Am 2. Februar 2024 ist auch die zweite Verhandlungsrunde nach zähen Gesprächen ohne Ergebnis zu Ende gegangen. Enttäuschend ist, dass die VKA zur Reduzierung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit weder zu einem Abschluss bereit war noch in den Verhandlungen ein Fortschritt erreicht werden konnte.
Nachdem die Arbeitgeberseite in der ersten Verhandlungsrunde deutlich gemacht hatte, dass sie nicht “beim DRK abschreiben” wolle (einfaches Prinzip von 12-Stunden-Schichten mit 10 Stunden Vollarbeitszeit und 2 Stunden Arbeitsbereitschaft bei einer 44-Stunden-Woche), war unser Ansinnen, es ihnen einfach zu machen und das bestehende System im TVöD beizubehalten. Unser Vorschlag war, die wöchentliche Höchstarbeitszeit schrittweise zu reduzieren:
und
Bei so reduzierten Bereitschaftszeiten in einer 12-Stunden-Schicht würde kontinuierlich der Anteil der Vollarbeitszeit wachsen. Und das ist von uns auch ausdrücklich so gewollt.
Weder auf eine inhaltliche Diskussion des ver.di Vorschlags wollte sich die Arbeitgeberseite einlassen, noch hatte sie eine Antwort auf die Frage, wie sie sich eine Stundenreduzierung vorstellt. Stattdessen haben die Arbeitgeber darauf verwiesen, dass es „hypothetisch“ Wachen ohne Einsätze während der Bereitschaftszeiten geben könne und mit dem ver.di Vorschlag der Anteil der Bereitschaftszeit an der Arbeitszeit dort zu gering wäre. Bei uns ist dieses Argument auf Unverständnis gestoßen. Denn für uns ist klar:
Die Anwesenheit auf der Wache ist für uns entscheidend. Das Warten auf Einsätze gehört genauso zum Rettungsdienst wie die Einsätze selbst. Um eine zeitnahe Entlastung zu erreichen, haben wir den Arbeitgebern daher angeboten, den ersten Schritt zur 44-Stunden-Woche zeitnah umzusetzen und die Reduzierung auf 42 Wochenstunden zwar bereits zu vereinbaren, aber in Ruhe eine gemeinsame Lösung zu finden, auf welchem Wege das passiert. Auch dieser Vorschlag wurde abgelehnt, da sich die VKA nicht unter Zeitdruck sieht.
Die Abschaffung der hohen Belastung der Beschäftigten im kommunalen Rettungsdienst, die von überlangen Arbeitszeiten ausgelöst werden, spielt für die VKA keine Rolle. Das zeigt sich auch bei der Terminfindung für die dritte Verhandlungsrunde: Leider war es nicht möglich, sich mit den Arbeitgebervertretern auf einen Termin vor Ostern zu einigen. Allerdings haben wir sie zu zweitägigen Verhandlungen verpflichten können, sodass wir nun am 4. und 5. April in Berlin das nächste Mal zusammenkommen. Und die Zeit bis dahin werden wir gemeinsam gut nutzen.
In den Tarifverhandlungen zur Entgeltrunde 2023 haben ver.di und die VKA vereinbart,Verhandlungen zu folgenden Themen aufzunehmen:
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Rettungsdienste, Wohlfahrtsverbände
030/6956-1871
marion.leonhardt@verdi.de