Überlange Arbeitszeit im Rettungsdienst

Kein Ergebnis beim Gespräch zwischen VKA und ver.di zu kürzerer Höchstarbeitszeit im Rettungsdienst
13.12.2022
Kein Ergebnis beim Gespräch zwischen VKA und ver.di zu kürzerer Höchstarbeitszeit


Eigentlich sollte die Zeit zwischen den Entgeltrunden von den Tarifvertragsparteien genutzt werden, um das nicht ganz einfache Thema der kürzeren Höchstarbeitszeit im  kommunalen Rettungsdienst zu beraten und tarifvertragliche Regelungen zu entwickeln. Dazu war die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) allerdings auch im Gespräch am 12. Dezember in Berlin nicht bereit.

ver.di-Kollegen aus dem Rettungsdienst haben erneut die hohe Belastung dargelegt und die Notwendigkeit untermauert, auch im öffentlichen Dienst endlich die Arbeitszeit zu reduzieren, nachdem zuletzt beim DRK ein Stufenplan für 42 Stunden Höchstarbeitszeit tarifvertraglich vereinbart wurde. 

Auch noch so gute Argumente lässt die VKA nicht gelten.
Es gab weder eine Zusage, die Arbeitszeitverkürzung in Angriff zu nehmen, noch die Bereitschaft, sich vor der Tarifrunde Bund/Kommunen 2023 mit konkreten Modellen auseinanderzusetzen. Stattdessen betonten die Arbeitgeber, wie wichtig es sei, in ländlichen Wachen 24-Stunden-Schichten einzuführen.

Eine Neubewertung der Faktorisierung der Bereitschaftszeiten schloss die VKA nicht aus. ver.di stellte jedoch klar, dass das mit einer Verkürzung der Höchstarbeitszeit  einhergehen müsse. Alles andere wäre Augenwischerei. 

Jetzt kommt es darauf an, sich für die Tarifrunde 2023 stark zu machen und auch im kommunalen Rettungsdienst das klare Signal zu setzen: Wir sind bereit, für gute Arbeit zu streiten!

 

veröffentlicht/aktualisiert am 13. Dezember 2022

 

Weiterlesen

1/12