Handlungshilfen: Tarifabschluss SuE
Der Tarifabschluss für den Sozial- und Erziehungsdienst im TVöD Gemeinden beinhaltet eine Reihe neuer Regelungen, die für betriebliche Interessenvertretungen wichtig sind. So gibt es einige Verbesserungen, die auf der betrieblichen Ebene konkret ausgestaltet werden müssen.
Zudem ist es die Aufgabe der Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen, darüber zu wachen, dass bei der Ein- und Umgruppierung von Beschäftigten die Einstufung korrekt erfolgt. Dabei wollen wir euch unterstützen und haben eine Handlungshilfe zur Eingruppierung in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) erstellt. In Kürze folgen weitere Handlungshilfen u.a. zur Zulage für Praxisanleitungen und zum erhöhten Förderbedarf (Protokollerklärung 6).
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Handlungshilfe WfbM
In der Handlungshilfe erfahrt ihr, was sich für die Eingruppierung von Gruppenleitungen in WfbM verändert hat. Es wird erklärt, warum die Weiterbildung nun eingruppierungsrelevant ist und warum damit für Betriebs- und Personalräte die Auswahl der Gruppenleitungen an Bedeutung gewinnt. Ansatzpunkte für eine Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung werden ausgeführt.
Diese Handlungshilfen richten sich an betriebliche Interessenvertretungen, ver.di-Aktive und Gewerkschaftssekretär*innen und können hier im Mitgliedernetz heruntergeladen werden. Alternativ kannst Du auch eine Mail schreiben an: sue@verdi.de.
Zudem findest Du hier den Ratgeber Eingruppierung, der einen Überblick über die Eingruppierungsregelungen im Sozial- und Erziehungsdienst (Stand: Februar 2023) gibt.