Zwei Tage haben Vertreter*innen von ver.di und des Dienstgeberverbandes Diakonische Altenhilfe Hessen am 10. und 11. März in der südhessischen Gemeinde Schmitten zusammengesessen, um über einen Tarifvertrag für die rund 5.000 Beschäftigten der dem Verband angeschlossenen diakonischen Pflegeeinrichtungen zu verhandeln. Zunächst verliefen die Verhandlungen konstruktiv, in vielen Fragen der Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung näherten sich beide Seiten an. Doch kurz vor Schluss kam es zum Eklat: Plötzlich wollten die Arbeitgeber den Krankengeldzuschuss streichen und. »Die Arbeitgeber stellen bestehende Regelungen infrage und wollen ausgerechnet bei Langzeiterkrankten kürzen – das ist mit uns nicht zu machen«, erklärte der ver.di-Verhandlungsführer Georg Schulze-Ziehaus. »Wir führen die Tarifverhandlungen nicht, um Verschlechterungen zu legitimieren, sondern um die Bezahlung und die Arbeitsbedingungen in der Altenhilfe zu verbessern.«
Die Arbeit in der Altenpflege ist körperlich und psychisch extrem belastend. Deshalb ist die Zahl der Ausfalltage wegen Arbeitsunfähigkeit höher als in allen anderen Branchen, wie unter anderem der BKK-Gesundheitsatlas 2017 belegte. »Vor diesem Hintergrund ist das Ansinnen der Diakonie ein sozialer Skandal«, kritisierte Schulze-Ziehaus, der bei ver.di in Hessen für das Gesundheits- und Sozialwesen zuständig ist.
Bisher sichert der Krankengeldzuschuss Beschäftigte über die sechswöchige Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall hinaus finanziell ab. Den Zuschuss gibt es sowohl im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) als auch in den Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der hessischen Diakonie. So sieht die AVR in Kurhessen-Waldeck vor, dass das Gehalt bei mehr als einjähriger Beschäftigung bis Ende der 13. Krankheitswoche von den gesetzlichen 70 auf 100 Prozent aufgestockt wird. Ab dreijähriger Beschäftigungsdauer gilt das bis Ende der 26. Krankheitswoche. In der AVR Hessen-Nassau wird die Entgeltlücke für langjährig Beschäftigte sogar für insgesamt 39 Wochen geschlossen – wie auch im TVöD. »Gerade für die oft in Teilzeit arbeitenden Frauen in der Altenpflege ist das sehr wichtig«, erläuterte ver.di-Sekretärin Saskja Jensch. »Es kann doch nicht sein, dass diejenigen, die durch die harte Arbeit krank werden, von der Diakonie im Regen stehen gelassen werden.«
ver.di werde bei den seit Oktober laufenden Verhandlungen »auf keinen Fall zulassen, dass kranke gegen gesunde Beschäftigte ausgespielt werden«, betonte die Gewerkschafterin. »Das haben wir den Arbeitgebern unmissverständlich klargemacht.« Nun wollen die Diakonie-Manager in sich gehen, ob sie die Tarifverhandlungen fortführen. ver.di hält an dem bereits vereinbarten Verhandlungstermin am 15. Mai in Frankfurt fest, die Arbeitgeber wollen vorab im diakonischen Dienstgeberverband beraten, ob sie die Tarifverhandlungen aufgrund der ver.di-Forderung nach weiterem Anspruch auf Krankengeldzuschuss abbrechen. Falls der Arbeitgeber die Verhandlungen nicht absagt, werden am 15. Mai – wie schon im März – Beschäftigte am Verhandlungsort für einen guten Tarifvertrag demonstrieren. Falls die Arbeitgeber die Verhandlungen doch absagen, dann dürften die Proteste in die Betriebe verlagert werden.
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