Empörung über Entgleisung der Caritas

09.11.2022

Ihre Blockade eines flächendeckenden Tarifvertrags für die gesamte Altenpflege bekräftigt die Arbeitgeberseite der Caritas mit der Warnung vor einer »Gleichschaltung der Tariflandschaft« und ruft damit große Empörung hervor. »So eine politische Entgleisung ist inakzeptabel«, sagt Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler am 9. November, dem Jahrestag der Reichspogromnacht 1938. »In einer Debatte kann jeder seinen Standpunkt vertreten, ohne sich so drastisch in der Wortwahl zu vergreifen.« Es sei nicht hinnehmbar, den Einsatz für einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag in der Altenpflege mit Verweis auf die NS-Zeit zu verunglimpfen. In einem Offenen Brief fordern Sylvia Bühler und der Vorstandssprecher der Bundesvereinigung der Arbeitgeberseite in der Pflegebranche (BVAP), Gero Kettler, eine öffentliche Erklärung der Caritas zu der Wortwahl. Auch der Arbeitgeberverband der AWO betont, dass die Gräueltaten der NS-Herrschaft ein nicht hinnehmbarer Vergleich in einer bisher sachlichen Diskussion seien.

Mit Gleichschaltung wird der Versuch des NS-Regimes bezeichnet, alle Lebensbereiche der Gesellschaft zu kontrollieren und so die Machtgrundlage der Diktatur zu festigen. Kurz nach der Machtergreifung setzten die Nationalsozialisten durch, dass Medien, Kultureinrichtungen, Jugendverbände, Wirtschaftskreise und Vereine ihre Selbstständigkeit verloren. Viele Organisationen wurden aufgelöst und durch Organisationen ersetzt, die bedingungslos die Ideologie der NSDAP propagierten.

»Der Begriff ist eindeutig besetzt«, betont Sylvia Bühler, »und hat in der Debatte über einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag absolut nichts verloren.« Jahrelang hat sich ver.di für einen Tarifvertrag stark gemacht, der sich auf alle Pflegeeinrichtungen erstreckt. Ziel war, in der gesamten Branche verbindlich tarifliche Mindestbedingungen durchzusetzen. Nach intensiven Verhandlungen einigte sich die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche mit ver.di auf einen entsprechenden Tarifvertrag. Doch im letzten Moment brachte die Arbeitgeberseite der Caritas die Erstreckung des Tarifvertrags zu Fall. »Die Ablehnung durch die Caritas ging mit einem großen Imageschaden für den katholischen Wohlfahrtsverband einher. Das war eine verpasste Chance, tausende Beschäftigte in der Altenpflege besser zu bezahlen«, bedauert Sylvia Bühler.

In seiner aktuellen Pressemitteilung bezeichnet auch der AWO-Vorstandsvorsitzende Rifat Fersahoglu-Weber die weiterhin ablehnende Haltung der Caritas »wieder als Schlag ins Gesicht« der Beschäftigten in der Pflege. »Wir dürfen die Pflegekräfte nicht im Regen stehen lassen und müssen uns gemeinsam für eine Attraktivitätssteigerung der Pflegeberufe einsetzen.« Sylvia Bühler und Gero Kettler weisen darauf hin, dass bislang keine nennenswerte Zunahme von Tarifverhandlungen oder gar Abschlüssen zu verzeichnen seien. In ihrem Offenen Brief fordern ver.di und die BVAP die Arbeitgeberseite der Caritas dazu auf, zu einer Politik zurückzukehren, »die einem großen konfessionellen Wohlfahrtsverband würdig ist«.

veröffentlicht/aktualisiert am 9. November 2022

 

Pressemitteilung vom 9. November 2022

Tarifregelungen in der Pflege: ver.di kritisiert geschichtsvergessene Wortwahl des Dienstgeberverbandes der Caritas

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert den Dienstgeberverband der Caritas, der in einer Pressemitteilung von einer „Gleichschaltung der Tariflandschaft anhand einer Allgemeinverbindlicherklärung“ gesprochen hatte, auf das Schärfste. „Der Begriff der Gleichschaltung wurde in der Zeit des Nationalsozialismus geprägt und bezeichnet die erzwungene Vereinheitlichung des gesamten politischen Lebens. Ihn in Zusammenhang mit Tarifregelungen in der Pflege zu verwenden, ist völlig inakzeptabel, und wir erwarten eine öffentliche Erklärung der Caritas dazu“, sagte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. Angesichts des heutigen Gedenktages an die Reichspogromnacht am 9. November 1938 mache es sprachlos, dass sich die Dienstgeber der Caritas eins rhetorischen Mittels bedienten, das von offensichtlicher Geschichtsvergessenheit zeuge. 

Der jahrelange Prozess hin zu einer tariflichen Lösung für die stationäre und ambulante Pflege habe durch die Arbeitgebervertreter der Caritas einen herben Rückschlag erlitten, so Bühler weiter. Dass davon abgelenkt werden solle, sei nachvollziehbar, rechtfertige aber nicht die Verwendung inakzeptabler Begriffe. „Die weiterhin ablehnende Haltung der Caritas zu einer Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrages in der Pflege ist ein Schlag ins Gesicht der Beschäftigten.“ Das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz sei dazu keine Alternative, und es schaffe auch keine Tarifbindung. Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag würde hingegen Untergrenzen definieren und den Tarifvertragsparteien darüber hinaus ausreichend Spielraum für weitere Regelungen lassen. 

 

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