Pressemitteilung, Berlin, 17.03.2023. Zu den heute Nachmittag vorgestellten Eckpunkten der Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes sagt Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand:
„Es ist gut, dass die Bundesregierung unsere Forderung nach verbindlichen Mindestvertragslaufzeiten aufgegriffen hat. Allerdings muss hier im weiteren Verfahren noch ordentlich nachgebessert werden. Eine Mindestlaufzeit für Promotionsverträge von drei Jahren reicht nicht aus, da Promotionen heute im Schnitt vier bis fünf Jahre dauern. Es muss verhindert werden, dass gerade in der Abschlussphase Arbeitslosigkeit und damit der Abbruch der Promotion drohen.
Dass die Koalition für studentische Beschäftigte eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr vorsieht, ist ein Erfolg der von ver.di unterstützten studentischen Bewegung, die mit viel Kraft und Schwung bessere Arbeitsbedingungen einfordert. Aber auch hier fordert ver.di, die Mindestvertragslaufzeit auf zwei Jahren zu verlängern. Diese Regelung haben wir im Land Berlin bereits erreicht und machen damit gute Erfahrungen.
Es fehlt außerdem eine klare Perspektive für eine dauerhafte Beschäftigung nach der erfolgreichen Promotion, also in der Postdoc-Phase.
Ausdrücklich fordern wir, die Tarifsperre ersatzlos zu streichen, anstatt an ihr etwas herumzuschrauben. Es müssen tarifvertragliche Vereinbarungen möglich sein, die die Lage der Beschäftigten unmittelbar verbessern. Nur das würde dem im Koalitionsvertrag verankerten Ziel der Bundesregierung entsprechen, die Tarifautonomie zu stärken.“
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