Pro und Contra

    Ohne Tarifverträge?

    10.11.2020

    Lohn- und Arbeitsbedingungen regeln – ohne Tarifverträge?

    Seit etwas mehr als 100 Jahren regeln Tarifverträge in Deutschland Lohn- und Arbeitsbedingungen. Sie werden zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern verhandelt. Im Konfliktfall verleihen Gewerkschaften ihren Forderungen Nachdruck durch Arbeitskampf. Das galt bis zum Aufstieg des Faschismus in den 30er Jahren auch für kirchliche Betriebe. Nach dem Krieg setzten die Kirchen einen Sonderweg im Arbeitsrecht durch, der bis heute noch für die Mehrheit der rund 1,8 Mio. Beschäftigten bei Diakonie, Caritas und verfasster Kirche Anwendung findet, wenngleich es dort zunehmend mehr Tarifverträge gibt. Beide Wege finden heute Anwendung im kirchlichen Bereich, aber was spricht denn für und was gegen den kirchlichen Sonderweg, Löhne und Arbeitsbedingungen zu regeln?  

     

    Pro

    Thomas Schwendele
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    Thomas Schwendele

    Wer soll hier dagegen sein? Doch ging der lange Zank zwischen Gewerkschaften und Kirchen um die harten Arbeitskampfmittel auf dem Weg zum Tarifvertrag: Streik und Aussperrung. Ja, die Kirchen haben, vom Bundesarbeitsgericht bestätigt, das Recht, auf eigenem Weg zu Regelungen der Lohn- und Arbeitsbedingungen zu kommen, durch kirchengemäße Tarifverträge oder durch Beschlüsse Paritätischer Kommissionen. Dabei müssen sie Gewerkschaften Mitwirkung ermöglichen. Wider Erwarten haben sich inzwischen die Arbeitsrechtsregelungen von Diakonie und Caritas in der stark umkämpften Sozialbranche erstaunlich marktrobust erwiesen. Weltliche Wohlfahrtsverbände sind häufig tarifungebunden und bezahlen deutlich schlechter, ganz zu schweigen von privaten Anbietern, insbesondere in der Altenhilfe. Mit Hilfe des Bundesgesetzgebers finden nun Kirchen- und Gewerkschaftsvertreter sowie die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche so zusammen, dass sie wohl im Frühjahr dem Bundesminister für Arbeit und Soziales einen Tarifvertrag Altenpflege zur allgemeinverbindlichen Erstreckung vorlegen können. Dann müssen auch die tarifungebundenen Anbieter nach Tarifvertrag deutlich mehr bezahlen. Das ist erfolgreiche Kooperation von Zweitem und Drittem Weg für die Kolleginnen.

     

    Contra

    Torsten Rathje ist Vorsitzender der Mitarbeitervertretung am Agaplesion-Diakonieklinikum Rotenburg und Vorsitzender der neu gewählten Gesamtmitarbeitervertretung im Dienststellenverbund (»Konzern-MAV«) bei Agaplesion.
    © privat
    Torsten Rathje

    Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, dass Beschäftigte mit einem Tarifvertrag bessere Arbeitsbedingungen haben und deutlich besser verdienen als Arbeitnehmer in Unternehmen ohne Tarifvertrag. Wir haben in der Diakonie in Niedersachsen seit dem 19. September 2014 einen Tarifvertrag. Er ist ein verbindliches Regelwerk für die rund 39.000 Arbeitsverhältnisse. Wir diskutieren und stellen Tarifforderungen gemeinsam auf. Somit sind die Mitarbeiter von Beginn an in die Tarifverhandlungen eingebunden. Wir schaffen Transparenz. Das führt zu einer stärkeren Solidarität unter den Mitarbeitern. Sie ist wichtig, denn wenn es in Verhandlungen nicht weitergeht, müssen sie ihren Forderungen gemeinsam Nachdruck verleihen können. Ein weiterer wesentlicher Vorteil des Tarifvertrags ist, dass er unmittelbar und zwingend gilt. Gewerkschaftsmitglieder können ihre Ansprüche einklagen. Der Arbeitgeber kann nicht davon abweichen, wie es bei der Anwendung von AVR möglich ist. Selbst bei einer „Notlage“ gibt es keine einseitige Gehaltskürzung, auch nicht unter Beteiligung der MAV. Das müsste unter den Tarifvertragsparteien verhandelt werden, d.h. die Mitarbeiter können mitgestalten und ebenfalls Forderungen stellen (z.B. Kündigungsschutz). Ein Tarifvertrag gibt den Mitarbeitern somit hohe Sicherheit.

     


    Erschienen im Kirchen.info Nr. 36

     

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