ist eine zentrale gesellschaftliche Herausforderung, die dringend politisch angepackt werden muss. Die Zeit drängt, einfaches Weitermachen wie bisher wird nicht funktionieren. Denn: Die Zahl pflegebedürftiger Menschen nimmt zu – und sie wird auch weiter stark steigen. Damit diese Menschen einen Lebensabend in Würde verbringen können, brauchen wir eine qualitativ hochwertige Pflege. Das geht nur, wenn es in stationären Einrichtungen und ambulanten Pflegediensten genug qualifiziertes Personal gibt. Hierfür sind bedarfsgerechte und verbindliche Personalstandards nötig. Und eine angemessene Bezahlung. Dann finden sich auch genug Menschen, die diese sinnstiftende, wichtige und anspruchsvolle Arbeit übernehmen wollen.
ALLE BÜRGER*INNEN EINBEZIEHEN, ALLE RISIKEN ABDECKEN: SOLIDARISCHE PFLEGEGARANTIE JETZT!
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, der benötigten zusätzlichen Stellen und finanziellen Aufwertung des Pflegeberufs ist absehbar, dass die Kosten weiter steigen. Die bisherige Pflegeversicherung stößt zunehmend an ihre Grenzen. Deshalb muss die Pflegeversicherung fit gemacht werden für die Zukunft: Alle pflegebedingten Kosten müssen solidarisch getragen werden, durch eine Vollversicherung. Es muss aufhören, dass hohe Eigenbeiträge viele Menschen nach einem langen Arbeitsleben in die Abhängigkeit von Sozialhilfe bringen. Damit die Pflegeversicherung das leisten kann, muss sich ihre finanzielle Basis erweitern. Sie ist zu einer Bürgerversicherung weiterzuentwickeln, in die alle Bürger*innen einzahlen. Das ist auch aus Gründen der Gerechtigkeit dringend geboten.
Wir wollen, dass jede*r Pflegebedürftige garantiert bedarfsgerechte Pflege erhält und jede*r solidarisch entsprechend ihrem bzw. seinem Einkommen in eine gemeinsame Pflegeversicherung einzahlt. Wir wollen die Solidarische Pflegegarantie. Dieser Systemwechsel ist nötig, möglich und auch finanzierbar.
DER DEMOGRAFISCHE WANDEL VERSCHÄRFT DEN PFLEGENOTSTAND
Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen nimmt kontinuierlich zu. 2017 waren rund 3,4 Millionen Menschen auf Pflege angewiesen – 70 Prozent mehr als zu Beginn des Jahrhunderts. Die weiteren Prognosen sind unterschiedlich, doch Einigkeit besteht darin, dass die Zahl auch in den kommenden Jahren stark steigen wird. Das Statistische Bundesamt erwartet für 2060 rund 4,53 Millionen pflegebedürftige Menschen. Entsprechend wächst der Bedarf an professionell Pflegenden. So sieht der Pflegereport für 2030 einen Bedarf von 190.000 zusätzlichen Fachkräften in der stationären und ambulanten Pflege.
PFLEGEBERUFE MÜSSEN ATTRAKTIVER WERDEN
Um den Bedarf an professionellem Pflegepersonal decken zu können, muss der Beruf attraktiver werden – durch gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung. Das bedeutet:
- Eine bedarfsgerechte gesetzliche Personalbemessung ist notwendig. Gute Pflege ist nur zu gewährleisten, wenn ausreichend viele Pflegekräfte für die Bewohner*innen sorgen können. Überlastung treibt Beschäftigte in Teilzeit oder ganz aus dem Beruf. Dagegen helfen verbindliche Vorgaben zur Personalbemessung, die in allen Einrichtungen bundesweit eingehalten werden müssen. Denn die Qualität der Versorgung pflegebedürftiger Menschen darf nicht vom Wohnort abhängen.
- Die Bezahlung muss dieser qualifizierten, verantwortlichen und anstrengenden Arbeit gerecht werden. Doch insbesondere kommerzielle Träger verweigern ihren Beschäftigten oftmals Tarifverträge. Deshalb brauchen wir flächendeckende Tarifregelungen, die für alle Einrichtungen verpflichtend sind. Daran arbeitet ver.di mit Nachdruck. Bestehende Tarifverträge bleiben davon unberührt.
PFLEGE DARF KEIN ARMUTSRISIKO SEIN
Die Pflegekassen dürfen die Erstattung einer tariflichen Bezahlung nicht als „unwirtschaftlich“ ablehnen. Das ist gut. Doch im jetzigen System gehen Kostensteigerungen in erster Linie zulasten der pflegebedürftigen Menschen oder ihrer Angehörigen bzw. der Sozialkassen. Denn die Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der pflegebedingten Kosten ab. Der Rest muss über Eigenbeiträge aufgebracht werden – die in der Folge immer weiter steigen. In stationären Einrichtungen müssen Bewohner*innen allein für die Pflegekosten durchschnittlich 786 Euro im Monat aufbringen; inklusive Unterbringung, Verpflegung und Investitionskosten sind es sogar 2.015 Euro. Angesichts einer Durchschnittsrente von 954 Euro ist klar: Das können sich viele nicht leisten. Allein zwischen 2017 und 2018 ist die Zahl der Bewohner*innen, die auf staatliche „Hilfe zur Pflege“ angewiesen sind, um sechs Prozent auf 318.580 angestiegen. Das heißt, jeder Dritte muss Hilfe zur Pflege beziehen. Pflege darf kein Armutsrisiko sein. Die 1995 eingeführte Pflegeversicherung, die ursprünglich verhindern sollte, dass pflegebedürftige Menschen in die Sozialhilfe rutschen, muss dieses Versprechen endlich einlösen.
