Interview mit Christof Kramer, Betriebsratsvorsitzender der Servicegesellschaft KMD an der Uniklinik Mannheim.
Bei euch bekommen jetzt viele Beschäftigte einen deutlichen Aufschlag auf den Lohn. Wie kam es dazu und wer genau profitiert?
Das war wie bei den Olympischen Spielen im Fechten. Der Arbeitgeber startete eine Attacke und wollte uns den im Tarifvertrag verankerten Weihnachtsbonus streichen. Den Angriff konnten wir parieren und gleich erfolgreich den Gegenangriff starten. In der gewerkschaftlichen Beratung tauchte die Frage auf, ob wir die Zulage für das Tragen der FFP-2-Maske bekämen? Wir bekamen natürlich nichts. Der Anspruch besteht aber. Hilfreich in der Argumentation war, dass wir drei Beispiele anderer Kliniken hatten, die den Zuschlag zahlen, nämlich Karlsruhe, Mittelbaden und Freudenstadt.
Auf welchen Tarifvertrag nehmt ihr Bezug?
In unserer Servicegesellschaft wendet der Arbeitgeber einseitig den Gebäudereinigertarif an, wir sind also weit weg vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Für die Gebäudereiniger sind in Paragraf 10 die Erschwerniszuschläge geregelt – inklusive eines Zuschlags von zehn Prozent des Stundenlohns für das Tragen einer vorgeschriebenen Atemschutzmaske. Die Gebäudereinigerinnung erklärt ihren Mitgliedern dazu, dass es sich dabei um Masken von FFP-1 bis FFP-3 handelt, nicht aber um den chirurgischen Mund-Nasen-Schutz. Da bei uns aber lange Zeit das Tragen von FFP-2-Masken Pflicht war, greift der Paragraf. Alle, die nach diesem Tarifvertrag bezahlt werden, profitieren davon.
Wie informiert ihr die Beschäftigten?
Wir haben mit ver.di ein Flugblatt entworfen, das verteilt wird, außerdem helfen hier helfen auch die »Sozialen Medien«. Allgemein spricht sich sowas schnell rum.
Die finanzielle Belastung für den Arbeitgeber ist beträchtlich. Fürchtet ihr, dass das Geld durch Sparmaßnahmen beim Personal wieder reingeholt wird?
Davon muss mal leider ausgehen, auch wenn man sich schon lange nicht mehr vorstellen kann, wo noch gespart werden könnte. Jetzt kommt es darauf an, gemeinsam mit den Beschäftigten deutlich zu machen, dass man nicht noch mehr Leistung aus uns herauspressen kann. Wir sind schon am Anschlag.
Was kannst du anderen Betriebsräten und Beschäftigten in Servicegesellschaften empfehlen, die den gleichen Tarifvertrag anwenden?
Schaut genau nach, wie bei euch die Ausschlussfristen geregelt sind, und macht den Anspruch rückwirkend geltend. Übrigens gilt der Zuschlag unabhängig von einer Pandemie, er besteht weiter. Es gibt in jedem Krankenhaus Bereiche, in denen das Tragen der FFP-2-Maske Pflicht ist.
ver.di Bundesverwaltung