Ameos/ Sana

Kartellamt schreitet ein

16.04.2019

Ameos nimmt Antrag auf Übernahme der Sana-Kliniken Ostholstein nach Intervention der Behörde zurück. ver.di begrüßt dies und fordert dennoch Änderungen im Kartellrecht.

 
Gelbe Westen vor der Sana-Klinik Eutin: Beschäftigte fordern soziale Absicherung per Tarifvertrag.

Die Übernahme der Sana-Kliniken Ostholstein durch die Schweizer Ameos-Gruppe scheint vorerst vom Tisch zu sein. Nachdem das Bundeskartellamt Bedenken angemeldet hatte, nahm Ameos den Fusionsantrag zurück. Beschäftigte der Kliniken in Eutin, Oldenburg, Fehmarn und Middelburg hatten zuvor vehement gegen die geplante Übernahme durch den für sein rigoroses Vorgehen bekannten Ameos-Konzern protestiert. ver.di begrüßt die Entwicklung, kritisiert aber die weiterhin bestehende Unsicherheit der Belegschaften im Norden. Zugleich fordert die Gewerkschaft, das Kartellrecht dahingehend zu ändern, dass zwischen kommerziellen und öffentlichen Krankenhäusern unterschieden wird.

Das Bundeskartellamt hat seine Bedenken vor allem mit der Rolle des Finanzinvestors Carlyle begründet. Der Private-Equity-Fonds mit Sitz in Washington D.C. hätte bei Vollzug des Zusammenschlusses »letztendlich alle somatischen Allgemeinkrankenhäuser im Markt Ostholstein (…) beherrscht«, heißt es in einer Pressemitteilung der Behörde. Sowohl Ameos als auch die größte Wettbewerberin der Sana-Kliniken in der Region – die Schön Klinik SE – seien Portfoliogesellschaften von Investmentfonds, die von der Carlyle Group betrieben und beherrscht würden. »Ameos, die mit Ameos durch die Carlyle Group verbundene Schön Klinik Neustadt und die Sana Kliniken wären mit einem Marktanteil in Ostholstein von über 50 Prozent der Fälle im akutstationären Bereich und einem sehr großen Vorsprung zu den anderen, außerhalb des Marktgebietes liegenden Krankenhäusern marktbeherrschend geworden.« Dadurch wären die Auswahlmöglichkeiten von Patient*innen und zuweisenden Ärzt*innen zu stark eingeschränkt worden, so das Kartellamt. Ähnlich hatte es in Bezug auf den geplanten Zusammenschluss der Stiftung der Cellitinnen zur heiligen Maria (»Cellitinnen Nord«) und der Stiftung der Cellitinnen gemeinnütziger eingetragener Verein (»Cellitinnen Süd«) argumentiert, die beide in Köln ansässig und tätig sind. Auch diese zogen ihren Antrag daraufhin zurück.

Unterschiedliche Maßstäbe für öffentliche und private Kliniken nötig

»Es ist gut, dass das Kartellamt interveniert und verhindert, dass private Konzerne und – wie im Fall von Ameos ein Finanzinvestor – in einer Region marktbeherrschend werden«, sagt Niko Stumpfögger, Bereichsleiter im ver.di-Bundesfachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen. Wenn die Krankenhausversorgung eines Landkreises oder einer Stadt von einem einzigen kommerziellen Unternehmen abhänge, könnte dieses die politischen Entscheidungsträger unter Druck setzen, indem es beispielsweise mit Schließung der Einrichtung droht. Da die öffentliche Hand die Versorgung sicherstellen muss, müsste sie in dieser Situation entweder eine neue Einrichtung eröffnen oder den kommerziellen Betreiber mit Zuschüssen zum Weiterbetrieb veranlassen, warnt der Gewerkschafter. Eine solche Dominanz wäre zudem nicht nur für Patient*innen und einweisende Ärzt*innen ein Problem, sondern auch für die Beschäftigten, die bei der Auswahl ihres Arbeitgebers keine Wahl mehr haben.

Stumpfögger verweist allerdings darauf, dass sich Interventionen des Kartellamts auch schon gegen öffentliche Krankenhäuser gerichtet haben. So hatte es beispielsweise 2014 eine Fusion des Klinikums Esslingen mit den Kreiskliniken Esslingen untersagt – ein Zusammenschluss, der aus Gewerkschaftssicht sinnvoll gewesen wäre. Stumpfögger fordert deshalb, dass das Kartellamt mit Übernahmen durch private und öffentliche Träger unterschiedlich umgeht. »Kommerzielle Firmen verfolgen in erster Linie Profitinteressen und eine konzerninterne Optimierung des Leistungsspektrums, die gute Gesundheitsversorgung in einer Region ist für sie zweitrangig«, erklärt der ver.di-Bereichsleiter. »Öffentliche Kliniken haben hingegen einen regionalen Versorgungsauftrag, an den sie gebunden sind. Überdies stehen sie aufgrund ihrer Trägerschaft unter Kontrolle der kommunalen Politik. Hier sollten daher unterschiedliche Maßstäbe gelten.« Diese sollten nicht daran gehindert werden, sich zusammenzuschließen, um die Versorgung zu optimieren und langfristig zu sichern.

Private Großkonzerne hätten gegenüber regionalen öffentlichen Trägern ohnehin deutliche Wettbewerbsvorteile, gibt Stumpfögger zu bedenken. Durch ihre große Marktmacht könnten sie beim Einkauf die Preise drücken und Synergien realisieren. Zudem hätten sie aufgrund ihrer finanziellen Stärke weitaus bessere Möglichkeiten, die Unterfinanzierung der Investitionen durch die Länder abzufedern als kleine kommunalen Krankenhäuser. Diese müssten im Kartellrecht daher anders behandelt werden.

Keine Entwarnung in Ostholstein

Der Fachbereichsleiter im ver.di-Landesbezirk Nord, Steffen Kühhirt, ist froh, dass Ameos bei den Sana-Kliniken Ostholstein vorerst nicht zum Zuge gekommen ist. Doch Entwarnung möchte er nicht geben – im Gegenteil: »Die Beschäftigten der betroffenen Kliniken bleiben weiter in großer Unsicherheit. Sana muss jetzt für Klarheit und ihre Absicherung sorgen.« Auch die Politik müsse ihrer Verantwortung für die etwa 1.200 Arbeitsplätze gerecht werden. Diese müssten mit Tarifbindung und betrieblicher Interessenvertretung erhalten bleiben. »Das Ganze zeigt, was passiert, wenn die Steuerung des Gesundheitswesens allein dem Markt überlassen wird«, kommentiert Kühhirt. In Ostholstein sei die Akutversorgung komplett in privater Hand. »Der Wettbewerb unter den kommerziellen Trägern geht im Zweifelsfall auf Kosten der Versorgung und der Beschäftigten. Es darf nicht sein, dass der Staat als Korrektiv ausfällt. Er trägt die Verantwortung.«

 

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