GUV/FAKULTA

GUV-Sonderaktion für die Altenpflege

Sonderaktion für Beschäftigte in der Altenpflege von ver.di und der GUV/FAKULTA!
06.02.2021
Sonderaktion GUV/FAKULTA für die Altenpflege

Jetzt Mitglied in ver.di und der GUV/Fakluta werden und bis zu einem Jahr Beitragsfreiheit in der GUV/Fakulta geschenkt erhalten!

Aktion gilt bis 31.12.2021

Schutz und Hilfe der GUV/Fakulta in Stichworten

  • Schadenersatzbeihilfe
  • Notfallunterstützung
  • Straf-/Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Zivil-Rechtsschutz zur Geltendmachung/Abwehr von
  • Schadenersatz- und/oder Schmerzensgeldansprüchen
  • Beihilfe bei Selbstbehalt einer Kasko-/Haftpflicht für das Privatfahrzeug
  • Unfallkrankenhaustagegeld
  • Unterstützung von Hinterbliebenen bei tödlichen Unfällen
  • Unterstützung bei Berufs-/Erwerbsunfähigkeit
  • Haft-Unterstützung
  • Beihilfe bei Schlüsselverlust

Klingt gut? Gleich reinschauen: www.guv-fakulta.de

 

Schutz und Hilfe in Beispielen

Altenpflegerin M. in der ambulanten Pflege fuhr mit ihrem Dienstwagen zu einem Pflegebedürftigen. Bedingt durch Termindruck übersah sie ein Stoppschild. Es kam zu einem Unfall. Kollegin M. wurde von ihrem Arbeitgeber mit 1.750 Euro in Regress genommen. Mit ihrem Betriebsrat und ihrer Gewerkschaft ver.di wehrte sie sich. Es fand ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht statt. Die Kollegin musste noch 250 Euro Schadenersatz zahlen. ver.di übernahm die Kosten für den Arbeitsgerichtsprozess. Die GUV/FAKULTA beteiligte sich an der Forderung im Rahmen der Schadenersatzbeihilfe mit 240 Euro.

Eine Altenpflegerin verabreichte einer Bewohnerin irrtümlich ein falsches Medikament. Es kam zu Komplikationen. Die Bewohnerin forderte Schadenersatz. Es wurden Forderungen gegen die Altenpflegerin geltend gemacht. Auch in diesem Fall würde die GUV/FAKULTA die Arbeitnehmerin unterstützen.

Alltagsbegleiterin K. in der stationären Langzeitpflege verlor ihren Dienstschlüssel. Der Arbeitgeber nahm die Kollegin mit 2.000 Euro in Regress. Die GUV/FAKULTA zahlte 1.920 Euro Schadenersatzbeihilfe.

 

Wann unterstützt die GUV/FAKULTA?

Die GUV/FAKULTA unterstützt bei Schäden aus Anlass der beruflichen Tätigkeit, bei Unfällen auf dem Arbeitsweg und auf den Wegen zu gewerkschaftlichen Veranstaltungen.

Wer kann Mitglied werden?

Mitglied der GUV/FAKULTA können Arbeitnehmer*innen, Beamte*innen und Auszubildende werden, die Mitglied in einer der im DGB vereinigten Gewerkschaft sind. Die Einzelheiten findest du in der Unterstützungsordnung auf unserer Internetseite.

Wie viel kostet die Mitgliedschaft?

Beitrag z.Zt. 21 Euro im Jahr, stabil seit 2008. Das sind nur 1,75 Euro pro Monat. Übrigens: Der Mitgliedsbeitrag in der GUV/FAKULTA kann von der Steuer abgesetzt werden!

Trittst du als ver.di-Mitglied in die GUV/FAKULTA ein, zahlst du sechs Monate keinen Beitrag – bei sofortigem Schutz! Wirst du gleichzeitig Mitglied in ver.di und in der GUV/FAKULTA, schenkt dir ver.di weitere sechs Monate GUV/FAKULTA-Beitrag.  Schnell Mitglied zu werden, lohnt sich!

 

Geschätzt und abgesichert

Die Personalausstattung ist schlecht, Arbeitshetze und Stress nehmen zu. So steigt die Gefahr, Fehler zu machen. Aber auch ohne Überlastung können Fehler passieren.

Was tun, wenn zum Beispiel durch

  • Arbeitszeitüberschreitung
  • Falschauskünfte
  • Falschbetankung
  • Dokumentationsfehler
  • Nichteinhaltung von Hygienevorschriften
  • Unterlassene/verspätete Medikamentenausgabe
  • Überschreitung von Lagerungsintervallen
  • Verkehrsunfälle
  • Dienstschlüsselverluste
  • mangelhafte Einweisungen

Schäden und Forderungen entstehen?

Schutz durch deine Gewerkschaft

Der Rechtsschutz deiner Gewerkschaft hilft dir, dich gegen Regress- und Schadenersatzforderungen zu wehren.

Finanzielle Unterstützung

Die GUV/FAKULTA als gewerkschaftliche Unterstützungseinrichtung hilft dir, wenn du doch etwas vom Schaden bezahlen musst. Nur Mitglieder der DGB-Gewerkschaften kommen in den Genuss dieser Leistungen. Nutze jetzt die Gelegenheit und werde Mitglied

Mehr erfahren und Ansprechpartner*innen finden unter:

guv-fakulta.de und altenpflege.verdi.de

 

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