Inzwischen haben mehr als 53.000 Menschen die ver.di-Petition »Gleiches Recht für kirchlich Beschäftigte« unterschrieben. »Das ist noch mal eine ordentliche Steigerung seit der Übergabe-Aktion Anfang März«, freut sich Daniel Wenk, Mitarbeitervertreter in der Diakonie Baden und Mitinitiator der Petition. »Die Resonanz macht deutlich, dass sich viele Menschen ein Ende des kirchlichen Sonderwegs im Arbeitsrecht wünschen. Mit der Diskriminierung der 1,8 Millionen Beschäftigten bei Kirchen, Diakonie und Caritas muss endlich Schluss sein!«
Die Petition, die Mitte Mai geschlossen wird, habe die Debatten in Politik und Gesellschaft befördert, bilanziert der Gewerkschafter. Auch in den kirchlichen Einrichtungen habe sie zu vielen Debatten und bei manchen Leitungen zu heftigem Widerspruch geführt. »Einige Manager in kirchlichen Unternehmen verteidigen mit Zähnen und Klauen den Wettbewerbsvorteil, den ihnen das kirchliche Arbeitsrecht bietet. Sie machen auch Druck auf die politisch Verantwortlichen, damit diese untätig bleiben«, kritisiert Wenk.
SPD, Grüne und FDP hatten in ihrem Koalitionsvertrag erstmals eine Überprüfung der kirchlichen Sonderregeln vereinbart. »Wir haben – mit Unterstützung von mehr als 50.000 Menschen – klargestellt: Bei der Überprüfung darf es nicht bleiben«, so Wenk. »Diskriminierung hat im Jahr 2023 auch in der Kirche keinen Platz.« Konkret fordert ver.di, die Sonderregeln und Ausnahmen für Kirchen im Betriebsverfassungsgesetz und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu streichen. Ob sich die Bundesregierung zu diesem Schritt durchringt, ist immer noch unklar. »Klar ist aber: Wir machen weiter«, betont Wenk. »Wir haben die Forderung nach gleichen Rechten für Kirchenbeschäftigte auf die politische Agenda gesetzt. Und wir werden dafür sorgen, dass sie dort bleibt.«