Coronavirus

Studium, Hochschule & Forschung sichern

06.04.2020

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das gesamte gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben sind dramatisch. Das betrifft auch Millionen Studierende und hunderttausende Beschäftigte in Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Es zeigt sich nun überdeutlich, wie anfällig diese Bereiche durch das ständige Ansteigen prekärer Beschäftigung und den Abbau einer verlässlichen Studienfinanzierung geworden sind. Werden keine Maßnahmen ergriffen, um die Situation in Bildung, Wissenschaft und Forschung in dieser akuten Krise zu stabilisieren, werden nicht nur tausende Beschäftigte und Studierende in eine schwere finanzielle Notlage geraten. Auch die Leistungsfähigkeit der Wissenschaftseinrichtungen bei der Bewältigung der Krise wird erheblich leiden.

Deshalb fordert ver.di von der Bundesregierung, den Ländern, den Hochschulen, Forschungsorganisationen und Drittmittelgebern ein Sofortprogramm, um die Handlungsfähigkeit des Wissenschaftssystems sicherzustellen. Zentrale Forderungen der Gewerkschaft ver.di sind:

 

  • 1. Befristungsmoratorium für das Sommersemester 2020

    Angesichts der enorm hohen Befristungsquote an Hochschulen und Forschungseinrichtungen quer durch alle Beschäftigtengruppen ist absehbar, dass im Sommersemester tausende von Verträgen auslaufen werden. In darüber hinaus laufenden Vertragsverhältnissen sind erhebliche Komplikationen zu erwarten, weil Qualifikationsarbeiten oder auch Forschungsprojekte nicht oder nur sehr eingeschränkt fortgesetzt werden können, bis die aktuelle Krisensituation überwunden ist.

    Hier muss im Sinne der Verantwortung gegenüber den Beschäftigten, der Kontinuität von Forschung und Lehre und auch um die Handlungsfähigkeit der Einrichtungen im Anschluss an die Krise zu erhalten, sofort gehandelt werden: Alle befristeten Verträge müssen um einen angemessenen Zeitraum – zunächst 6 Monate – verlängert werden. Das betrifft sowohl wissenschaftliche, als auch studentische Beschäftigte und das wissenschaftsunterstützende Personal und schließt ausdrücklich auch das drittmittelfinanzierte Personal mit ein.

    Wir fordern die Hochschulen auf, von sich aus gegenüber den befristet Beschäftigten aktiv zu werden und Beschäftigungsverhältnisse unbürokratisch zu verlängern.

    Wir fordern die Länder auf, soweit Stellenpläne die Verlängerungsmöglichkeiten behindern, diese temporär außer Kraft zu setzen und notwendige zusätzliche Mittel (auch außerhalb des Stellenplans) zur Verfügung zu stellen. Diese Maßnahmen sollen ebenfalls dazu dienen, Finanzierungslücken im Drittmittelbereich zu überbrücken.

    Der Bund muss, soweit notwendig, zusätzliche Finanzmittel zur Unterstützung der Länder bereitstellen.

    Wir fordern alle Drittmittelgeber auf, gegenüber den Projektnehmern die Finanzierung der krisenbedingten Verlängerungen pauschal zu bewilligen.

    Analog zum Verlängerungsverfahren bei Freistellung in §2, 5 WissZeitVG ist für alle Beschäftigtengruppen und unabhängig von der Befristungsgrundlage sicherzustellen, dass diese Vertragsverlängerungen um zunächst 6 Monate nicht im Ermessen der Einrichtung liegen, sondern im Einvernehmen mit den Beschäftigten zwingend zu erfolgen haben.

    Um die oben geforderten Maßnahmen rechtlich abzusichern, fordern wir den Bund auf, schnellstmöglich notwendige rechtliche Grundlagen zu schaffen. In Bezug auf das WissZeitVG ist dabei mindestens zu regeln, dass die auf Grund der Krise erfolgenden Vertragsverlängerungen nicht auf die Höchstbefristungszeiten angerechnet werden.

