»Ohne uns läuft im Krankenhaus nichts!«

Beschäftigte im Servicebereich: unverzichtbar - ausgegliedert - unterbezahlt
12.07.2022


Ohne sie funktioniert kein Krankenhaus: Doch viele Beschäftigte der sogenannten Servicebereiche sind gar nicht im Krankenhaus selbst angestellt. Sehr häufig werden sie in Tochtergesellschaften ausgegliedert. Das gilt oft selbst für nahezu alle Bereiche. Häufig gibt es in diesen Firmen keine Tarifbindung. Viele Beschäftigte erhalten nur den (Branchen)Mindestlohn. Schätzungen zufolge sind inzwischen etwa 20 Prozent der Krankenhausbeschäftigten in ausgegliederten Servicegesellschaften tätig. Die Ausgliederungen sind ein sozialpolitischer Skandal. Doch die Politik tut nichts dagegen, obwohl ein Krankenhaus einen von ihm nach seinem Versorgungsauftrag regelmäßig vorzuhaltenden Leistungsbereich nicht vollständig an einen Dritten vergeben und dessen Leistungen als eigene abrechnen darf. Es gilt der Grundsatz, dass ein Krankenhaus die Leistungen der Behandlung selbst zu erbringen hat. Die Folgen sind dramatisch: für die Beschäftigten selbst, für die Zusammenarbeit in den Krankenhäusern, für die Patient*innen, letztlich für uns alle. Denn damit Krankenhäuser als Teil der Daseinsvorsorge gut funktionieren, braucht es Beschäftigte, die von ihrer Arbeit gut leben können und sich dabei nicht kaputtmachen müssen. In den Servicebereichen wie in allen anderen Berufen, die zu einem Krankenhaus gehören.

 
Titelseite Broschüre: Beschäftigte im Servicebereich

In dieser Broschüre kommen diese Kolleginnen und Kollegen zu Wort und berichten über ihre Arbeitsbedingungen. Sie sprechen sehr offen über das Gefühl, als Beschäftigte zweiter Klasse behandelt zu werden, und was die schlechtere Bezahlung für ihr Leben bedeutet. Sie schildern, dass viele mit ihrem Gehalt nicht über die Runden kommen und wie sehr ihnen die prekären Arbeitsbedingungen zu schaffen machen. Angesichts solcher Erzählungen wird oft die Frage gestellt: Ist das überhaupt erlaubt? ver.di setzt sich dafür ein, dass Ausgliederungen im Krankenhaus verboten werden. Bisher müssen wir feststellen, dass sie in vielen Fällen rechtlich möglich sind beziehungsweise in einer Grauzone stattfinden. Ausgegliederte Servicebetriebe schließen Werk- oder Dienstverträge mit den Kliniken ab. De facto handelt es sich oft um illegale Arbeitnehmerüberlassung. Doch ein Missbrauch von Werkverträge ist schwer nachzuweisen. Oft müssen die Interessenvertretungen in langjährigen Arbeitsgerichtsverfahren dagegen vorgehen. Deshalb fordert ver.di, dass Ausgliederung in Krankenhäusern gesetzlich unterbunden wird. Wer dauerhaft in einem Krankenhaus tätig ist, muss auch dort angestellt sein und der gleichen Tarifbindung unterliegen wie die anderen Beschäftigten. Die Solidargemeinschaft der Versicherten finanziert die Krankenhäuser. Diese Gelder müssen für eine gute Patientenversorgung und gute Arbeitsbedingungen verwendet werden und dürfen nicht für Investitionen zweckentfremdet werden oder auf den Konten von Aktionären landen.

 

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