Kirchliche Privilegien beseitigen!

15.11.2022

Tagung kirchlicher Mitarbeitervertreter fordert von der Bundesregierung, Privilegien der Kirchen beim Arbeitsrecht zu beseitigen

Pressemitteilung. Kassel, 15.11.2022. Die 220 Teilnehmer*innen der 20. Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht in Kassel haben die Bundesregierung aufgefordert, die Privilegien der Kirchen beim Arbeitsrecht zu beseitigen. »Wir fordern ausnahmslos die gleichen Rechte, wie unsere Kolleg*innen in nichtkirchlichen Betrieben«, heißt es in einer mit großer Mehrheit verabschiedeten Resolution der Mitarbeitervertreter*innen aus dem ganzen Bundesgebiet. »Zum ersten Mal will eine Regierungskoalition auf Bundesebene das kirchliche Sonderrecht auf den Prüfstand stellen«, sagte Tobias Warjes von der Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaften und Gesamtausschüsse der Mitarbeitervertretungen in der Diakonie (buko agmav + ga) mit Bezug auf den Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP. »Es ist völlig klar, dass die rund 1,8 Millionen kirchlichen Beschäftigten und ihre Interessenvertretungen in den Dialog einbezogen werden müssen. Schließlich geht es um ihre grundlegenden Rechte, die von der Kirche infrage gestellt werden.«

Konkret fordern die Mitarbeitervertreter*innen unter anderem die Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes und der Unternehmensmitbestimmung auch auf kirchliche Betriebe. »Es gibt keine Rechtfertigung dafür, warum Beschäftigte bei Kirchen, Diakonie und Caritas weniger Mitsprache haben sollten als in weltlichen Betrieben«, betonte der Bremer Rechtsanwalt Bernhard Baumann-Czichon, Herausgeber der Zeitschrift Arbeitsrecht und Kirche und Mitorganisator der Kasseler Tagung. Völlig aus der Zeit gefallen seien auch sogenannte Loyalitätsanforderungen, mit denen insbesondere die katholische Kirche in das Privatleben ihrer Beschäftigten eingreife.

»Die Kirchen zeigen, dass sie auch im Jahr 2022 noch nicht bereit sind, grundlegende Freiheits- und Schutzrechte anzuerkennen«, kritisierte Mario Gembus, der bei ver.di für kirchliche Einrichtungen zuständig ist. »Deshalb muss die Bundesregierung jetzt eingreifen und dafür sorgen, dass staatliche Gesetze auch in den Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden greifen.« Im Zentrum stehe dabei die Abkehr vom sogenannten Dritten Weg kircheninterner Festsetzung von Löhnen und Arbeitsbedingungen. »Tarifverhandlungen müssen auch in kirchlichen Einrichtungen selbstverständlich werden«, forderte der Gewerkschafter. »Unsere Kolleginnen und Kollegen wollen selbst Einfluss nehmen darauf, unter welchen Bedingungen sie arbeiten. Das geht nur mit Tarifverhandlungen auf Augenhöhe inklusive des Streikrechts.«

Über diese Forderungen wollen ver.di und die Mitarbeitervertretungen mit den Parteien ins Gespräch kommen. Bei der Kasseler Fachtagung debattierten sie mit den Bundestagsabgeordneten von Grünen und SPD, Frank Bsirske und Kaweh Mansoori. Beide sprachen sich klar für grundlegende Veränderungen aus und kündigten an, den Diskussionsprozess zur Reform des kirchlichen Arbeitsrechts Anfang kommenden Jahres zu beginnen – und dabei auch und gerade die Beschäftigten und ihre Interessenvertretungen einzubeziehen.

 

Resolution

Resolution der 20. Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht insbesondere an die Koalitionsparteien SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP

Kirchliches Arbeitsrecht ist kein Muss!

Arbeitgeber bei Kirchen und deren Wohlfahrtsverbänden haben eine Vielzahl gesetzlicher Privilegien im Arbeitsrecht. Sie nutzen sie, um sich Wettbewerbsvorteile auf Kosten der Rechte sowie der Lohn- und Arbeitsbedingungen von uns abhängig Beschäftigten zu verschaffen. Doch kirchliches Arbeitsrecht ist weder erforderlich noch ein Muss!

Wir gehören zu insgesamt rund 1,8 Mio. Arbeitnehmer*innen, denen durch kirchliche Sonderregelungen grundlegende Rechte verschlechtert oder ganz verwehrt werden. Wir haben u.a. weniger wirksame Mitbestimmungsrechte, kein Recht auf Mitbestimmung in unternehmerischen Entscheidungen, unterliegen besonderen Loyalitätspflichten und von Seiten der Kirchen wird vielerorts versucht, uns unser Streikrecht zu verbieten. Damit muss Schluss sein! Das Arbeitsrecht ist vor allem Schutzrecht für uns Arbeitnehmer*innen. Warum dürfen die Kirchen diese Schutzrechte zu unseren Lasten verschlechtern? Wir fordern ausnahmslos die gleichen Rechte, wie unsere Kolleg*innen in nichtkirchlichen Betrieben.

Wir, die 220 teilnehmenden Mitarbeitervertreter*innen der 20. Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht, fordern SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP auf, die Vereinbarung im Koalitionsvertrag zügig und unter Beteiligung der Interessenvertretungen aus Betrieb und Gewerkschaft umzusetzen. Allerdings reicht eine Angleichung des kirchlichen an das staatliche Arbeitsrecht nicht aus. Deshalb fordern wir vom Gesetzgeber die Stärkung unserer Rechte als Beschäftigte in kirchlichen Betrieben durch:

  • Die Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes für eine stärkere und wirksamere Mitbestimmung in unseren Betrieben,

  • Die Anwendung der Gesetze über Unternehmensmitbestimmung, um in kirchlichen Konzernen eine Arbeitnehmerbeteiligung bei unternehmerischen Entscheidungen sicherzustellen,

  • Die Stärkung der individuellen Rechte der Beschäftigten, z.B. durch Abschaffung kirchlicher Diskriminierungsprivilegien im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, die u.a. die Kündigung wegen Kirchenaustritts ermöglichen,

  • Die Abschaffung gesetzlicher Sonderregelungen, die kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien mit Tarifverträgen gleichsetzen und so die Verschlechterung gesetzlicher Schutzregelungen für Arbeitnehmende ermöglichen, z.B. im Arbeitszeitgesetz,

  • Die Stärkung der ausnahmslosen Tarifpartnerschaft mit den Gewerkschaften statt des so genannten 3. Weges, der Beschäftigtengrundrechte z.B. durch ein kirchliches Streikverbot einzuschränken versucht.

 

Kassel, November 2022

 

Weiterlesen

1/12