Ein erster Schritt: Zwar gibt es für studentische Beschäftigte an Hochschulen leider immer noch keinen bundesweiten Tarifvertrag, kurz TVStud. Aber ver.di hat in der Tarifrunde der Länder immerhin eine Vereinbarung durchgesetzt, die Mindestvertragslaufzeiten von einem Jahr sowie einen Stundenlohn ab 13,25 Euro festlegt. »Jetzt geht es darum, diese Regelung auch in der Praxis umzusetzen«, sagt Petra Ducci-Eiklenborg, Dezernatsleiterin an der Jade Hochschule in Wilhelmshaven und bei ver.di aktiv. Dabei sieht sie die Personalräte in der Pflicht. Sie sollen darüber informieren – und darauf drängen, dass die Vereinbarung eingehalten wird.
Neue Regelung bekannt machen
Formal ist in den allermeisten Bundesländern der Personalrat gar nicht für studentische Beschäftigte zuständig. Doch Petra Ducci-Eiklenborg verweist darauf, dass es um die Arbeitsbedingungen an den Hochschulen geht. »Die Personalräte müssen daher mit darauf achten, dass alles ordentlich funktioniert.« Auch die ver.di-Betriebsgruppen seien gefragt, die neue Regelung bekannt zu machen. Nur wenn die studentischen Beschäftigten darüber Bescheid wüssten, könnten sie ihre Ansprüche geltend machen.
An ihrer Hochschule in Wilhelmshaven habe der Personalrat in Zusammenarbeit mit der Personalabteilung zudem dafür gesorgt, dass alle studentischen Hilfskräfte, die keine unmittelbar unterstützenden Aufgaben in Wissenschaft und Forschung übernehmen, nach dem Tarifvertrag der Länder unbefristet eingestellt werden. Bezahlt nach Entgeltgruppe 3. Das gilt für alle Studierenden, die unter anderem in Bibliotheken, Rechenzentren, im Veranstaltungsmanagement, in der Verwaltung, bei Post- und Infodiensten mit Daueraufgaben beschäftigt werden. Die Erledigung von Daueraufgaben rechtfertige grundsätzlich keine Befristung. Vor ein paar Jahren hatten zwei studentische Hilfskräfte aus der Unibibliothek in Oldenburg auf Entfristung geklagt – und Recht bekommen.
Druck zeigt Erfolg
Danach schreckten an ihrer Hochschule viele davor zurück, in diesen Bereichen noch Studierende einzustellen. »Aus Angst, dass ihnen das rechtlich auf die Füße fällt«, erklärt die Gewerkschafterin. Aber klar sei: »Wir brauchen die studentischen Hilfskräfte. Ohne sie läuft überhaupt nichts.« Deshalb drängte der Personalrat darauf, dass alle ordentlich mit festem Vertrag eingestellt werden. Andernfalls müssten die Öffnungszeiten der Bibliotheken eingeschränkt werden, ebenso die Nutzung des Computerpools. »Irgendwann wurde der Druck zu groß«, sagt Petra Ducci-Eiklenborg. Die Regelung wurde per Arbeitsanweisung festgeschrieben. Ein wichtiger Zwischenschritt, »bis es endlich einen TVStud gibt«.
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