WARUM DIE BISHERIGE PFLEGEVERSICHERUNG SCHEITERT
Die pflegebedingten Kosten sollten im Normalfall durch die Pflegeversicherung gedeckt werden, die Bewohner*innen sollten lediglich Unterkunft und Verpflegung bezahlen. Doch diesen Anspruch erfüllt die Pflegeversicherung nicht. Denn ihre Leistungen blieben nach Einführung zwei Jahrzehnte lang eingefroren, die Kostensteigerungen gingen und gehen fast ausschließlich zulasten der pflegebedürftigen Menschen. Wird das beibehalten, muss auch die absehbare deutliche Erhöhung der Ausgaben allein von den Bewohner*innen getragen werden. Sich verschärfende Altersarmut und ein enormer Kostendruck in den Einrichtungen werden die Folgen sein. Die Dynamisierung der Leistungen muss sich an der Lohnsteigerung statt wie bisher an der Steigerung des Bruttoinlandsproduktes orientieren.
SCHRITTE, DIE JETZT GEGANGEN WERDEN MÜSSEN
Als Sofortmaßnahme müssen die Eigenbeiträge gedeckelt werden. Damit würde nicht jede Tariferhöhung und Verbesserung des Personalschlüssels dazu führen, dass die Bewohner*innen mehr Geld aufbringen müssen. ver.di hat gemeinsam mit der Arbeiterwohlfahrt, der Diakonie und Angehörigenverbänden eine Initiative gestartet, die sich für diese Forderung einsetzt. Darüber hinaus fordert ver.di, die Pflegeversicherung zu einer Vollversicherung weiterzuentwickeln. Wir nennen das Solidarische Pflegegarantie. Das heißt, diese deckt garantiert alle pflegebedingten Risiken ab – so wie die Krankenversicherung sämtliche Behandlungskosten übernimmt. Damit würde endlich das umgesetzt, was bei Einführung der Pflegeversicherung ursprünglich geplant war: Jede*r erhält garantiert bedarfsgerechte Pflege.
FÜNF SOFORTMASSNAHMEN
- Deckelung der Eigenanteile. Damit die Pflegekosten einen bestimmten Wert nicht überschreiten.
- Übernahme der Investitionskosten durch die Länder. Statt diese weiterhin auf die Pflegebedürftigen abzuwälzen.
- Finanzierung der medizinischen Behandlung durch Krankenkassen. Weil dafür eigentlich auch die Krankenkassen zuständig sind.
- Auflösung des Pflegevorsorgefonds. Um dringend benötigte Mittel freizusetzen statt sie dem System weiter zu entziehen.
- Herauslösung versicherungsfremder Leistungen aus der Pflegeversicherung. Gesamtgesellschaftliche Aufgaben sind über Steuern zu finanzieren.
ALLE IN DIE FINANZIERUNG EINBEZIEHEN
Indem man die Einnahmebasis erweitert, ist die Finanzierung der Solidarischen Pflegegarantie gut möglich. In eine Bürgerversicherung werden alle Einkommensarten und damit die gesamte Bevölkerung solidarisch einbezogen. Das wird ihre finanzielle Basis stärken. Noch hat die Pflegeversicherung zwei unterschiedliche Systeme: Etwa zehn Prozent der Bevölkerung sind Mitglied in der Privaten, 90 Prozent in der Sozialen Pflegeversicherung. In der Regel können sich die Menschen nicht aussuchen, wie sie versichert sein wollen, sondern sie werden anhand ihres Arbeitsverhältnisses und Einkommens einem der beiden Zweige zugewiesen. Diese Trennung ist unsolidarisch und ungerecht. Wir brauchen eine Pflegekasse für alle.
WARUM DAS DUALE SYSTEM ÜBERWUNDEN WERDEN MUSS
Die Versichertenstruktur beider Systeme ist völlig unterschiedlich und führt zu mehr Ungerechtigkeit. Denn der Anteil der Privatversicherten ist im Alter zwischen 40 und 75 Jahren deutlich höher als bei Jüngeren und Älteren. In diesen Altersklassen ist Pflegebedürftigkeit noch selten, zugleich werden in dieser Lebensphase die höchsten Einnahmen erzielt. Ohnehin verdienen die Mitglieder der Privaten Pflegeversicherung durchschnittlich besser: Ihre beitragspflichtigen Einkünfte sind um 70 Prozent höher als bei Sozialversicherten. Hinzu kommt die Risikoselektion in der Privatversicherung, die neben Alters- und Geschlechterunterschieden dafür sorgt, dass deren Mitglieder seltener pflegebedürftig sind. Während sich die Leistungsausgaben pro Mitglied 2017 in der Sozialen Pflegeversicherung auf 492 Euro beliefen, waren es in der Privaten Pflegeversicherung lediglich 138 Euro. Wird der Beihilfeanspruch für Beamt*innen eingerechnet, waren es etwa 207 Euro. All das bedeutet: Die Soziale Pflegeversicherung hat strukturell geringere Einnahmen und zugleich höhere Ausgaben. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2001 eine „ausgewogene Lastenverteilung“ zwischen privatem und gesetzlichem Versicherungszweig angemahnt. Höchste Zeit, das umzusetzen.
