Herr Bomke (ver-) kennt in seinem Beitrag zum Pro/Contra die Macht der Beschäftigten, die nicht tarifgebunden arbeiten und deshalb zumeist auch nicht gewerkschaftlich organisiert sind. Private Klinikbetreiber sind ganz bewusst keine Tarifvertragspartei und werden das auch künftig nicht sein wollen. Sie verweigern sich Tarifverhandlungen.
Nur in gewerkschaftlich gut organisierten Häusern, mit streikbereiten Kolleg*innen, werden und wurden erfolgreich Personalbesetzungen mit Sanktionen bei Nichteinhaltung durchgesetzt. Die Folge ist bereits jetzt ein bundesweiter Flickenteppich, der dazu führt, dass regional schlechte Arbeits- und Behandlungsbedingungen, Beschäftigte und Patienten*innen grob benachteiligt und vernachlässigt werden. Das ist nicht im Sinne der Vorgabe des Grundgesetzes, dass gleiche Lebensverhältnisse überall in Deutschland herrschen sollen. Deshalb ist der Gesetzgeber gefordert, bundeseinheitliche, gesetzliche Vorgaben zu normieren.
Die Beschäftigten der Unikliniken haben an der Seite von ver.di einen Kampf geführt, der die Gesundheitsversorgung aller Bürger*innen betrifft. Die Beschäftigten in den Psychiatrien sollen sich also der Streikbewegung nach Entlastungstarifverträgen anschließen? Dazu können »starke Häuser« in der Lage sein, zum Beispiel die Zentren für Psychiatrie in Baden- Württemberg. Aber tarifliche Personalbemessung kann nur ein Schritt auf dem Weg zu einer gesetzlichen Regelung sein!