Diakonie & Caritas

Kirchenrecht und Streikrecht

20.05.2014

Viele kirchliche Einrichtungen handeln wie normale Arbeitgeber: Einsatz von Leiharbeit, Ausgliederung von Betrieben und Lohndrückerei. Gleichzeitig haben die Beschäftigten in Diakonie und Caritas nicht die gleichen Rechte wie alle anderen Arbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer, um sich zu wehren.

ver.di ist der Ansicht, dass auch sie sich effektiv wehren können müssen und fordert mit dem Beschluss des Antrags „Demokratie für Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen stärken“ das kirchliche Arbeitsrecht komplett abzuschaffen sowie den Beschäftigten von Einrichtungen der Diakonie und Caritas die vollen Arbeitnehmerrechte, Streikrecht und Tarifautonomie zuzugestehen.

ver.di fordert die Arbeitgeber der kirchlichen Einrichtungen zu Tarifverhandlungen auf – den Auftakt dazu machte eine Aktionswoche im September 2011 mit Streiks in verschiedenen Einrichtungen der Diakonie. Im Vorfeld der in Magdeburg tagenden Synode der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD) kamen in der Stadt rund 1.500 Menschen auf einer Kundgebung zusammen, um auf die Situation bei der Diakonie aufmerksam zu machen und das Streikrecht für Mitarbeiter kirchlicher Einrichtungen einzufordern. Im Juni 2012 hat ver.di ein „schwarzes Schaf“ an den Verband diakonische Dienstgeber in Deutschland (VdDD) in Berlin „verliehen“. Am 9. Juli gab es in Hannover und Bückeburg erneut einen Warnstreik mit dem ver.di-Vorsitzenden Frank Bsirske.

Das Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt hat am 20. November 2012 das von der Diakonie beantragte Streikverbot abgelehnt. ver.di fordert die Diakonie auf, im Hinblick auf die demografische Entwicklung und die wachsende Bedeutung des Pflegesektors für die gesamte Gesellschaft einen ‚Tarifvertrag Soziales‘ mit ver.di abzuschließen.