Mit der Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) kommen viele neue Aufgaben auf euch zu. Um euch den Einstieg in die JAV zu erleichtern, haben wir hier die wichtigsten Begriffe zusammengefasst. Kurz, prägnant und alphabetisch sortiert – die JAV-Arbeit im Überblick.
Hinweis: Der Flyer ist ausschließlich digital verfügbar. Er kann im Format A4 selbst ausgedruckt werden.
Die Kosten der JAV-Arbeit, wie Bücher, Telefon, Büro, Seminare, etc., werden durch den Arbeitgeber getragen. Verweigern die Arbeitgeber Räumlichkeiten oder Büromaterial, liegt eine Behinderung der JAV-Arbeit vor. Bei Seminaren und Qualifizierungen kann die JAV den Anbieter frei wählen. Das Seminarangebot der ver.di Jugend vermittelt alles, was eine JAV so wissen muss.
Für JAV-Mitglieder gelten aufgrund ihrer Position und Tätigkeit besondere Schutzbestimmungen. Sie dürfen gegenüber anderen Jugendlichen und Auszubildenden nicht benachteiligt werden. Das bezieht sich auch auf Kündigungen und auf die Übernahme nach der Ausbildung: Sofern Auszubildende nach der Ausbildung eingestellt werden, müssen auch die JAV-Mitglieder übernommen werden, wenn sie es schriftlich beantragen.
Als Grundlage der Mitbestimmung von MAV und JAV in diakonischen Einrichtungen gilt grundsätzlich das Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche Deutschlands, kurz MVG-EKD, ggf. in der Fassung der jeweiligen Evangelischen Landeskirche. In einigen Evangelischen Landeskirchen ist es möglich, dass einige Regelungen anders geregelt sind als im MVG-EKD. Ob und was sein könnte, weiß die Mitarbeitervertretung.
JAVen arbeiten mit der Mitarbeitervertretung eng zusammen, können an deren Sitzungen teilnehmen und beraten sie, insbesondere wenn es um Ausbildungsthemen geht.
Ein stetiger Austausch und Dialog mit den Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb gehört zur JAV-Arbeit. Das ist notwendig, um die Interessen der Kolleginnen und Kollegen gut vertreten zu können. Dafür kann es nützlich sein, sie z.B. am Arbeitsplatz aufzusuchen oder regelmäßige Sprechstunden anzubieten.
JAVen werden für die Erfüllung ihrer Aufgaben von der Ausbildungs- bzw. Arbeitszeit freigestellt. Die Regelungen zur Freistellung beziehen sich auch auf die JAV-Schulungen. Dabei haben die JAVen auch das Recht, selbst zu entscheiden, wann sie sich freistellen lassen wollen. Fehlzeiten entstehen dadurch nicht.
JAVen vertreten die Interessen aller Jugendlichen und Auszubildenden und setzen sich für ihre Rechte ein. Die JAV kann dafür Maßnahmen beantragen, hat auf die Einhaltung der Bestimmungen zu achten und Anregungen und Beschwerden der Jugendlichen und Auszubildenden aufzunehmen. Darüber hinaus ist sie berechtigt, mit dem Arbeitgeber durch Verhandlungen auf deren Erledigung hinzuwirken. Hinzu kommt, dass die JAV das Recht darauf hat, mit einem Mitglied beratend an den MAV-Sitzungen teilzunehmen. Geht es dabei um Dinge, die überwiegend Jugendliche oder Auszubildende betreffen, hat sie auch Stimmrecht.
Alle JAV-Mitglieder können sich für ihre Arbeit auf JAV-Seminaren durch die ver.di Jugend qualifizieren lassen. Von den gesetzlichen Bestimmungen zur JAV, über Kommunikationstrainings bis zu Hintergründen der Tarifpolitik – die Teamer*innen der ver.di Jugend sind Expert*innen für die JAV-Schulung.
Jede JAV führt regelmäßig JAV-Sitzungen mit ihren Mitgliedern durch. Die Sitzungen sind nicht öffentlich und finden in der Regel während der Arbeits- und Ausbildungszeit statt. Die JAV kann bei Beratungsbedarf ver.di-Mitarbeiter*innen zu ihren Sitzungen einladen.
Die ver.di Jugend ist eine starke Partnerin für alle JAVen in kirchlichen Einrichtungen. Ob JAV-Schulungen, Unterstützung mit Materialien oder ganz konkrete Beratung – bei der ver.di Jugend ist die JAV immer richtig. Unsere gemeinsamen Ziele und die gebündelte Kompetenz der ver.di Jugend in Sachen Ausbildung und Übernahme machen wirkungsvolle Interessenvertretung möglich – in den Betrieben, in der Branche und in der Gesellschaft.
Mitglied werden lohnt sich: Für eine starke Gewerkschaft – für eine starke JAV!