Pressemitteilung vom 28.02.2018. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Ankündigung des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), mit ver.di Verhandlungen über einen Flächentarifvertrag in der Altenpflege führen zu wollen. Das hatte bpa-Präsident Meurer gegenüber Journalisten erklärt.
"Der Weg, über die Presse mit diesem Ansinnen an uns heranzutreten, ist etwas ungewöhnlich. Aber der Sinneswandel des bpa ist erfreulich. bpa-Präsident Brüderle hatte Verhandlungen bisher abgelehnt. Unsere offizielle Aufforderung zu Tarifverhandlungen habe ich soeben unterschrieben, sie ist unterwegs. Wir freuen uns, mit dem bpa über die Angleichung der Arbeitsbedingungen an das Niveau des öffentlichen Dienstes zu verhandeln", erklärt Sylvia Bühler, im ver.di-Bundesvorstand zuständig für das Gesundheits- und Sozialwesen. Dabei gehe es nicht nur um eine bessere Bezahlung, sondern auch um höhere Urlaubsansprüche und attraktivere Arbeitszeitregelungen.
Handlungsdruck gäbe es allemal, so Bühler: "Das Lohnniveau gerade in privaten Einrichtungen und Diensten der Altenpflege ist beschämend niedrig." Einige zahlten selbst den Fachkräften nicht viel mehr als den Pflegemindestlohn, der eine untere Haltelinie für Pflegehilfskräfte darstellt. "Wir hatten einen deutlich höheren Pflegemindestlohn gefordert, der bpa hatte das aber in der Pflegemindestlohnkommission abgelehnt."
Die Altenpflege sei deutlich unterbezahlt. Beschäftigte mit Tarifbindung verdienen im Schnitt 24 Prozent mehr als ihre Kolleginnen und Kollegen in Betrieben ohne Tarifvertrag. Im öffentlichen Dienst liegt das Einstiegsgehalt einer Pflegefachkraft - gleich ob Alten- oder Krankenpflege - bei 2.635 Euro, nach sechs Jahren im Beruf bei über 3.000 Euro. Der bpa hatte kürzlich sogenannte Arbeitsvertragsrichtlinien beschlossen. Darin schlägt der Verband ein Gehalt für Pflegefachkräfte vor, das 20 Prozent unter dem des öffentlichen Dienstes liegt, bei Pflegehilfskräften sogar mehr als 30 Prozent darunter. Zeitzu-schläge zum Beispiel für Überstunden und Jahressonderzahlungen sind nicht vorgesehen, die Arbeitszeit ist nicht geregelt. "Unverbindliche Richtlinien helfen nicht, mehr Menschen für die Arbeit in der Altenpflege zu begeistern. Nur sichere und gute Tarifverträge schaffen attraktive Arbeitsbedingungen. Schön, dass der bpa das jetzt eingesehen hat", so Bühler.
Die Altenpflege ist in keinem Verband so stark vertreten wie in ver.di.
Erst hat der Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) gegenüber Journalisten angekündigt, mit ver.di Verhandlungen über einen Flächentarifvertrag in der Altenpflege führen zu wollen. Doch nur zwei Tage später ruderte der Verband zurück – erneut über die Medien. In einer am 2. März verbreiteten Pressemitteilung heißt es, die Haltung des bpa habe sich nicht geändert. Einen einheitlichen Tarifvertrag, »der sämtliche Unternehmen nur noch zu Erfüllungsgehilfen machen würde«, lehne man ab. »Wer hier jeglichen Wettbewerb schleifen will, wird sich in kürzester Zeit mit Kostenfolgen konfrontiert sehen«, so der bpa weiter. Nun haben auch Gewerkschafter/innen nichts gegen Wettbewerb um die höchste Qualität. Eine Konkurrenz um die niedrigsten Löhne lehnen wir hingegen ab. Die angemessene Bezahlung der Pflegekräfte ist eine gute Investition – für Beschäftigte und Patient/innen gleichermaßen. Firmen und Verbände, die das ablehnen, sollten vom Fachkräftemangel in Zukunft schweigen. Erfüllungsgehilfen für gute Arbeit sind hingegen willkommen. Kommunikation über Pressemitteilungen wird die Probleme der Pflege nicht lösen. Eine Antwort des bpa auf unsere in der letzten Woche erfolgten Aufforderung zu Tarifverhandlungen steht indes noch aus.
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