     

  • 2. Weitererteilung von Lehraufträgen

    Entgegen dem eigentlichen Zweck werden Lehraufträge in Deutschland in großem Umfang nicht als Zusatzangebot durch Berufspraktiker*innen genutzt, sondern im Grunde missbräuchlich zur Bewältigung der grundständigen Lehre. In der Folge gibt es zahlreiche Lehrbeauftragte, die von den meist viel zu niedrigen Aufwandsentschädigungen leben müssen und das ohne sozialversicherungsrechtliche Absicherung durch ihre Tätigkeit. Werden für das Sommersemester die Lehraufträge nicht im gewohnten Umfang erteilt, fallen die Betroffenen ungebremst in die Grundsicherung.

    Daher fordert ver.di die Hochschulen zu folgenden Schritten auf: Bereits vereinbarte oder geplante Lehraufträge sind für das Sommersemester zu erteilen und zu vergüten. Landesrechtliche Regeln, die dem entgegenstehen, wie etwa der Zahlungsausschluss für nicht gehaltene Lehreinheiten müssen ausgesetzt werden.

    Das ist auch im Sinne der begrüßenswerten Anstrengungen zum Ausbau von Online-Lehrangeboten sinnvoll, bei denen auch die Lehrbeauftragen eine wichtige Rolle spielen können und müssen. Das bedingt, dass sie zu gleichen Bedingungen wie die hauptberuflichen Beschäftigten bei der Online-Lehre einbezogen und ausgestattet werden. Dafür müssen die Hochschulen Sorge tragen.

     

  • 3. Verlängerung von Stipendien

    Zahlreiche Studierende und Promovierende finanzieren sich über Stipendien. Sie sind in gleichem Maß wie alle anderen Hochschulangehörigen von der Krise betroffen. Sowohl der Studienverlauf als auch die Arbeit an der Promotion werden mindestens während des Sommersemesters nicht im normalen Umfang fortgesetzt werden können; weil zum Beispiel Labore und Bibliotheken geschlossen oder nur sehr eingeschränkt zugänglich sind.

    Daher fordern wir, dass analog zur Verlängerung befristeter Beschäftigungsverhältnisse Studien- und Promotionsstipendien generell um zunächst 6 Monate verlängert werden. Insbesondere gilt das für Stipendiat*innen, die kurz vor der Fertigstellung ihrer Qualifizierungsarbeit stehen. Der Ausschluss einer Abschlussförderung über die Höchstförderdauer hinaus, wie für Promovierende momentan vorgesehen, ist in der aktuellen Situation völlig kontraproduktiv. Es ist zu erwarten, dass dadurch eine Vielzahl von Promotionen und Abschlussarbeiten kurz vor der Fertigstellung aufgrund äußerer Umstände abgebrochen werden müssen. Das ist weder zumutbar noch sozial oder volkswirtschaftlich sinnvoll.

    Wir fordern die Stipendiengeber auf, bei der Verlängerung auf Einzelfallprüfungen im Sinne einer schnellen Hilfe und zur Vermeidung eines kaum handhabbaren Verwaltungsaufwands zu verzichten.

    Wir fordern das Bundesministerium für Bildung und Forschung auf, die Rahmenbedingungen für diese Maßnahmen zu schaffen und seine Regularien entsprechend abzuändern.

     

  • 4. BAföG erneuern, Notlagen unbürokratisch abfedern

    Mehr als zwei Drittel der Studierenden müssen neben dem Studium arbeiten, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Sie haben in der Regel weder Anspruch auf Kurzarbeitsgeld, noch bei Kündigung auf ALG I oder II. Erwartbar wird die Lage auf dem Arbeitsmarkt auch dafür sorgen, dass Unterstützungsleistungen der Eltern eingeschränkt werden.

    Der Hauptgrund für die große Abhängigkeit der Studierenden von Nebentätigkeiten ist der seit Jahrzehnten andauernde Bedeutungsverlust des BAföG. Aktuell erhalten es nur noch etwa 13 % der Studierenden. Die Krise macht deutlich, wie dringend und grundlegend der Reformbedarf hier ist.

