Tarifrunde SuE 2022

Wichtige Verbesserungen erreicht

25.05.2022

Weitere Schritte zur finanziellen Aufwertung, erste Maßnahmen zur Entlastung und gegen den Fachkräftemangel – so lassen sich die am 18. Mai erzielten Tarifergebnisse für den Sozial- und Erziehungsdienst zusammenfassen. Obwohl sie in Sonntagsreden die Systemrelevanz der Sozialen Arbeit betonen und händeringend Fachkräfte suchen, stellten die kommunalen Arbeitgeber lange auf stur. Die Warnstreiks und öffentlichen Proteste der Beschäftigten haben ihre Blockade gebrochen.

Allein in der ersten Mai-Hälfte beteiligten sich insgesamt rund 75.000 Kolleginnen und Kollegen an Warnstreiks. Mit dabei waren auch Beschäftigte aus der Behindertenhilfe. Sie haben das relevante Arbeitsfeld in der Tarifrunde sichtbar gemacht und zu dieser Tarifeinigung beigetragen.

Nicht alle Forderungen konnten wir durchsetzen. Doch der unter schwierigen Bedingungen nach einem dreitägigen Verhandlungsmarathon erreichte Kompromiss kann sich sehen lassen. Wir stellen hier einige zentrale Ergebnisse dar, die für die Beschäftigten der Behindertenhilfe von Bedeutung sind.

 
Aktionstag Behindertenhilfe in Würzburg


Finanzielle Aufwertung

Vor allem bei der weiteren finanziellen Aufwertung der Berufe in der Behindertenhilfe und im Sozial- und Erziehungsdienst insgesamt konnten wir Erfolge erzielen. Das haben wir unter anderem erreicht: Die Heimzulage wird zur Wohnzulage und kommt nun auch Beschäftigten im ambulanten Bereich zugute. Das ist wegen des Trends zur Umwandlung stationärer in ambulante Leistungen ein wichtiger Erfolg. Hinzu kommt: Die Wohnzulage wird für alle von 61,36 auf 100 Euro erhöht. 

  • Ab dem 1. Juli 2022 erhalten alle Beschäftigten in den Entgeltgruppen S 2 bis S 11a eine neue Zulage in Höhe von 130 Euro monatlich. In den Entgeltgruppen S 11b bis S 15 (Fallgruppe 6) bekommen Sozialarbeiter*innen und Heilpädagog*innen eine Zulage von 180 Euro. Hiervon profitieren auch die Beschäftigten in Werkstätten, im Wohnbereich, in Tagesförderstätten und anderen Einrichtungen der Behindertenhilfe.

  • Erzieher*innen und Heilerziehungspfleger*innen mit koordinierenden Aufgaben in der Entgeltgruppe S 9 erhalten ebenfalls die neue Zulage in Höhe von 130 Euro. Darüber hinaus werden die Werte der Entgeltgruppe am 1. Oktober 2024 neu gefasst, so dass die Bezahlung in allen Erfahrungsstufen um mindestens 60 Euro monatlich steigt.

  • Die Stufenlaufzeiten im Sozial- und Erziehungsdienst werden am 1. Oktober 2024 an die teilweise kürzeren Laufzeiten im sonstigen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) angeglichen. Die Beschäftigten in der Behindertenhilfe werden davon spürbar profitieren.

  • Die Arbeitgeber haben darauf bestanden, die Gruppenleitungen in Ausbildungs- und Berufsförderungswerkstätten anhand ihrer Weiterbildung unterschiedlich einzugruppieren. Das obwohl sich die Tätigkeiten nicht unterscheiden und die Betroffenen auf den gleichen Arbeitsplätzen eingestellt werden. Zumindest konnten wir erreichen, dass die geprüften Fachkräfte für Arbeits- und Berufsförderung (gFAB) in die S 8a eingruppiert werden. Arbeitserzieher*innen und jene mit Sonderpädagogischer Zusatzqualifikation (SPZ) sind hier leider außen vor. Auch sie erhalten allerdings die neue Zulage in Höhe von 130 Euro monatlich. 

 

Entlastung

Gegen die dringend nötige Entlastung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst haben sich die Arbeitgeber am heftigsten gesträubt. Dennoch haben wir einen Einstieg in  die Entlastung erreicht: Alle Beschäftigten erhalten zwei zusätzliche freie Tage pro Jahr, um sich zu erholen. Zudem können sie die neue Zulage in Höhe von 180 bzw. 130 Euro gegen zwei weitere freie Tage eintauschen.

Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel

Trotz des Fachkräftemangels waren die kommunalen Arbeitgeber nicht bereit, im Tarifvertrag die Qualifizierung zu Fachkräften zu fördern. Was wir hingegen erreicht haben:

Die praxisintegrierte Ausbildung zur Heilerziehungspflege (HEP) wird künftig so vergütet wie bei Erzieher*innen: Im ersten Ausbildungsjahr gibt es 1.165,69 Euro monatlich, im zweiten 1.227,07 Euro und im dritten 1.328,38 Euro. Das gilt für all jene, die einen Ausbildungsvertrag mit einer Einrichtung haben. ver.di setzt sich weiterhin auf politischer Ebene dafür ein, dass alle HEP-Auszubildenden fair vergütet werden.

Erstmals erhalten Praxisanleiter*innen, zum Beispiel in der Heilerziehungspflege, eine Zulage in Höhe von 70 Euro. Die geforderten qualitativen Verbesserungen der Praxisanleitung konnten wir noch nicht durchsetzen. Auch hier bleiben wir auf politischer Ebene dran. 

 

Wir bleiben in Bewegung Wir haben in der Tarifbewegung die prekären Arbeitsbedingungen in der Schulassistenz und der Persönlichen Assistenz öffentlich zum Thema gemacht. Die Arbeitgeber haben sich verpflichtet, hierzu Gespräche zu führen. Um verbindliche Regelungen zu erreichen, müssen die Beschäftigten noch aktiver und sichtbarer werden. Gute Arbeitsbedingungen für diese so wichtigen und herausfordernden Tätigkeiten bleiben – ebenso wie die finanzielle Aufwertung der Fachkräfte in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung – unser Ziel.

Insgesamt ist das Tarifergebnis ein Erfolg für alle Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst. Die Angestellten kommunaler Einrichtungen profitieren davon unmittelbar. Unter dem Motto „Für euch. Für uns. Für alle“ haben sich Beschäftigte freier Träger mit ihnen solidarisiert. Jetzt streiten wir gemeinsam dafür, die Verbesserungen auch bei den freien Trägern umzusetzen.

Und auch im öffentlichen Dienst bleiben wir in Bewegung. Nach dieser „Sonderrunde“ für den Sozial- und Erziehungsdienst starten wir bereits in den nächsten Wochen mit den Vorbereitungen der Tarifbewegung aller Beschäftigten bei Bund und Kommunen. Wir kämpfen weiter: für gute Arbeitsbedingungen und angemessene Bezahlung – mach mit!

 

Weiterlesen

1/12

Kontakt

  • Sarah Bormann

    Be­hin­der­ten­hil­fe, Teil­ha­be- und In­klu­si­ons­diens­te

    030/6956-1843