Hinter dem sperrigen Begriff „ACK-Klausel“ verbirgt sich eine Anforderung der evangelischen Kirche an ihre Beschäftigten. In Württemberg durften nur Mitarbeitende für das Amt in der Mitarbeitervertretung (MAV) kandidieren, die Mitglied einer christlichen Kirche sind. Die Mitarbeitenden durften zwar in der Diakonie arbeiten – die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Württemberg ließen dies schon seit vielen Jahren zu – aber sich für ihre Interessen in der MAV engagieren durften sie nicht.
Die Synode, das für die kirchliche Gesetzgebung zuständige „Kirchenparlament“, hat die ACK-Klausel im Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD im Jahr 2018 gestrichen, jedoch den Gliedkirchen ermöglicht, weiterhin an der ACK-Klausel festzuhalten. Nach und nach haben die 20 Landeskirchen die ACK-Klausel aus ihren Mitarbeitervertretungsgesetzen gestrichen. Die Landeskirche Württemberg hielt jedoch, trotz breiter Proteste aus der Mitarbeiterschaft, als letzte Landeskirche an der Wählbarkeitsvoraussetzung fest. Das führte dazu, dass es für viele MAV-Gremien nicht genügend Kandidierende gab. Für Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) kamen Wahlen oft erst gar nicht zustande.
In den vergangenen Jahren standen schon mehrmals Anträge zur Streichung der ACK-Klausel in der württembergischen Landessynode zur Abstimmung, fanden aber nie die notwendige Mehrheit. Für die diesjährige Sommertagung der Landessynode war ein neuer Antrag zur Streichung auf der Tagesordnung und dieses Mal musste es unbedingt gelingen ihn durchzusetzen, damit bei den anstehenden Wahlen in 2024 ohne ACK-Klausel gewählt werden kann.
Im Vorfeld der Tagung haben die Synodalen aus vielen diakonischen Einrichtungen gemeinsame Schreiben von Einrichtungsleitungen und MAVen erhalten, in denen die Situation in den Einrichtungen beschrieben wurde. Es gab eine digitale Flyer-Aktion und Unterschriften der Beschäftigten aus den Einrichtungen. Einige MAVen haben sich direkt an die Synodalen ihrer Gesprächskreise gewandt, um sie in persönlichen Gesprächen zu überzeugen.
Am Tag der entscheidenden Abstimmung im Sommer haben sich viele diakonische Beschäftigte und MAVen eingefunden, um in den Pausen Gespräche mit den Synodalen zu führen und die Debatte und Abstimmung von den Zuschauerrängen zu verfolgen. Der Antrag auf Streichung erhielt dieses Mal eine breite Mehrheit. Dies ist dem großen Engagement der Beschäftigten und ihren MAVen zu verdanken. Die Erleichterung war riesig, dass es endlich gelungen ist. Beschlossen wurde die Streichung sowohl für die MAV als auch für die Jugend- und Auszubildendenvertretung. Seit dem 1. September 2023 sind alle Mitarbeitenden unabhängig ihrer Religionszugehörigkeit für die MAV wählbar.
Damit dieser Beschluss möglich war, musste ein Kompromiss erarbeitet werden. Zukünftig werden Mitarbeitende, die für die MAV kandidieren, an ihre bereits bei der Einstellung festgelegte Loyalitätsverpflichtung erinnert. Diesen Zusatz hätte es aus Sicht der Beschäftigten nicht gebraucht. Der Kompromiss hat jedoch dazu geführt, dass eine breite Mehrheit der Synodalen dem Antrag auf Streichung zugestimmt hat. Es überwiegt die Freude, dass die ACK-Klausel im Mitarbeitervertretungsgesetz nun endlich Geschichte ist.
Dieser Artikel ist im Kirchen.info Nr. 42 erschienen.