    Akut muss der Zugang zum BAföG radikal erleichtert werden. Ein einfacher Nachweis von verringertem Einkommen (auch der Eltern) muss sich schnellstmöglich in der Förderung niederschlagen, für Neu- wie Aktualisierungsanträge.

    In der Krise muss der Ausschluss weiter Teile der Studierende vom BAföG aufgehoben und die Förderung in einen Vollzuschuss umgewandelt werden. Freibeträge und Höchstsätze haben über Jahre nicht mit der Entwicklung der Lebenshaltungskosten Schritt gehalten und müssen deutlich angehoben werden.

    Für die akute Situation muss für alle Studierenden, die kein BAföG erhalten können, oder falls die Förderung den Lebensunterhalt nicht deckt, ein Notlagenfonds aufgelegt werden, der eine schnelle und unbürokratisch Hilfe – gegebenenfalls mit nachgelagerter Bedürftigkeitsprüfung – ermöglicht.

    Die Hochschulen fordern wir zur großzügigen Ermöglichung von Urlaubssemestern und einem befristeten Teilzeitstudium auf.

     

  • 5. Besserstellungsverbot darf kein auskömmliches Kurzarbeitsgeld verhindern

    In den Einrichtungen der außeruniversitären Forschung existieren bis auf wenige Ausnahmen keine Tarifverträge. Die Tarifwerke des öffentlichen Dienstes (TVöD Bund und TV-L) werden auf arbeitsvertraglicher Basis angewendet. In diesen Tarifbereichen existieren im Moment noch keine Kurzarbeitsregelungen tariflicher Art. Für den Kernbereich des öffentlichen Dienstes in Bund und Ländern ist Kurzarbeit weder notwendig noch sinnvoll.

    Teile der außeruniversitären Forschung sind hier aber in einer besonderen Situation. Da ein stark sinkendes Fördervolumen seitens der (privaten) Drittmittelgeber erwartet wird, werden Kurzarbeitsregelungen bereits jetzt von vielen Institutsleitungen thematisiert. Allerdings legen sie das Besserstellungsverbot dabei so aus, dass aufgrund der nicht vorhandenen tarifvertraglichen Regelungen das Niveau des Kurzarbeitsgeldes nicht oberhalb von 60/67% liegen kann. Das ist gerade angesichts der überwiegenden öffentlichen Finanzierung der außeruniversitären Forschung völlig unangemessen.

    Sofern nicht zeitnah zwischen ver.di und dem Bund, sowie der Tarifgemeinschaft deutscher Länder entsprechende Tarifverträge geschlossen werden, fordern wir die Bundesregierung auf, den Forschungsorganisationen auf dem Wege der Ermächtigung zu ermöglichen, Kurzarbeitsregelungen entsprechend der am 30. März zwischen ver.di und den kommunalen Arbeitgebern erreichten Tarifeinigung zur Kurzarbeit zu treffen. Die Forschungsorganisationen fordern wir auf, bei unabweisbar notwendiger Kurzarbeit einen dementsprechenden Arbeitgeberzuschuss zum Kurzarbeitsgeld (EG 1-10: 95% Nettoausgleich, ab EG 11: 90 % Nettoausgleich) zu zahlen.

     

  • 6. Sommersemester darf nicht auf Obergrenzen angerechnet werden

    Bereits jetzt haben die Länder den Beginn des Semesters um mehrere Wochen verschoben. Die gegenwärtige Entwicklung lässt nicht erwarten, dass ein regulärer Studienbetrieb in näherer Zeit stattfinden kann. Die Anstrengungen, kurzfristig Online-Angebote auszubauen sind zu begrüßen. Sie werden aber keineswegs rechtzeitig und in einem Umfang zur Verfügung stehen, der auch nur annähernd einen normalen Semesterverlauf ermöglicht.

    Daher fordern wir eine bundeseinheitliche Regelung, die sicherstellt, dass das Sommersemester nicht auf zeitliche Rahmensetzungen zum Nachteil der Studierenden angerechnet werden darf. Das betrifft vor allem die Regelstudienzeit, die BAföG-Höchstdauer oder eventuelle Grenzen für sogenannte „Langzeitstudierende“.

