Krankenhäuser

Dämpfer für Ausgliederungen

ver.di begrüßt Urteil des Bundessozialgerichts, das Ausgliederungen im Krankenhaus begrenzt - Eingreifen des Gesetzgebers gefordert
27.04.2022

 

Pressemitteilung. Berlin, 27.04.2022. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt ein heute veröffentlichtes Urteil des Bundessozialgerichts, das die Auslagerung von Krankenhausleistungen begrenzt. Kliniken dürften Leistungen im Versorgungsauftrag ausgewiesener Bereiche „nicht regelmäßig und planvoll auf Dritte auslagern“, so die Entscheidung des ersten Senats (B1 KR 15/21 R). „Krankenhäuser gliedern immer mehr Tätigkeiten an Tochterfirmen aus, um die Kosten zulasten der Beschäftigten zu drücken. Diesem Trend hat das höchste deutsche Sozialgericht nun einen Dämpfer verpasst“, kommentierte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler das Urteil. 

Das Bundessozialgericht hatte die Klage eines Krankenhauses abgewiesen, das die durch eine ausgegliederte Strahlentherapiepraxis erbrachte Behandlung mit der Krankenkasse abrechnen wollte. Zwar könnten Krankenhäuser grundsätzlich Leistungen Dritter abrechnen, die für Behandlungen von ihnen veranlasst wurden, dies dürfe aber nicht wesentliche, von ihrem Versorgungsauftrag umfasste Leistungen betreffen, so die Kasseler Richter. Die betreffenden Bereiche müssten von der Klinik selbst vorgehalten werden.

„Das Urteil sollte Anlass sein, die gegenwärtige Praxis von Ausgliederungen im Krankenhaus grundsätzlich zu hinterfragen“, forderte Bühler. Nicht nur juristisch, auch in Bezug auf die Versorgungsqualität sei das Outsourcing hoch problematisch. „Die Arbeit im Krankenhaus ist Teamarbeit. Die Zergliederung in unterschiedliche Gesellschaften verkompliziert die Abläufe, spaltet die Belegschaften und schadet letztlich der Versorgungsqualität“, kritisierte die Gewerkschafterin. Schon seit Jahren würden Serviceleistungen von Kliniken in Tochterfirmen ausgegliedert oder fremdvergeben, um Tarifverträge zu umgehen. Zunehmend betreffe dies auch therapeutische Tätigkeiten und Bereiche der unmittelbaren Patientenversorgung. „Der Gesetzgeber ist gefragt, der Ausgliederitis einen Riegel vorzuschieben. Krankenhäuser haben einen Versorgungsauftrag, den sie mit eigenem Personal zu tariflich abgesicherten Bedingungen erbringen müssen.“

 

veröffentlicht/aktualisiert am 27. April 2022

 

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