Unsere Positionen zu aktuellen Themen der Pflegepolitik

02.03.2016

Im Folgenden finden sich die Positionen von ver.di zu pflegepolitischen Themen.

 

  • Bessere Bezahlung in der Altenpflege

    „Die Beschäftigten in der Altenpflege müssen deutlich besser bezahlt werden, damit sie für ihre wertvolle und schwere Arbeit endlich angemessen entlohnt werden“, fordert Sylvia Bühler, Bundesvorstandsmitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). ver.di fordere zudem einen bundesweiten verbindlichen Personalschlüssel in der Altenpflege. Ausreichend Personal und eine faire Bezahlung würden der Altenpflege die verdiente Anerkennung bringen und zudem eine bessere Versorgung für die älteren Menschen ermöglichen, betont die Gewerkschafterin.

    Die heute vom Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann, präsentierten Studienergebnisse belegten den großen Handlungsdruck. ver.di fordere deshalb die Bundesregierung auf, handfeste Maßnahmen zu ergreifen und die angekündigten Reformen dafür zu nutzen, die Arbeitsbedingungen grundlegend zu verbessern und dafür zu sorgen, dass von den Trägern tatsächlich ein angemessener Lohn gezahlt wird.

    Es sei empörend, dass qualifizierte Altenpflegerinnen  in einigen Regionen des Landes mit sehr niedrigen Löhnen, in Sachsen Anhalt beispielsweise mit lediglich 1.743 Euro abgespeist würden. „Die Altenpflege kommt Menschen so nah, wie kaum ein anderer Beruf. Es ist eine qualifizierte und verantwortungsvolle Tätigkeit. Sie ist psychisch und physisch belastend. Dass viele Arbeitgeber die Empathie der Beschäftigten und ihr großes Engagement so schamlos ausnutzen können, muss aufhören“, betont Bühler. Die Pflegeberufe müssen insgesamt aufgewertet werden. „Eine examinierte Pflegekraft muss mindestens 3.000 Euro Grundvergütung im Monat erhalten.“

    Niedrige Löhne, der Zwang zu Teilzeitbeschäftigungen, Befristungen ohne Sachgrund und zu wenig Personal würden das Arbeitsfeld unattraktiv machen. Die  niedrigen Löhne und Teilzeitarbeiten würden zudem dazu führen, dass die späteren Renten der Altenpflegerinnen oftmals kaum die Lebenshaltungskosten decken könnten. Da zahlreiche private Altenheimträger Tarifverträge ablehnen, müsse ver.di diese in langen und schwierigen Auseinandersetzungen durchsetzen. Um den Wettbewerb um die billigsten Löhne zu beenden, strebe ver.di einen allgemeinverbindlichen möglichst bundesweiten Tarifvertrag für die Altenpflege an, da gleiche Arbeit in allen Bundesländern gleichermaßen bezahlt werden müsse. Grundlage dafür sei der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst.

     

  • Gesetzentwurf Pflegestärkungsgesetz II

    ver.di hat seit langem gefordert, die ursprüngliche Definition von Pflegebedürftigkeit, die sich weitgehend am Hilfebedarf bei körperlichen Einschränkungen orientiert und in Minuten gemessen wird, zu überarbeiten. Nachdem die Bundesregierungen seit 2006 den Rat mehrerer Expertenkommissionen und Gutachter eingeholt haben, werden mit dem Pflegestärkungsgesetz II die Expertenvorschläge umgesetzt. Der Erfolg der jetzt angekündigten Pflegereform muss sich daran messen lassen, ob für die betroffenen Menschen im Pflege- und Betreuungsgeschehen deutliche Verbesserungen erzielt werden. Betroffene sind dabei Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sowie die Beschäftigten in der Pflege gleichermaßen. In der Verbändeanhörung hat ver.di den Paradigmenwechsel in der Pflege begrüßt. Er war überfällig. In der Praxis müssen allerdings diese Veränderungen nachvollzogen werden. Um den pflegebedürftigen Menschen mit ihren individuellen Bedarfen gerecht zu werden, ist eine ausreichende Zahl an qualifiziertem Personal erforderlich. Gesetzlichen Vorgaben zur Personalausstattung für die Einrichtungen sind unumgänglich und müssen auch finanziert werden. Auf der Einnahmeseite der Pflegeversicherung bieten Modelle wie die Bürgerversicherung und auf der Ausgabenseite die von ver.di vorgeschlagene und finanzierbare Pflegevollversicherung gute und praktikable Ansätze.

     

  • Pflege-TÜV

    Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ist der Auffassung, dass die Pflegenoten dringend weiterentwickelt werden müssen, um eine wirkliche Vergleichbarkeit der Qualität bei der Auswahl der Leistungsanbieter zu ermöglichen. Das Ziel muss sein, den pflegebedürftigen Menschen mit seinen individuellen Bedürfnissen in den Mittelpunkt zu stellen. Die Qualitätssicherung muss ein lernendes System sein. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse und gesellschaftliche Entwicklungen müssen Berücksichtigung finden. Ohne die Einbindung von Pflegebedürftigen, ihrer Angehörigen und den beruflich Pflegenden in die Weiterentwicklung des Qualitätsprüfungsprozesses lässt sich keine wirkliche Transparenz erreichen.

