• Petition: Gleiches Recht

    Schluss mit der Diskriminierung kirchlich Beschäftigter und volle Mitbestimmung im Betrieb, statt Sonderregeln. Der Gesetzgeber muss handeln.

    Petition: Gleiches Recht
    © ver.di/werkzwei
  • ver.di in kirchlichen Betrieben

    Demonstrationszug mit Leittransparent zur Magdeburger Synode 2011
    © Christian Jungeblodt

ver.di in kirchlichen Betrieben

Die größten Arbeitgeber in Deutschland nach dem öffentlichen Dienst sind die evangelische und katholische Kirche mit ihren Wohlfahrtsverbänden Diakonie und Caritas. Etwa 1,8 Millionen Menschen arbeiten dort, davon rund 1,3 Millionen in Unternehmen unter dem Dach der beiden Wohlfahrtsverbände. Die Finanzierung der Arbeit erfolgt fast ausschließlich aus Sozialversicherungsbeiträgen und Steuermitteln, ganz genauso, wie bei nichtkonfessionellen Trägern. Dennoch sind Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen einem kirchlichen Sonderstatus im Arbeitsrecht unterworfen, der von der staatlichen Rechtsprechung wiederholt zur Grundlage von Entscheidungen gemacht wurde und dessen notwendige Änderung von den Parteien im Deutschen Bundestag mehrheitlich bislang nicht in Angriff genommen wird.

ver.di ist die zuständige Gewerkschaft für Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen und setzt sich für die Verbesserung ihrer Lohn- und Arbeitsbedingungen mit gewerkschaftlichen Mitteln ein. Dazu zählt auch die Stärkung der individuellen Rechte der Beschäftigten, die Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten nach dem Betriebsverfassungsgesetz und in Bezug auf die Unternehmensmitbestimmung.

Kontakt

  • Mario Gembus

    Kir­chen, Dia­ko­nie und Ca­ri­tas

    in Elternzeit

Nachrichten

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Tarifarbeit in kirchlichen Betrieben

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Kirchen betreiben folgende Einrichtungen:

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ver.di Kampagnen