Unsere Forderungen zur GMK 2023

28.04.2023
Unser Kompass für eine Gesundheitsrevolution gibt die Richtung vor!

"Es gilt, Jahrzehnte neoliberaler Politik der Kommerzialisierung, Deregulierung und Privatisierung zu überwinden. Das Gemeinwohl muss wieder im Zentrum stehen, ganz besonders in den Bereichen der Daseinsvorsorge", stellt Sylvia Bühler klar. Sie ist Mitglied im ver.di-Bundesvorstand und leitet den Bundesfachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft.

 

Unsere Forderungen auf einen Blick:

 

  • Für die Krankenhäuser:

    • Das gesamte Budget der Kliniken mit den Personalkosten aller Berufsgruppen muss raus aus dem Finanzierungssys-tem der Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups, DRG)! Die tatsächlichen Kosten müssen bei wirtschaftlicher Betriebsführung voll erstattet werden. Zudem müssen die Länder ihrer Verpflichtung zur Finanzierung von Investitionen der Krankenhäuser endlich umfassend nachkommen. Bettenabbau und (Teil-)Schließungen aus rein wirtschaftlichen Motiven müssen unterbleiben.
    • Die von ver.di, dem Deutschen Pflegerat und der Deutschen Krankenhausgesellschaft vorgelegte Personalbemessung für die Krankenpflege, PPR 2.0, muss rasch verbindlich eingeführt werden. Sollte der Bundesfinanzminister sein Veto einlegen, gibt es Ärger! Die Qualität der Pflege darf sich nicht nach der Kassenlage richten. Es braucht endlich Vorgaben für die Anzahl des Personals, die sich am tatsächlichen Bedarf orientieren, und zwar für alle Berufsgruppen im Krankenhaus.
    • Führt alle ausgegliederten Bereiche in die Kliniken zurück. Ein Betrieb, eine Belegschaft, ein Tarifvertrag!

     

  • Für die Psychiatrien:

    • Die Personalvorgaben der PPR-RL müssen endlich zu 100 Prozent verbindlich, Verstöße bestraft werden. Derzeit wird die Mindestausstattung nur zu durchschnittlich 78 Prozent eingehalten. Die längst überholten Mindestvorgaben müssen dringend an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und Behandlungsbedarfe angepasst werden.
    • Auch in psychiatrischen Einrichtungen muss überall gelten: ein Team – ein Tarifvertrag! Und es gilt weiterhin die Forderung: Keine Nacht allein!

     

  • Für die Altenpflege:

    • Verbindliche und bedarfsgerechte Personalbemessung – einheitlich von der Nord- und Ostsee bis zum Bodensee. Denn der Bedarf für gute Pflege unterscheidet sich nicht nach Wohnort.
    • Weiterentwicklung der Pflegeversicherung zur Solidarischen Pflegegarantie: Alle Bürger*innen beteiligen sich entsprechend ihres Einkommens an der Finanzierung und haben Anspruch auf Erstattung aller pflegebedingten Kosten.
    • Flächendeckende Anwendung von Tarifverträgen
    • Versorgungsverträge nur mit kommunalen oder gemeinnützigen Pflegeeinrichtungen

     

  • Für die Reha-Einrichtungen:

    • Volle Refinanzierung von Tarifverträgen. Denn die Bezahlung muss sich dringend verbessern, um Beschäftigte zu gewinnen und zu halten.
    • Auch in der Rehabilitation braucht es bedarfsgerechte und einheitliche Personalvorgaben.

     

  • Für den Rettungsdienst:

    • Runter mit den Höchstarbeitszeiten! Der Staat als Arbeitgeber muss im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) dem Vorbild des DRK-Reformtarifvertrags folgen.

     

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