     

  • 7. Prüfungs- und Abgabefristen verlängern, Bewerbungsfristen verschieben

    Die Situation in Bibliotheken, Laboren, die Einschränkung der Bewegungsfreiheit und viele weitere Effekte behindern gerade die Fertigstellung von Qualifizierungsarbeiten oder die Vorbereitung von Prüfungen massiv.

    Daher fordert ver.di, dass bundesweit die Prüfungs- und Abgabefristen um mindestens drei Monate verlängert werden. Insbesondere bei Abschlussarbeiten oder Promotionen ist es den Betroffenen nicht zuzumuten, dass sie aufgrund einer nicht durch sie zu verantwortenden Fristversäumnis Nachteile erleiden. Das betrifft auch die Bewerbungsfristen für das kommende Wintersemester, die angesichts der völlig unwägbaren Situation bei schulischen und berufsbezogenen Abschlussprüfungen deutlich nach hinten verschoben werden müssen.

    Darüber hinaus sind Prüfungen, die im Sommersemester abgelegt werden, als Freiversuche zu werten. Sie dürfen also im Falle des Nichtbestehens keine negativen förder- und prüfungsrechtlichen Konsequenzen für Studierende haben.

     

  • 8. Digitale Lehre ohne Überforderung ausbauen

    Die Weiterentwicklung digitaler Lehre ist schon lange überfällig. Die Anstrengungen in diese Richtung begrüßt ver.di also nicht nur im Hinblick auf die aktuelle Situation. Allerdings bedeutet dieser Nachholbedarf auch, dass niemand davon ausgehen darf, dass dadurch im kommenden Semester ein ansatzweise normaler Lehrbetrieb zu realisieren ist. Zudem zeigen die Ergebnisse der Bildungsforschung, dass gute Resultate nur dann zu erwarten sind, wenn Online- und Präsenzlehre im Sinne des blended learning miteinander verzahnt werden. Die Hochschulen müssen daher dringend ihre Qualitätssicherungssysteme für die Onlinelehre schärfen, gute Praxis fördern und möglichst breite Unterstützungsangebote bereitstellen.

    Nicht alle Dozierenden, die jetzt in der aktuellen Not auf Online-Angebote umstellen, verfügen auch über die erforderlichen didaktischen und technischen Kenntnisse. Dabei gilt: Digitale Lehre ist nicht ohne Weiteres in Lehreinheiten umrechenbar. Darüber hinaus ist der zusätzliche Aufwand zur Vor- und Nachbereitung von Lehrformen, die Präsenzlehre ergänzen oder ersetzen soll, vollständig zu vergüten.

     

  • 9. Notlagen ausländischer Studierender abfedern

    Der Verlust zahlreicher studentischer Jobs trifft mit besonderer Härte die ausländischen Studierenden, die derzeit keinen Zugang zum BAföG haben. Wie bei inländischen Studierenden wirkt sich die internationale Lage auf den Arbeitsmärkten auch negativ auf die finanzielle Situation der Eltern aus, die ganz oder teilweise als Unterstützer*innen ausfallen.

    ver.di fordert daher im Einklang mit vielen Organisationen die Einrichtung eines Notfallfonds speziell für diese Gruppe. Ist eine rasche Bewältigung der Pandemie nicht erkennbar, muss das BAföG mindestens bis zum Ende der Krise für diesen Personenkreis geöffnet werden.

    Es ist darüber hinaus sicherzustellen, dass pandemiebedingte Verlängerungen des Studiums keine nachteiligen Folgen für die Dauer der Aufenthaltsgenehmigung haben.

     

  • 10. Studierendenwerke absichern

    Die Studierendenwerke leisten wichtige Arbeit in der Daseinsvorsorge für Millionen Studierende. Sie stellen bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung. Mit den zahlreichen Mensen und Cafeterien tragen sie wesentlich zur Versorgung der Studierenden bei, erbringen erhebliche Beratungsleistungen und spielen eine zentrale Rolle im BAföG-System und Vielerorts sichern sie die Kinderbetreuung von studierenden Eltern sowie Mitarbeiter*innen auf dem Campus.

