Die Caritas hat ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Fall der gekündigten Hebamme Sandra Eltzner verhindert. Wie das Bundesarbeitsgericht am Dienstag (19. Dezember 2023) mitteilte, hat der katholische Arbeitgeber nach der mündlichen Anhörung am EuGH die Revisionsanträge anerkannt. Dadurch werde das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst, das Verfahren sei abgeschlossen.
Sandra Eltzner war 2014 wegen deren Umgang mit Missbrauchsfällen aus der katholischen Kirche ausgetreten. Einige Jahre später nahm sie eine Stelle in einer Caritas-Klinik an, an der sie früher schon einmal gearbeitet hatte. Im Personalfragebogen erklärte sie wahrheitsgemäß, keiner Religion anzugehören. Später wurde sie wegen angeblich »kirchenfeindlichem Verhalten« gekündigt. Sie legte Kündigungsschutzklage ein und ging durch die Instanzen. Nun hat sie sich formal durchgesetzt, doch für sie persönlich ändert das nichts mehr. Die Hebamme hat sich beruflich mittlerweile umorientiert.
»Der Caritas weiß offenbar selbst, dass ihr diskriminierendes Verhalten gegen europäische Gesetze verstößt«, kommentierte der Sprecher der ver.di-Projektgruppe Diakonie, Daniel Wenk, den Abschluss des Verfahrens. Erst habe der katholische Klinikbetreiber alles daran gesetzt, Sandra Eltzner zu kündigen, wegen ihrer privaten Entscheidung zur Kirchenmitgliedschaft. »Nachdem nun offensichtlich absehbar ist, dass sich der Europäische Gerichtshof gegen diese Diskriminierung stellt, macht die Caritas einen Rückzieher.« Daniel Wenk sieht vor dem Hintergrund solcher Erfahrungen den Gesetzgeber in der Pflicht, für rechtliche Klarheit zu sorgen. »Die kirchlichen Sonderregeln im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz gehören gestrichen«, sagt der Mitarbeitervertreter im Evangelischen Sozialwerk Müllheim. »Die Bundesregierung sollte diese Forderung – der sich in unserer Petition bereits 32.000 Menschen angeschlossen haben – unbedingt umsetzen.«