Die längste Wochenhöchstarbeitszeit im Rettungsdienst gibt es bei den Kommunen.
Klar ist: Nur wenn sich die Betroffenen für kürzere Höchstarbeitszeiten engagieren und sich in ver.di zusammenschließen, ist dieses Ziel zu erreichen. Jetzt gilt es vor allem, mit den Kolleginnen und Kollegen zu sprechen und sie für die gemeinsame Sache zu gewinnen. Damit es bei den Arbeitszeiten im kommunalen Rettungsdienst endlich heißt: Maß halten!
So sieht die Rettungsdienstlandschaft in Deutschland aus:
Wer? | Marktanteil | ca. Beschäftigte |
Deutsches Rotes Kreuz (DRK) | 56 Prozent | 40.000 |
Bayrisches Rotes Kreuz (BRK) | 85 Prozent in Bayern | 6.000 |
Kommunen | 15 Prozent | 10.000 |
Johanniter Unfallhilfe (JUH) | 10 Prozent | 7.000 |
Malteser Hilfsdienst (MHD) | 7 Prozent | 5.000 |
Arbeitersamariterbund (ASB) | 7 Prozent | 5.000 |
Private darunter promedica/Falck | 5 Prozent | 3.000 |
Damit gilt bereits jetzt für ungefähr 50 Prozent der Beschäftigten eine Wochenhöchstarbeitszeit zwischen 40 und 45 Wochenstunden und in allen Tarifverhandlungen ist die weitere Reduzierung das beherrschende Thema. Die Erfahrungen der Kolleg*innen mit der reduzierten Wochenhöchstarbeitszeit sind positiv: Es gibt keinerlei Auswirkungen auf bewährte Schichtsysteme in den Betrieben, aber die Belastung ist merklich besser zu verkraften.
Wir führen Gespräche mit den öffentlichen Arbeitgebern
Eine Reduzierung der höchstmöglichen Ausweitung der Arbeitszeit im Rettungsdienst ist ver.di sehr wichtig. Es geht um Gesundheitsschutz. In über 50 Prozent der Rettungsdienste konnte ver.di die Verringerung der Arbeitszeit schon vereinbaren. Wir führen derzeit Gespräche mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber (VKA), mit dem Ziel, im ersten Schritt die Reduzierung der Wochenhöchstarbeitszeit im Rettungsdienst auf 44 Stunden zu erreichen.
So sieht die Tariflandschaft als Landkarte aus:
Hier gilt flächendeckend der DRK-Reformtarifvertrag. Vereinzelt gibt es weitere Tarifverträge mit dem ASB und einen Rettungsdienst in kommunaler Trägerschaft.
Hier gilt flächendeckend der Tarifvertrag des BRK.
Hier wird der Rettungsdienst überwiegend durch die Feuerwehr mit einer Wochenhöchstarbeitszeit von 48 Stunden nach beamtenrechtlichen Regelungen durchgeführt.
Hier gibt es einen großen Anteil von Rettungsdienst in kommunaler Trägerschaft und im Geltungsbereich des Bundestarifvertrages promedica/Falck. Es gibt weiterhin Haustarifverträge mit unterschiedlichen Wochenhöchstarbeitszeiten. Ein DRK-Kreisverband hat die sich der Bundestarifgemeinschaft des DRK angeschlossen, dort gilt der DRK-Reformtarifvertrag.
Hier gilt flächendeckend der DRK-Reformtarifvertrag mit der Besonderheit einer noch weitergehenden Reduzierung der Wochenhöchstarbeitszeit auf 42 Wochenstunden.
Hier wird die Notfallrettung durch die Feuerwehr, die Johanniter, die Malteser, DRK und Falck mit einer Wochenhöchstarbeitszeit von 48 Stunden durchgeführt.
Hier gilt flächendeckend der DRK-Reformtarifvertrag, außerdem ein landesweiter Tarifvertrag mit dem ASB mit einer Wochenhöchstarbeitszeit von 44 Stunden. Zwei Standorte gibt es noch mit kommunalem Rettungsdienst.
Hier gibt es nur vereinzelt Tarifverträge.
Hier gibt es einen großen Anteil von Rettungsdienst in kommunaler Trägerschaft, einige DRK-Kreisverbände, die sich der Bundestarifgemeinschaft DRK angeschlossen haben und für die der DRK Reformtarifvertrag gilt und etliche Haustarifverträge mit unterschiedlichen Regelungen.
Hier gibt es einen großen Anteil von Rettungsdienst in kommunaler Trägerschaft, einige DRK-Kreisverbände, die sich der Bundestarifgemeinschaft DRK angeschlossen haben und für die der DRK Reformtarifvertrag gilt und etliche Haustarifverträge mit unterschiedlichen Regelungen.
Hier gilt flächendeckend der DRK-Reformtarifvertrag mit einer Wochenhöchstarbeitszeit von 45 Stunden. Vereinzelt gibt es andere Rettungsdienstanbieter mit Haustarifverträgen.
Hier gilt flächendeckend der DRK-Reformtarifvertrag mit einer Wochenhöchstarbeitszeit von 45 Wochenstunden.
Hier ist die Tariflandschaft sehr bunt mit zahlreichen Haustarifverträgen.
Hier ist die Tariflandschaft sehr bunt mit zahlreichen Haustarifverträgen.
Hier gibt es einen großen Anteil von Rettungsdienst in kommunaler Trägerschaft, einige DRK-Kreisverbände, die sich der Bundestarifgemeinschaft DRK angeschlossen haben, und für die der DRK Reformtarifvertrag gilt und etliche Haustarifverträge mit unterschiedlichen Regelungen.
Hier werden derzeit Verhandlungen geführt um flächendeckend den DRK-Reformtarifvertrag mit einer Wochenhöchstarbeitszeit von 45 Wochenstunden zur Anwendung zu bringen.
Tariflich geregelte Wochenhöchstarbeitszeit im Rettungsdienst
PDF | 360 kB
Tarifpolitik
030/6956-2357
marcel.voges@verdi.de
Rettungsdienste, Wohlfahrtsverbände
030/6956-1871
marion.leonhardt@verdi.de