Tarifverträge statt PPP-RL?

08.06.2022

Der Geschäftsführer Paul Bomke und die Personalratsvorsitzende Lilian Kilian debattieren, ob Tarifverträge die Alternative zu gesetzlichen Personalvorgaben sein könnten.

 

Pro

Paul Bomke Geschäftsführer Pfalzklinikum

Über die Sanktionierung von Verstößen gegen die Richtlinie »Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik« (PPP-RL) wird kontrovers diskutiert. Ich möchte diese Diskussion nicht weiter anheizen, sondern plädiere für einen Perspektivwechsel: Nicht die staatlich eingehegte Selbstverwaltung sollte die Personalausstattung regeln, steuern und sanktionieren. Stattdessen sollten wir zurückkehren zu dem, was in einer Sozialen Marktwirtschaft zum Kern gehört und ein hohes konstruktives Steuerungspotential entfaltet: die Tarifautonomie und das Instrument der Tarifverhandlung.

Der Entlastungstarifvertrag für die Universitätsmedizin Mainz zeigt deutlich, dass es keiner bevormundenden Sanktionen bedarf, um gute Arbeitsbedingungen und dadurch mittelbar eine gute Versorgung zu gewährleisten. Er belegt, dass die Tarifparteien durchaus in der Lage sind, intelligent und flexibel auf sich verändernden Rahmenbedingungen zu reagieren und die Sanktionsmacht selbst zu übernehmen. In eine solche tarifliche Lösung zur Sicherstellung einer ausreichenden Personalausstattung können alle Bereiche der psychosozialen Versorgung einbezogen werden, ohne an den Sektorengrenzen und Zuständigkeiten zu scheitern. Daher mein Plädoyer: Weg mit den Sanktionen für die PPP-RL, mehr Gestaltungsmacht für die Tarifparteien!

 

Contra

Lilian Kilian Personalratsvorsitzende des Klinikums am Weissenhof in Baden-Württemberg und Sprecherin der ver.di-Bundesfachkommission Psychiatrische Einrichtungen

Eine humane Psychiatrie braucht genug Personal. Andernfalls leiden die Versorgungsqualität und die Gesundheit der Beschäftigten, es kommt zu vermehrten Übergriffen und Gewalt. Aus dieser Erkenntnis heraus wurden Personalvorgaben für psychiatrische Einrichtungen entwickelt, zunächst die Psych-PV, heute die PPP-RL. Doch seit es sie gibt, werden sie flächendeckend unterlaufen. Solange Kliniken bei Verstößen keine Sanktionen zu befürchten haben, wird das so bleiben. Wenn zu wenig Personal da ist, sollten Betten gesperrt werden. Strafzahlungen bringen keine Entlastung.

Aber müssen es staatliche Vorgaben sein? Ist es nicht besser, die Personalbesetzung per Tarifvertrag zu regeln? Für mich als Gewerkschafterin sind Tarifverträge ein zentrales Instrument zur Regulierung von Arbeitsbedingungen. Die Vereinbarungen für Entlastung, die ver.di an bundesweit 18 Kliniken durchgesetzt hat, bringen konkrete Verbesserungen, wie zusätzliche freie Tage bei Arbeit in unterbesetzten Schichten. Doch sie sind nicht die Lösung des Problems. Zum einen müssen sie in teils wochenlangen Arbeitskämpfen durchgesetzt werden – wie aktuell in Nordrhein-Westfalen. Das in allen 1.900 Krankenhäusern des Landes zu tun, ist illusorisch. Die Verantwortung für eine gute Krankenversorgung können nicht die Tarifparteien tragen. Zumal der Staat auch die finanziellen Rahmenbedingungen festlegt. Ob in Somatik oder Psychiatrie – der Gesetzgeber steht in der Pflicht.

 


veröffentlicht/aktualisiert am 7. Juni 2022

 

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