Wer zu lange arbeitet, gefährdet nicht nur die eigene Gesundheit, sondern läuft auch Gefahr, Fehler zu machen oder einen Unfall zu verursachen. Für die so entstehenden Sach- und Personenschäden kann der Rettungsdienstmitarbeiter möglicherweise in Regress genommen werden. Dies gilt auch für Betriebs- und Personalräte, die rechts- und tarifwidrige Dienstpläne genehmigen.
Sicher ist, dass lange Arbeitszeiten das Unfallrisiko erhöhen. So steigt das Unfallrisiko ab der achten oder neunten Arbeitsstunde bereits exponentiell an. Auch hinsichtlich langer wöchentlicher Arbeitszeiten konnte gezeigt werden, dass das Unfallrisiko mit einer zunehmenden Anzahl von Stunden pro Woche kontinuierlich ansteigt.
Im Interesse der Beschäftigten und der Patienten: Arbeitszeit reduzieren!
Was tun?
Ein wesentlicher Ansatzpunkt für Betriebs- und Personalräte zur Minimierung der Gefährdung ist die Dienstplangestaltung. Zum einen wird die Belastung verringert, wenn bei der Dienstplangestaltung die Arbeitszeit vorhersehbar ist, genug Personal vorhanden ist (Stichwort: Abwesenheitszeiten beachten) und es für die Beschäftigten genügend Zeitsouveränität gibt.
Einen wesentlichen Einfluss auf das Unfallrisiko und die Gefährdung haben aber auch die Länge der täglichen Arbeitszeit und die Schlafdauer. So erhöht sich bei der kurzfristigen Reduktion der Schlafdauer das Unfallrisiko, langfristig gefährdet Schlafmangel die Sicherheit und Gesundheit. Umso wichtiger ist es, im Dienstplan die Schichtlängen angemessen zu begrenzen, Ruhezeiten abzusichern, ungünstigen Schichtbeginn zu vermeiden und belastende Schichtfolgen zu vermeiden.
Rettungsdienste, Wohlfahrtsverbände
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