    Die Krise bringt die Studierendenwerke erheblich unter Druck, da durch die Sperrung von Mensen Einnahmen in großem Umfang wegfallen. Daher fordert ver.di, Studierendenwerke dürfen wegen der Corona Krise nicht in ihrer Substanz gefährdet werden.

    Semesterbeiträge und die oft viel zu geringen Zuschüsse der Landesregierungen sind die zur Zeit verbliebenen Einnahmequellen. Sollte die Krise andauern, stehen auch die Semesterbeiträge der Studierenden zur Disposition. Aus diesem Grund müssen die Landeszuschüsse schnell, unbürokratisch und nachhaltig angehoben werden.

    Die meisten Beschäftigten in den Studierendenwerken arbeiten in den Mensen. Untypisch für die Bereiche Bildung, Wissenschaft und Forschung ist die dort vorherrschende Gehaltsstruktur mit sehr stark besetzten Entgeltgruppen 1, 2 und 3, sowie die Beschäftigtenstruktur. In den Studierendenwerken arbeiten sehr viele Frauen, oftmals mit Migrationshintergrund, alleinerziehend und häufig in Teilzeit.

    Bundesweit wird jetzt in den Studierendenwerken versucht, mit Kurzarbeit die Situation zu bewältigen. Dabei ist es fundamental wichtig, insbesondere für die besonders betroffenen und oft sehr niedrig eingruppierten Mensabeschäftigten, das Kurzarbeitergelt mindestens entsprechend den Sätzen aufzustocken, die in der Tarifeinigung zwischen ver.di und den kommunalen Arbeitgebern am 30. März vereinbart wurden (EG 1-10: mind. 95 Prozent, ab EG 11: mind. 90 Prozent Nettoausgleich).

    Darüber hinaus fordern wir die Studierendenwerke auf, mit dem Instrument der Kurzarbeit so zurückhaltend wie möglich umzugehen. Die Kitas etwa sind so lange irgend möglich davon auszunehmen. Dies ist auch möglich, da die Studierendenwerke hier über andere Finanzierungsmöglichkeiten (meist über die Familienministerien) verfügen.

     

  • Weitere Punkte

    Über die hier ausgeführten Punkte hinaus, müssen zahlreiche weitere Einzelpunkte betrachtet und geregelt werden. Dieses Programm ist insofern nicht abschließend. So unterstützt ver.di nachdrücklich auch die in diesem Programm nicht genannten Forderungen des DGB zur Unterstützung von Studierenden in der Corona- Krise.

    Jenseits von Notmaßnahmen zeigt die aktuelle Situation auch nochmals eindeutig, dass wir grundlegende Veränderungen brauchen: Befristungen und prekäre Beschäftigungsverhältnisse müssen deutlich reduziert und das BAföG reformiert werden.

    Der sozialversicherungsrechtliche Sonderstatus von studentischen Beschäftigten muss auf den Prüfstand und für alle, die an öffentlich finanzierten Hochschulen und Forschungseinrichtungen arbeiten, müssen die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes unmittelbar gelten; um nur einige Punkte zu benennen.

    Jetzt ist ein entschiedenes Handeln im Sinne der hier geforderten Maßnahmen vorrangig und absolut unerlässlich, denn alle Prognosen gehen davon aus, dass die Auswirkungen der Krise Wirtschaft und Gesellschaft auch mittelfristig vor erhebliche Herausforderungen stellen werden.

    Ein leistungsfähiges Bildungs- und Wissenschaftssystem ist in einem ressourcenarmen Land dafür wichtiger denn je. Wissenschaftlicher Fortschritt, die Begleitung und Beobachtung gesellschaftlicher Prozesse durch die Forschung und eine qualitativ hochwertige und gute Qualifikation sind noch bedeutsamer geworden. Um die Zukunft nach der Krise zu gestalten müssen jetzt die Voraussetzungen dafür geschaffen werden.

    veröffentlich am 4. April 2020

     

     

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