Kritik an Eckpunkten zu Befristungsrecht

21.03.2023
Knapp 200 Delegierte kamen zur Bundesfachbereichskonferenz in Berlin


Die Konferenz des ver.di-Bundesfachbereichs Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft hat am Dienstag (21. März 2023) deutliche Nachbesserungen an den vom Bundesbildungsministerium vor wenigen Tage vorgelegten Eckpunkten für eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) gefordert. Die rund 190 Delegierten beschlossen einen Initiativantrag, mit dem die Bundesregierung dazu aufgefordert wird, »mehr Mut für Veränderung zu fassen und einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der das Befristungsrecht für die Wissenschaft tatsächlich grundlegend erneuert.« Ein Sonderbefristungsrecht allein für die Wissenschaft dürfe es nicht länger geben.

In ihren Eckpunkten hatte das Ministerium zwar einzelne ver.di-Forderungen aufgegriffen, wie die Einführung von Mindestlaufzeiten von Arbeitsverträgen, dies allerdings lediglich als Soll-Bestimmungen. Zudem reiche die geplante dreijährige Mindestlaufzeit für Promotionsverträge nicht aus, da die durchschnittliche Promotionsdauer in fast allen Fächern bei deutlich über fünf Jahren liege. »Es muss verhindert werden, dass gerade in der Abschlussphase Arbeitslosigkeit und damit der Abbruch der Promotion drohen«, heißt es in dem Konferenzbeschluss.

 

Er kritisiert, dass in den Eckpunkten eine klare Perspektive für eine dauerhafte Beschäftigung nach erfolgreicher Promotion fehlt. Stattdessen soll die maximale Befristungsdauer für diese Wissenschaftler*innen auf drei Jahre halbiert werden, was den Druck auf sie weiter erhöhen würde. Im Wissenschaftszeitvertragsgesetz müsse klar definiert werden, was unter dem Begriff Qualifikation zu verstehen ist. Die Eckpunkte des Ministeriums lieferten eine solche Definition bislang nicht. »Nachgeliefert werden muss außerdem eine verbindliche Ausgestaltung der familienpolitischen Komponente«, heißt es in dem Beschluss weiter. Bislang ermöglicht das Gesetz Vertragsverlängerungen für Wissenschaftler*innen, die Kinder oder pflegebedürftige Angehörige versorgen. Sie haben darauf allerdings keinen Anspruch. Ob Verlängerungen zugestanden werden, entscheiden die Arbeitgeber.

Eine weitere Forderung von ver.di ist die ersatzlose Streichung der sogenannten Tarifsperre im Wissenschaftszeitvertragsgesetz. »Es muss möglich sein, in einem Tarifvertrag die Beschränkung von befristeten Arbeitsverträgen auf ein nachvollziehbares Maß vorzunehmen«, heißt es in dem Beschluss. »Alles andere ist ein nicht zu akzeptierender Eingriff in das Grundrecht der Wissenschaftler*innen, sich zur Gestaltung prägender Aspekte ihrer Arbeitsbedingungen in Gewerkschaften zusammenzuschließen und sie durch tarifvertragliche Vereinbarungen zu verbessern.«

Daniel Behruzi


veröffentlicht am 21. März 2023

 

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