Kliniken: Informationen zum Pflegebonus

15.06.2022

Bundestag und Bundesrat haben den sogenannten Pflegebonus beschlossen. Damit sollen die besonderen Leistungen und Belastungen von Beschäftigten im Gesundheitswesen während der Corona-Pandemie gewürdigt werden. Das ist absolut berechtigt. Doch leider springt die Bundesregierung zu kurz: Die zur Verfügung gestellte Summe ist zu gering, um allen in der Pandemie geforderten Beschäftigten eine angemessene finanzielle Anerkennung zu geben. Zudem ist klar: Die Bedingungen in den Gesundheitseinrichtungen müssen sich grundlegend und dauerhaft verbessern. Eine Einmalzahlung reicht dafür nicht.

 
Krankenhäuser: Informationen zum Pflegebonus


In welchen Kliniken gibt es den Bonus? 

Der Bonus wird nur in Krankenhäusern gezahlt, auf deren Intensivstationen im Jahr 2021 mindestens zehn Corona-Patient*innen für jeweils mindestens 48 Stunden beatmungspflichtig waren. Laut Bundesgesundheitsministerium sind das bundesweit 837 Kliniken.

Offen bleibt, wie hoch der Pflegebonus genau ist, der für Beschäftigte in Krankenhäusern ausgezahlt wird. Das hat die Bundesregierung nicht konkret festgelegt. Die absolute Summe wird individuell anhand der Gesamtzahl der Bonusberechtigten bestimmt. Die betriebliche Interessenvertretung ist an der Verteilung nicht beteiligt.

Grundsätzlich profitieren Pflegefachkräfte in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen, die 2021 mindestens 185 Tage beschäftigt waren. Intensivpflegekräfte erhalten den anderthalbfachen Betrag, allerdings nur wenn sie eine Fachweiterbildung für Intensivpflege und Anästhesie abgeschlossen haben. ver.di kritisiert, dass diese Regelung nicht für alle Pflegepersonen gilt, die dieselbe Arbeit machen und denselben Belastungen ausgesetzt sind. Teilzeitkräfte erhalten den Bonus anteilig.

 


Was ist mit anderen Berufsgruppen?

Den Bonus erhalten ausschließlich Pflegefachkräfte. Alle anderen Berufsgruppen sind außen vor, obwohl auch sie in der Pandemie oft an ihre Grenzen und darüber hinausgehen. Die politisch Verantwortlichen haben alle Proteste dagegen ignoriert. Das ist ein völlig falsches Signal, denn Krankenhäuser funktionieren nur in Teamarbeit – alle Berufsgruppen werden für eine gute Versorgung gebraucht. Ebenfalls kritisch sieht ver.di, dass nur die Kranken- und Altenpflege berücksichtigt wird. Die Beschäftigten in Rettungsdiensten, psychiatrischen Kliniken, Einrichtungen der Behindertenhilfe und anderen Bereichen hätten ebenfalls eine finanzielle Anerkennung verdient gehabt.

Wann wird der Bonus ausgezahlt?

Nachdem das InEK-Institut eine Liste der berechtigten Krankenhäuser veröffentlicht hat, melden diese die berechtigten Beschäftigten den Krankenkassen. Diese überweisen den Bonus im Oktober an die Kliniken. Danach soll das Geld innerhalb von vier Wochen auf den Konten der Beschäftigten landen.

Ist der Bonus steuerfrei?

Prämien wegen der Corona-Pandemie sind bis zu einer Gesamtsumme von 4.500 Euro pro Person steuer- und abgabenfrei. Neben dem staatlichen Pflegebonus sind daher auch Corona-Sonderzahlungen von der Steuer befreit, die ver.di in Tarifverträgen ausgehandelt hat. Dafür hat sich ver.di im Gesetzgebungsverfahren erfolgreich eingesetzt. Positiv ist auch, dass der Kreis der Berechtigten weit gefasst ist. Neben Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen können Kolleg*innen aus Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Reha-Kliniken, Dialyseeinrichtungen sowie Arzt- und Zahnarztpraxen von der Steuerfreiheit profitieren. Das gilt auch für Beschäftigte, die über Leiharbeits- oder Werkvertragsfirmen in den Einrichtungen tätig sind.

Was muss noch passieren?

Der Pflegebonus ist – für diejenigen, die ihn bekommen – eine einmalige finanzielle Anerkennung. Nicht weniger, aber auch nicht mehr. Die Bedingungen im Gesundheitswesen werden dadurch nicht verbessert. In den Krankenhäusern braucht es endlich bedarfsgerechte Personalvorgaben. Die Pflegepersonaluntergrenzen sind bei Weitem unzureichend. Deshalb muss die Bundesregierung im ersten Schritt die PPR 2.0, das von der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dem Deutschen Pflegerat und ver.di entwickelte Instrument zur Personalbemessung für die Krankenhauspflege schnellstens umsetzen. Mit Verweis auf den Pflegebonus darf sie sich nicht herausreden.

Wir machen weiter Druck für grundlegende Verbesserungen. Setz dich mit deiner Gewerkschaft ver.di ein für eine gute Bezahlung, bessere Arbeitsbedingungen und eine auskömmliche Finanzierung im Gesundheitswesen.

 


veröffentlicht/aktualisiert am 15. Juli 2022

 

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Kontakt

  • Diana Sgolik

    Kran­ken­häu­ser

    in Mutterschutz/Elternzeit

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