    Zukünftig muss mehr Transparenz über die Arbeitsbedingungen bestehen. Nur wo gute Arbeitsbedingungen vorherrschen, kann qualitativ gut gepflegt werden. Kriterien für gute Arbeitsbedingungen sind für ver.di beispielsweise: Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wobei die Fluktuationsquote aussagekräftig ist. Dort wo die Arbeitsbedingungen stimmen und die Versorgung gut ist, liegt die Fluktuationsquote bei annähernd null Prozent im Jahr. In Unternehmen wo die Arbeitsbedingungen nicht stimmen, sind Werte von über 38 Prozent bekannt.

    Werden die Interessen der Beschäftigten vertreten? Gibt es einen Betriebsrat oder eine Mitarbeitervertretung im Betrieb? Wird im Betrieb der Personalschlüssel eingehalten, auch in der Nacht? Ist die Tätigkeit ausreichend entlohnt? Hier bietet der Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes Vergleichsmöglichkeiten. Sind Dienstpläne verlässlich - werden Beschäftigte aus ihrer Freizeit zum Dienst gerufen? Können sie im Voraus planen? Wird den Urlaubswünschen entsprochen? Können sich Pflegekräfte entsprechend ihres Bedarfs fortbilden? Werden diese Fortbildungen organisiert? Bildet der Betrieb aus? Weitere Kriterien lassen sich aufführen.

    Ein wichtiger Ansprechpartner für die Qualitätsmessung ist der Betriebsrat bzw. die Mitarbeitervertretung. ver.di setzt sich dafür ein, das Arbeiten in der Altenpflege attraktiver zu machen. Am dringlichsten ist eine bessere Bezahlung und mehr Personal. Ziel von ver.di ist, dass eine qualifizierte Altenpflegerin mindestens 3.000 Euro im Monat verdient. Ein Zwischenschritt, um die Ordnung wieder herzustellen, ist ein Allgemeinverbindlicher Tarifvertrag. Damit ausreichend viel Personal vorgehalten wird, das sich am Bedarf der Pflegebedürftigen ausrichtet, braucht es verbindliche und vor allem bundeseinheitliche gesetzliche Vorgaben. Eine Vergleichbarkeit der Leistungsanbieter darf an Ländergrenzen nicht halt machen.

     

  • Bundeseinheitliche Personalbemessung jetzt!

    Aus ver.di-Sicht muss deshalb ein verbindliches Personalbemessungsverfahren eine ausreichende Ausstattung mit qualifizierten Pflegekräften und anderen Fachkräften gewährleisten, die eine bedarfsgerechte und qualitativ gute Versorgung ermöglicht – unabhängig von der Kassenlage der Kostenträger oder Gewinnerwartungen privater Pflegeheimbetreiber.

    Kriterien hierfür sind:

    • Ein Pflegebedarfsermittlungsverfahren muss ausgehen vom individuellen Hilfebedarf und dem daran orientierten standardisierten Methodenspektrum pflegerischer Leistungen und Leitlinien (Qualitätsstandards).
    • Welche pflegerischen Maßnahmen erforderlich sind, muss ausgehend von der Indikation zur Pflege beurteilt werden. Der Umfang des Hilfebedarfs ist aus der Situation der Person, dem Grad ihrer Pflegebedürftigkeit und dem Lebensumfeld abzuleiten.
    • Bei der Bedarfsermittlung sind die Leistungen aller am pflegerischen und therapeutischen Prozess beteiligten Berufe einzubeziehen.
    • Die Besonderheiten der Pflegeinrichtungen müssen bei der Bemessung der erforderlichen

    Personalausstattung stärker berücksichtigt werden, als dies schrittweise und mit zusätzlichen Mitteln im Rahmen von Modellvorhaben geschehen ist (gibt es z.B. besondere Angebote für spezielle Zielgruppen oder gibt es besondere
    Betreuungskonzepte, die mehr Personal erfordern?).

    Die Besonderheiten der Pflegeeinrichtung müssen in die Bemessung der erforderlichen Personalausstattung Eingang finden. Dazu gehören grundsätzliche Fragen wie:

    • die Aufbau- und Ablauforganisation,
    • die Qualitätssicherung und -entwicklung,
    • die einrichtungsspezifische Angebotsstruktur,
    • die Betreuungskonzepte und die Qualifikationserfordernisse.

    Zeitliche Schwankungen müssen bei der Umrechnung von „erforderlichen Pflegezeiten“ in Personalbedarf berücksichtigt werden. Dabei ist in einem bestimmten Umfang zusätzliches qualifiziertes Personal für Notsituationen vorzuhalten (zum Beispiel Mehraufwand durch Heimaufnahme, Bewohner im Sterbestadium, Krisenphasen).

    Ein Fachkräfteanteil von weniger als 50 Prozent ist angesichts der komplexen Anforderungen unzureichend. Eine differenzierte Betrachtung der Qualitätsanforderungen und der heute vorherrschenden Bedarfslagen von Heimbewohnern erfordert vielmehr eine Mindestquote, die oberhalb dieser Schwelle liegt.

    Bei der Personalermittlung muss die Nettoarbeitszeit realistisch definiert werden. Zu berücksichtigen sind arbeits- und tarifrechtliche Normen, zum Beispiel Arbeitszeitrichtlinien und Urlaubsansprüche, ebenso wie Ausfallzeiten wegen Krankheit.
    Allen Initiativen und Bestrebungen, die Fachkraftquote zu senken, ist eine klare Absage zu erteilen.

     

Kontakt

  • Barbara Susec

    Pfle­ge­po­li­ti­k, Pfle­ge­ver­si­che­rung, Di­gi­ta­li­sie­rung im Ge­sund­heits­we­sen

    030/6956-1811

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