Überlange Arbeitszeit

15.11.2022

Die längste Wochenhöchstarbeitszeit im Rettungsdienst gibt es bei den Kommunen. 

Klar ist: Nur wenn sich die Betroffenen für kürzere Höchstarbeitszeiten engagieren und sich in ver.di zusammenschließen, ist dieses Ziel zu erreichen. Jetzt gilt es vor allem, mit den Kolleginnen und Kollegen zu sprechen und sie für die gemeinsame Sache zu gewinnen. Damit es bei den Arbeitszeiten im kommunalen Rettungsdienst endlich heißt: Maß halten!

So sieht die Rettungsdienstlandschaft in Deutschland aus:

Wer?

Marktanteil

ca. Beschäftigte

Deutsches Rotes Kreuz (DRK)

56 Prozent

40.000

Bayrisches Rotes Kreuz (BRK)

85 Prozent in Bayern

6.000

Kommunen

15 Prozent

10.000

Johanniter Unfallhilfe (JUH)

10 Prozent

7.000

Malteser Hilfsdienst (MHD)

7 Prozent

5.000

Arbeitersamariterbund (ASB)

7 Prozent

5.000

Private darunter promedica/Falck

5 Prozent

3.000

Damit gilt bereits jetzt für ungefähr 50 Prozent der Beschäftigten eine Wochenhöchstarbeitszeit zwischen 40 und 45 Wochenstunden und in allen Tarifverhandlungen ist die weitere Reduzierung das beherrschende Thema. Die Erfahrungen der Kolleg*innen mit der reduzierten Wochenhöchstarbeitszeit sind positiv:  Es gibt keinerlei Auswirkungen auf bewährte Schichtsysteme in den Betrieben, aber die Belastung ist merklich besser zu verkraften.

Wir führen Gespräche mit den öffentlichen Arbeitgebern

Eine Reduzierung der höchstmöglichen Ausweitung der Arbeitszeit im Rettungsdienst ist ver.di sehr wichtig. Es geht um Gesundheitsschutz. In über 50 Prozent der Rettungsdienste konnte ver.di die Verringerung der Arbeitszeit schon vereinbaren. Wir führen derzeit Gespräche mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber (VKA), mit dem Ziel, im ersten Schritt die Reduzierung der Wochenhöchstarbeitszeit im Rettungsdienst auf 44 Stunden zu erreichen.

So sieht die Tariflandschaft als Landkarte aus:

 
Tariflich geregelte Wochenhöchstarbeitszeit im Rettungsdienst

 

  • Baden-Württemberg

    Hier gilt flächendeckend der DRK-Reformtarifvertrag. Vereinzelt gibt es weitere Tarifverträge mit dem ASB und einen Rettungsdienst in kommunaler Trägerschaft.

     

  • Bayern

    Hier gilt flächendeckend der Tarifvertrag des BRK.

     

  • Berlin

    Hier wird der Rettungsdienst überwiegend durch die Feuerwehr mit einer Wochenhöchstarbeitszeit von 48 Stunden nach beamtenrechtlichen Regelungen durchgeführt.

     

  • Brandenburg

    Hier gibt es einen großen Anteil von Rettungsdienst in kommunaler Trägerschaft und im Geltungsbereich des Bundestarifvertrages promedica/Falck. Es gibt weiterhin Haustarifverträge mit unterschiedlichen Wochenhöchstarbeitszeiten. Ein DRK-Kreisverband hat die sich der Bundestarifgemeinschaft des DRK angeschlossen, dort gilt der DRK-Reformtarifvertrag.

     

  • Bremen

    Hier gilt flächendeckend der DRK-Reformtarifvertrag mit der Besonderheit einer noch weitergehenden Reduzierung der Wochenhöchstarbeitszeit auf 42 Wochenstunden.

     

  • Hamburg

    Hier wird die Notfallrettung durch die Feuerwehr, die Johanniter, die Malteser, DRK und Falck mit einer Wochenhöchstarbeitszeit von 48 Stunden durchgeführt.

     

  • Hessen

    Hier gilt flächendeckend der DRK-Reformtarifvertrag, außerdem ein landesweiter Tarifvertrag mit dem ASB mit einer Wochenhöchstarbeitszeit von 44 Stunden. Zwei Standorte gibt es noch mit kommunalem Rettungsdienst.

     

  • Mecklenburg-Vorpommern

    Hier gibt es nur vereinzelt Tarifverträge.

     

  • Niedersachsen

    Hier gibt es einen großen Anteil von Rettungsdienst in kommunaler Trägerschaft, einige DRK-Kreisverbände, die sich der Bundestarifgemeinschaft DRK angeschlossen haben und für die der DRK Reformtarifvertrag gilt und etliche Haustarifverträge mit unterschiedlichen Regelungen.

     

  • Nordrhein-Westfalen

    Hier gibt es einen großen Anteil von Rettungsdienst in kommunaler Trägerschaft, einige DRK-Kreisverbände, die sich der Bundestarifgemeinschaft DRK angeschlossen haben und für die der DRK Reformtarifvertrag gilt und etliche Haustarifverträge mit unterschiedlichen Regelungen.

     

  • Rheinland-Pfalz

    Hier gilt flächendeckend der DRK-Reformtarifvertrag mit einer Wochenhöchstarbeitszeit von 45 Stunden. Vereinzelt gibt es andere Rettungsdienstanbieter mit Haustarifverträgen.

     

  • Saarland

    Hier gilt flächendeckend der DRK-Reformtarifvertrag mit einer Wochenhöchstarbeitszeit von 45 Wochenstunden.

     

  • Sachsen

    Hier ist die Tariflandschaft sehr bunt mit zahlreichen Haustarifverträgen.

     

  • Sachsen-Anhalt

    Hier ist die Tariflandschaft sehr bunt mit zahlreichen Haustarifverträgen.

     

  • Schleswig-Holstein

    Hier gibt es einen großen Anteil von Rettungsdienst in kommunaler Trägerschaft, einige DRK-Kreisverbände, die sich der Bundestarifgemeinschaft DRK angeschlossen haben, und für die der DRK Reformtarifvertrag gilt und etliche Haustarifverträge mit unterschiedlichen Regelungen.

     

  • Thüringen

    Hier werden derzeit Verhandlungen geführt um flächendeckend den DRK-Reformtarifvertrag mit einer Wochenhöchstarbeitszeit von 45 Wochenstunden zur Anwendung zu bringen.

     

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