Zwei Jahre haben Bund, Länder und Parteien über die Krankenhausreform gestritten. Am 17. Oktober hat der Bundestag die Gesetzesvorlage von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verabschiedet. Ob die Reform aber tatsächlich zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt, ist zu Redaktionsschluss noch offen: Am 22. November wollte der Bundesrat entscheiden, ob er das Gesetz passieren lässt oder den Vermittlungsausschuss anruft. Klar ist schon jetzt: Das lange Hin und Her und der fehlende Ausgleich deutlich steigender Kosten haben bereits drastische Auswirkungen.
Einige Klinikleitungen versuchen, das Problem auf Kosten von Patient*innen und Beschäftigten zu lösen. So hat beispielsweise die Geschäftsführung des Uniklinikums Ruppin-Brandenburg Ende Oktober sämtliche Tarifverträge gekündigt und verlangt ein Einfrieren der Löhne für mehrere Jahre. »Die Beschäftigten werden die richtige Antwort auf diese Kampfansage finden«, sagte der ver.di-Sekretär Torsten Schulz. Sie seien bereit, gemeinsam mit der Klinikleitung Druck auf die Politik zu machen, »aber für weitere Einschnitte stehen sie nicht zur Verfügung«. Schon jetzt komme der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) am Brandenburger Universitätsklinikum nicht vollständig zum Tragen.
»Die wirtschaftliche Schieflage des Uniklinikums Ruppin-Brandenburg ist nicht die Schuld der Beschäftigten, sondern Folge einer verantwortungslosen Krankenhauspolitik«, betonte die stellvertretende ver.di-Landesfachbereichsleiterin Gisela Neunhöffer. Die Kliniken bräuchten eine verantwortungsbewusste Politik, keine »Sparorgie beim Personal mit der Folge, dass die Beschäftigten den Krankenhäusern den Rücken kehren«.