Rund um den Buß- und Bettag vom 14. bis 18. November 2022 ruft ver.di die Beschäftigten in der Altenpflege und alle Unterstützer*innen zu Fotoaktionen in den Betrieben auf. Wir erinnern die rot-grün-gelbe Bundesregierung daran, dass in der Altenpflege nicht die Zeit zum Abwarten ist. Sie muss dringend handeln, damit die pflegerische Versorgung nicht zusammenbricht.
Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) hat die Vorgängerregierung eine Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht, die die Bezahlung der Beschäftigten und die Personalausstattung verbessern sollen. Gleichzeitig sollten Bewohner*innen in Pflegeheimen finanziell entlastet werden. Doch die Maßnahmen reichen entweder nicht aus, schrammen am Ziel vorbei oder werden auf den Sankt Nimmerleinstag hinausgezögert. Und die Ampelkoalition übt sich im Abwarten.
Noch immer nicht gestartet ist das Modellprojekt zur Erprobung des neuen Personalbemessungsinstrumentes. Und noch immer gibt es keine Empfehlungen für bessere Personalschlüssel in der stationären Pflege in den Ländern. Dabei haben SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, die Einführung der Personalbemessung zu beschleunigen.
Die sogenannte Tariflohnpflicht mag in einigen Einrichtungen, insbesondere bei kommerziellen Trägern, zu höheren Löhnen führen. Sie ist aber durch die nachträglich ins Gesetz gebrachte Option völlig verwässert und kaum überprüfbar: Danach müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten in Pflege und Betreuung nur noch durchschnittlich auf dem regionalen tariflichen Gehaltsniveau der jeweiligen Qualifikationsstufe vergüten. Die Tarifbindung wird durch das Gesetz jedenfalls nicht gestärkt, obwohl auch dies ein erklärtes Ziel der Bundesregierung ist.
Die seit Beginn des Jahres eingeführten Zuschüsse für pflegebedürftige Menschen in Pflegeheimen entlasten nur langjährige Bewohner*innen spürbar. Die Kosten für pflegebedürftige Menschen steigen weiter rasant, zusätzlich getrieben durch Inflation und steigende Energiekosten. Das macht Entlastungen wieder zunichte und wird insbesondere in der häuslichen Versorgung zu Leistungsverzicht führen. Das darf nicht sein.
Um die Arbeitgeber finanziell zu entlasten, wurde vor 28 Jahren der Buß- und Bettag als Feiertag gestrichen (außer in Sachsen). Damit sollte der Arbeitgeberanteil zur neu geschaffenen Pflegeversicherung ausgeglichen werden. Wer also am Buß- und Bettag arbeitet, tut dies, um die Pflege zu finanzieren. Als Gewerkschafter*innen nehmen wir den Buß- und Bettag seit einigen Jahren zum Anlass für Aktionen, um auf bestehende Missstände in der Altenpflege aufmerksam zu machen. Gemeinsam setzen wir uns ein für gute Arbeitsbedingungen und eine
angemessene Bezahlung in der Altenpflege. Mach mit!
Sei dabei!
Sendet Fotos eurer Aktionen an gesundheit-soziales@verdi.de. Bitte achtet auf eine gute Qualität und stellt sicher, dass Fotograf*in und Abgebildete mit der Veröffentlichung einverstanden sind.
Weitere Informationen findet ihr ab 1. November auf altenpflege.verdi.de
Auf altenpflege.verdi.de werden wir auch über die Aktionen berichten.
veröffentlicht/aktualisiert am 27. Oktober 2022