DIE FINANZIERUNG DER SOLIDARISCHEN PFLEGEGARANTIE IST MÖGLICH
Die Umstellung auf eine Vollversicherung ist durch die Einführung der Bürgerversicherung gut finanzierbar. Mit zusätzlichen Einnahmen von etwa 0,5 Prozentpunkten könnten alle pflegebedingten Kosten gedeckt werden – Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten müssten weiterhin selbst getragen werden. Für die große Mehrheit aller bislang gesetzlich Versicherten würden die Beiträge nur um durchschnittlich gut fünf Euro pro Monat steigen. Dafür soll es eine Beitragspflicht für alle Einkommensarten geben und die Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der Rentenversicherung West angehoben werden. Für derzeit Privatversicherte soll eine beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen eingeführt werden und für Beamt*innen sollen bestehende Beihilferegelungen durch einen Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung ersetzt werden.
LÄNDER MÜSSEN IHRER PFLICHT NACHKOMMEN
Im Gesetzentwurf zur Einführung der Pflegeversicherung sollten seinerzeit weiterhin die Länder für das Vorhalten einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur verantwortlich sein. Da die Länder dazu nicht bereit waren, ist im Gesetz nur eine „Soll-Regelung“ enthalten, der zufolge die Länder Einsparungen bei der Sozialhilfe zur Finanzierung der Investitionskosten einführen „sollten“. Zum großen Nachteil für die Heimbewohner*innen: Denn in der Folge unterscheiden sich die Landespflegegesetze diesbezüglich erheblich. Die Länder sind bei der Finanzierung insgesamt sehr zurückhaltend, sodass es letztlich die Heimbewohner*innen sind, die für die Investitionskosten in Höhe von durchschnittlich 455 Euro pro Monat aufkommen müssen. Individuelle Zuschüsse, wie zum Beispiel das in einzelnen Ländern eingeführte Pflegewohngeld, bieten landesspezifische Unterstützung für Pflegebedürftige. Diese ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Daher sind flächendeckende und umfassende Lösungen erforderlich. ver.di fordert, dass die Länder wieder die Verantwortung übernehmen und für die Investitionskosten aufkommen, statt sie den Heimbewohner*innen aufzubürden.
DER SYSTEMWECHSEL IST MACHBAR
In der Sozialen und Privaten Pflegeversicherung gelten die gleichen Regeln für Pflegestufen und Leistungen. Die Zusammenführung zu einer einheitlichen Versicherung ist daher im Vergleich zur Krankenversicherung deutlich einfacher. In der Krankenversicherung ist das komplizierter, weil dort unterschiedliche Leistungskataloge und Vergütungssysteme bestehen. Da Privatversicherte den niedergelassenen Ärzt*innen mehr einbringen, wehren sich deren Lobbyverbände vehement gegen eine Angleichung der Gebührenordnungen. Dieses Hindernis besteht in der Pflegeversicherung nicht.
DAS LEISTET DIE SOLIDARISCHE PFLEGEGARANTIE
- Vollstationäre Pflege: Leistungen der Pflegeversicherung decken die pflegebedingten Kosten vollständig ab. Versicherte tragen nach wie vor Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.
- Häusliche Pflege: Leistungsansprüche auf Pflegesachleistungen werden so weit ausgedehnt, dass die bislang privat gezahlten Leistungen von der Pflegeversicherung übernommen werden.
- Dynamisierung der Leistungen: Die finanziellen Leistungen der Pflegekassen müssen anhand der Lohnentwicklung dynamisch mitwachsen, damit die Kosten auch in Zukunft gedeckt sind.
- Individuelle Fallsteuerung: Damit jede*r die pflegerischen Leistungen erhält, die seinem bzw. ihrem individuellen Bedarf entsprechen.
WARUM DIE SOLIDARISCHE PFLEGEGARANTIE DER RICHTIGE WEG IST
Die Solidarische Pflegegarantie sorgt dafür, dass die nötigen Mehrausgaben nicht allein zulasten der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen gehen. Die Pflegebürgerversicherung erweitert die finanzielle Basis und schafft so gute Voraussetzungen für Verbesserungen. Hier stimmt das Gesamtpaket: qualitativ hochwertige Versorgung, bedarfsgerechte und verbindliche Personalvorgaben sowie eine flächendeckende tarifliche Entlohnung. Mit der Solidarischen Pflegegarantie ist das bezahlbar – solidarisch und sozial gerecht. Das ist unser Plan für gute Pflege.
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